Guten Tag zusammen,
ich lebe in einer Altbauwohnung, in der mitte von drei Parteien pro Stockwerk, in Berlin Kreuzberg.
Zum Zustand:
Anhand der wände zu den Nachbarn, erkennt man das diese Wohnung nachträglich zu den andern 2 "eingebaut" wurde. Denn diese sind nicht wirklich gedämmt und man hört beim klopfen, das es sich um ganz dünne Wändehandelt, anders als bei den in der Küche beispielsweise.
Zum Problem:
Nun ist es so das ich jedes Wort meines Nachbars im Schlafzimmer hören kann, und ich mal mit einem DB Messer die Lautstärke gemessen habe, die in meiner Wohnung herscht wenn die Nachbarn lauter reden oder das Kind im Zimmer rum springt.
Der wert liegt weiter über 60 db und laut der Gesetzlichen bestimmung darf dieser ja nicht die 54 db überstreiten.
Darf ich aufgrund dessen eine Mietsminderung in Anspruch nehmen?
Wenn ja, wie würde so etwas ablaufen?
Lärmschutz + Mietsminderung
17. Dezember 2016
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Frage vom 17. Dezember 2016 | 17:58
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Lärmschutz + Mietsminderung
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#1
Antwort vom 17. Dezember 2016 | 18:39
Von
Status: Unparteiischer (9885 Beiträge, 4480x hilfreich)
ZitatWenn ja, wie würde so etwas ablaufen? :
Du liest dir zunächst § 536 BGB , § 536b BGB und § 536c BGB aufmerksam durch. Solltest du danach der Meinung sein, dass ein Mangel vorliegt und dass dieser bei Anmietung nicht zu erwarten oder zu erkennen war, dann solltest du diesen Mangel deinem Vermieter melden und zur Beseitigung innerhalb einer angemessenen Frist auffordern. Gleichzeitig könntest du ankündigen, eine angemessene Mietminderung vorzunehmen. Dann wartest du ab was passiert.
Wenn der Vermieter nicht wie gewünscht reagiert, hast du mindestens 2 Probleme.
Problem 1: Du musst beweisen, dass ein Mangel vorliegt. Damit steht und fällt alles. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, wird das Gericht möglicherweise einen Gutachter beauftragen. Der kostet Geld. Von daher solltest du dir schon einigermaßen sicher sein, dass wirklich ein Mangel vorliegt.
Problem 2: Die Höhe einer Mietminderung ist schwer zu bestimmen. Wenn du zuviel minderst, dann droht im Extremfall eine fristlose Kündigung. Gleiches gilt, wenn du minderst, obwohl kein Mangel vorliegt. Mindestens mal könnten sich erhebliche Mietschulden im Laufe der Zeit summieren.
Mein Fazit: Wenn du dir wirklich sicher bist, dass ein Mangel vorliegt, so solltest du die Reaktion des Vermieters abwarten. Fällt sie nicht wie gewünscht aus, so kannst du entweder kündigen und ausziehen oder die Hilfe eines Fachmanns (Anwalt, Mieterverein) in Anspruch nehmen. Es ist in aller Regel nicht sinnvoll, so ein Problem alleine anzugehen.
#2
Antwort vom 17. Dezember 2016 | 19:17
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2376x hilfreich)
Zitatich lebe in einer Altbauwohnung, in der mitte von drei Parteien pro Stockwerk, in Berlin Kreuzberg. :
Seit wann besteht der Mietvertrag?
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#3
Antwort vom 17. Dezember 2016 | 19:52
Von
Status: Unbeschreiblich (119616 Beiträge, 39755x hilfreich)
Zitatund ich mal mit einem DB Messer die Lautstärke gemessen habe :
Und der hatte auch noch ein gültiges Eichsiegel?
ZitatDer wert liegt weiter über 60 db :
Wie hat man denn die ganzen Nebengeräusche herausgefiltert um nur den Nachbar zu erfassen?
Zitatlaut der Gesetzlichen bestimmung darf dieser ja nicht die 54 db überstreiten. :
Das Gesetz würde mich ja mal sehr interessieren ...
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