Lagerfeuer im Reihenhausgarten

31. Juli 2001 Thema abonnieren
 Von 
adlero
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Lagerfeuer im Reihenhausgarten

Hallo,
mich würde interessieren ob es eine Regelung (evtl. mit Quellenangabe) für das Abbrennen offener Feuer in einem Reihenhausgarten gibt, da hierdurch eine starke Geruchsbelästigung ausgelöst wird. Die Grundstücksgröße beträgt ca. 60 - 100qm.
Ein nächtliches Lüften des Schlafzimmers ist dadurch nicht möglich!

Viele Grüße
Hartmut Adler


Ärgert der Nachbar?

Ärgert der Nachbar?

Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nervenrunter
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 28x hilfreich)

http://www.abendblatt.de/contents/ha/news/umwelt/html/umweltfrage/texte/a-c/aeste.htm

10x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nervenrunter
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 28x hilfreich)

http://www.abendblatt.de/contents/ha/news/umwelt/html/umweltfrage/texte/g-i/gartenfeuer.htm

6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Nervenrunter
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 28x hilfreich)

Das Bundesgesetz verbietet (mit wenigen Ausnahmen) das Verbrennen biogener Materialien außerhalb von Anlagen. Somit ist das Verbrennen von Laub, Baum-, Strauch- und Rasenschnitt, Stroh, Schilf, etc. und anderer Abfälle aus dem Hausgartenbereich und aus dem landwirtschaftlich nicht intensiv genutzten Haus- und Hofbereich ganzjährig verboten. Die anfallenden biogenen Abfälle können entweder kompostiert werden oder müssen über die Biotonne getrennt gesammelt werden. Bitte beachten Sie auch, dass das Verbrennen von Abfällen gesundheitsgefährdend sein kann und auch eine unzumutbare Belästigung für die Nachbarschaft darstellt.
Ausnahmen dieses Gesetzes werden zum größten Teil nur bei landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen gemacht, wie etwa das Verbrennen biogener Materialien als Maßnahme des Pflanzenschutzes.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Ein gut brenndendes Lagerfeuer, an dem man Abends sitzt, die Sterne beobachtet und ein Glas Wein trinkt, sollte nicht qualmen und richt eher gut. Ein solches würde ich mir nicht verbieten lassen - schließlich kann ich in meinem Kamin auch Holz verbrennen - warum dann nicht auch draußen in einem Lagerfeuer.

Gruss Neil

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.248 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen