Laminat leicht aufgequollen - Vermieter will kompletten Boden ersetzt haben

3. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb471754-57
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Laminat leicht aufgequollen - Vermieter will kompletten Boden ersetzt haben

Hallo!

Ich bin im Moment echt am Verzweifeln. Und zwar ist die Sachlage wie folgt:

Ich bin vor 2 Wochen aus meiner alten Wohnung ausgezogen. Die Übergabe erfolgte reibungslos bis auf einen kleinen Schaden am Boden. Und zwar ist der Boden an 3 Stellen ca. 10 cm lang leicht aufgequollen, was scheinbar durch feuchtigkeit entstanden ist. Wie genau kann ich leider nicht sagen. Man sieht es zwar jedoch ist der Schaden an sich jetzt nicht ganz so schlimm wie der Vermieter behauptet.
Jetzt ist es aber so dass der Boden 19 Jahre alt ist und es diesen Boden so nicht mehr gibt. Aus diesem Grund meinte der Vermieter jetzt dass der gesamte Boden (ca. 20-25 m²) neu verlegt werden müsse und ich den ganzen Boden bezahlen muss. Er hat sich auch schon einen Kostenvoranschlag machen lassen: 2000 € Material + Arbeitszeit.

Ich sehe aber ehrlich gesagt nicht ein dass ich aufgrund dieses 1 m² wo sich dieser "Schaden" befindet jetzt den ganzen Boden bezahlen soll. Abgesehen davon ist der Boden ja auch immerhin schon 19 Jahre alt und demnach sollte man doch den Wert des alten Bodens doch gegenrechnen. Der Vermieter behält sich bereits seit 2 Wochen meine vollständige Kaution ein, "bis dies Sache geregelt ist".

Kann mir hier irgendjemand hilfreiche Tips geben? Haftpflichtversicherung hab ich leider keine!

Danke schon mal im Vorraus.

LG

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von fb471754-57):
Kann mir hier irgendjemand hilfreiche Tips geben? Haftpflichtversicherung hab ich leider keine! LG


Ja gerne. Bitte schließ umgehend für die Zukunft eine Haftpflichtversicherung ab.

Zu dem konkreten Fall müsstest du bitte folgende Fragen beantworten
a) was ist das für ein Boden? nach deinen Angaben liegt der Qm Preis für das Material bei knapp unter 100€ pro qm
Zitat (von fb471754-57):
der gesamte Boden (ca. 20-25 m²) . 2000 € Material + Arbeitszeit.

b) gab es ein Übergabeprotokoll? Wenn ja was steht da zum Boden drin und hast du und der VM das unterschrieben?
c) wurden Fotos gemacht?
d) wurde die Wohung bereits neuvermietet?

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#2
 Von 
fb471754-57
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für di schnelle Antwort!

Also a) Neun hierbei handelt es sich definitiv nicht um ein Sehr hochwertiges Laminat, sondern eher Mittelklasse so max. 30 € pro m2
b) Zum Boden selbst steht nichts spezifisches drinn nur das die Wohnung so zurückgegeben werden muss wie ich sie bezigen habe. Standardtext also.
c) Nein wurden nicht gemacht beim Einzug, allerdings habe ich Fotos von den Schäden gemacht.
d) Aktuell wurde sie nich nicht neu vermietet.
Wör ja auch gar nicht möglich da der Vermieter momentan in Urlaub gefahren ist.

Lg

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#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Zitat:
Jetzt ist es aber so dass der Boden 19 Jahre alt ist

Dann würde mal klären, welche Lebensdauer da besteht.
Es gibt b ei solchen Beschädigungen den Abzug "neu für alt".
D.h. der Vermieter kann nicht den Neupreis verlangen sondern nur den Wert den der Boden nach 19 Jahren Abnutzung noch hatte.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#4
 Von 
fb471754-57
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja nur wie bringe uch das in erfahrung? Wer entscheidet ob wenn ja wie viel der 19 Jahre alte Boden noch wert ist?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Ich gehe davon aus, dass hier kein Anspurch des Vermieters besteht. Nach dem Abzug "neu für alt" dürfte sich die Forderung auf 0 belaufen.

Woher wissen Sie, dass der Laminat 19 Jahre alt ist?

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#6
 Von 
fb471754-57
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Durch eigene Aussage des Vermieters wurde der Boden 1998 verlegt. Somit ist er 19 Jahre alt. Die Frage ist jetzt nur: Gilt dieses alt gegen neu nur in Deutschland oder auch in Österreich? Denn ich bin aus Österreich!

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#7
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat:
Denn ich bin aus Österreich!


Vielen Dank für dieses völlig nebensächliche Detail. :bang:

Da müssten sie in einem österreichischen Forum nachfragen bzw einen Anwalt, der mit österreichischen recht vertraut ist. Hier wird nur die deutsche Rechtslage diskutiert.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von fb471754-57):
Denn ich bin aus Österreich!

Irrelevant ob Du nun aus Österreich oder Timbuktu bist.
Relevant wäre wo sich die Wohnung befindet.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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