Laminat vom Vormieter verlegt-Nachmieter(Wir) übernehmen

16. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
go472596-1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Laminat vom Vormieter verlegt-Nachmieter(Wir) übernehmen

Hallo Liebe einszweidrei Gemeinde,

Wir wollen demnächst eine Wohnung anmieten, welche uns vom Vormieter übergeben wird.

Wir einigten uns drauf, Die Wände zu weißen gegen einen gewissen Abschlag in €.

Jetzt steht aber noch die Frage offen, wenn der Laminat vom Vormieter verlegt wurde, und sollte er fehlerhaft verlegt worden sein und wir irgendwann wieder ausziehen, haften wir für den Schaden?

Im Falle dessen, wäre es vielleicht ratsam, auch für diesen Fall vom Vormieter, für ein gewisses Risiko das wir eingehen, nochmal einen Abschlag verlangen?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1538x hilfreich)

Wenn der Vormieter euch das Laminat verkauft, dann gehört es euch, und ihr müßt es entfernen, falls der Vermieter dies bei eurem Auszug verlangt.

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#2
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von go472596-1):
Jetzt steht aber noch die Frage offen, wenn der Laminat vom Vormieter verlegt wurde, und sollte er fehlerhaft verlegt worden sein und wir irgendwann wieder ausziehen, haften wir für den Schaden?


Eine riskante Angelegenheit bei Auszug. Du kennst den Untergrund nicht auf dem das/der Laminat verlegt wurde und das könnte evtl. zum Problem werden.

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Also mal ganz ehrlich, wenn der Vormieter die Wohnung unrenoviert übergeben will, dann halten Sie das so im Mietvetrag fest: Wohnung wird unrenoviert übernommen. Das schützt Sie vor Ärger beim späteren Einzug.

Monetäre Erstattungen werden so gering sein, dass sie einen späteren Zwist mit dem Vermieter nicht vergolden können. Bezüglich des Bodens ist das hier

Zitat (von joebeuel):
Wenn der Vormieter euch das Laminat verkauft, dann gehört es euch, und ihr müßt es entfernen, falls der Vermieter dies bei eurem Auszug verlangt.


korrekt, setzt natürlcih voraus, dass der Boden auch dem Vormieter gehört, hier unbedingt was scxhriftliches aufsetzen und mit aufnehmen, dass der Boden tatsächlich Eigentum des Vormieters ist, gab schon öfter mal später ein böses Erwachen.

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#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von joebeuel):
Wenn der Vormieter euch das Laminat verkauft, dann gehört es euch, und ihr müßt es entfernen, falls der Vermieter dies bei eurem Auszug verlangt.


? Treibsand oder was?

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Letztendlich gilt das, was ich unseren Mietinteressen bei Abschluss des Mietvertrages immer sage:

Lesen Sie den Vertrag in Ruhe und sehr sorgfältig durch! Wenn Sie Fragen haben, fragen Sie SOFORT. Wenn etwas verschwurbelt (für Sie unverständlich) geschrieben wurde, bestehen Sie darauf es zu ändern, damit hier keine Missverständnisse entstehen.

Nehmen Sie ggfls. mit im MV auf, dass der Bodenbelag vom Vormieter übernommen wurde und SIe keinerlei Haftung für die Unversehrtheit des Untergrundes (Estrich, Teppich oä) übernehmen.

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#6
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von go472596-1):
Wir wollen demnächst eine Wohnung anmieten, welche uns vom Vormieter übergeben wird.


Geht garnicht. Ein Vormieter kann i.d.R. keine Wohnung an den Nachmieter übergeben, das ist Sache der Vertragspartei, in diesem Fall des Vermieters. Oder will sich der Mieter weiterhin an den Vormieter halten? Es wird auch ein Übergabeprotokoll geben, und wer soll dieses unterschreiben?, der Vormieter? Diese Vorgehensweise ist nur mit Einverständnis des Vermieters sinnvoll.

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#7
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Klar doch, schreibt in den Mietvertrag dass die Wohnung unrenoviert übernommen wird.
Schreibt auch noch rein, dass ihr keinerlei Haftung für den Laminatboden eingeht und auch nicht verpflichtet seid, den zu entfernen.
Wenn ihr schon dabei seid: schreibt auch noch rein, dass der Vermieter für Schönheitsreparaturen und Bodenbelag zuständig ist - ihr werdet ihn nach den ersten beiden Punkte sowieso nur mit Gewalt zur Unterschrift zwingen können.

Leider gibt es noch §123 BGB - aber sonst wäre das echt ein Ansatz...

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#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Man kann es auch anders sehen:

Der Vormieter versucht, sich um die Renovierungsverpflichtung zu drücken. Dem muss man nicht nachkommen. Im MV muss der Zustand der Wohnung bei Abschluss des Vertrages festgehalten sein.

Man muss auch nicht wie quiddje mit der Keule und von oben herab die Dinge ändern, man kann es auch sachlich und verbindlich machen.

Auf jeden Fall sollte man die relevanten Dinge im MV festhalten, sonst sind Sie in ein zwei Jahren wieder hier und fragen, wie Sie Ihren Verpflichtngen entkommen können.

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#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4209x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Der Vormieter versucht, sich um die Renovierungsverpflichtung zu drücken.


Richtig.

Zitat (von AltesHaus):
Nehmen Sie ggfls. mit im MV auf, dass der Bodenbelag vom Vormieter übernommen wurde und SIe keinerlei Haftung für die Unversehrtheit des Untergrundes (Estrich, Teppich oä) übernehmen.


Den Vermieter kostet es nichts, wenn der Vormieter sein Laminat mitnehmen und der Nachmieter Neues legen muss, also warum sollte ein Vermieter so deppert sein und das Risiko eingehen, auf eventuellen Schäden sitzen zu bleiben, in dem er den Alt- und Neumieter quasi einen Freibrief im Mietvertrag gönnt?

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