Hallo,
mich würde interessieren ob es eine Regelung (evtl. mit Quellenangabe) für das Abbrennen offener Feuer in einem Reihenhausgarten gibt, da hierdurch eine starke Geruchsbelästigung ausgelöst wird. Die Grundstücksgröße beträgt ca. 60 - 100qm.
Ein nächtliches Lüften des Schlafzimmers ist dadurch nicht möglich!
Viele Grüße
Hartmut Adler
Lagerfeuer im Reihenhausgarten
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?
http://www.abendblatt.de/contents/ha/news/umwelt/html/umweltfrage/texte/a-c/aeste.htm
http://www.abendblatt.de/contents/ha/news/umwelt/html/umweltfrage/texte/g-i/gartenfeuer.htm
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Das Bundesgesetz verbietet (mit wenigen Ausnahmen) das Verbrennen biogener Materialien außerhalb von Anlagen. Somit ist das Verbrennen von Laub, Baum-, Strauch- und Rasenschnitt, Stroh, Schilf, etc. und anderer Abfälle aus dem Hausgartenbereich und aus dem landwirtschaftlich nicht intensiv genutzten Haus- und Hofbereich ganzjährig verboten. Die anfallenden biogenen Abfälle können entweder kompostiert werden oder müssen über die Biotonne getrennt gesammelt werden. Bitte beachten Sie auch, dass das Verbrennen von Abfällen gesundheitsgefährdend sein kann und auch eine unzumutbare Belästigung für die Nachbarschaft darstellt.
Ausnahmen dieses Gesetzes werden zum größten Teil nur bei landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen gemacht, wie etwa das Verbrennen biogener Materialien als Maßnahme des Pflanzenschutzes.
Ein gut brenndendes Lagerfeuer, an dem man Abends sitzt, die Sterne beobachtet und ein Glas Wein trinkt, sollte nicht qualmen und richt eher gut. Ein solches würde ich mir nicht verbieten lassen - schließlich kann ich in meinem Kamin auch Holz verbrennen - warum dann nicht auch draußen in einem Lagerfeuer.
Gruss Neil
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
6 Antworten