Lärmbelestiung

13. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Andlawi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Lärmbelestiung

Hallo ich wohne seit 12 Jahre hier mit 7 weiteren Parteien im Haus .seit fast 2 Jahren wohnt ein junges Paar über mir mit hund und jetzt auch mit Kind . Die gehen dreimal täglich 3min mit den hund raus also wird in der wohnung abends mit dem hund getobt also getrammpel gebellt und nun auch noch das gleiche mit dem kind also auch noch kinder getrammpel da das Kind jetzt anfängt zu laufen . Ich habe nichts dagegen wenn das tagsüber so ist aber immer abends und am Wochenende wenn man selber zu ruhe kommen möchte . Es ist seitdem echt nicht mehr möglich . Ich habe selbe zwei kleine Hunde die bestimmt auch mal Bellen ,aber nicht abends und nicht nachts . Wieviel Lärm muss man ertragen das ist meine Frage

-- Editier von Andlawi am 13.09.2017 15:44

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8414 Beiträge, 3774x hilfreich)

Was meint denn das junge Paar nachdem sie es darauf angesprochen haben?

Ich gehe mal davon aus, dass man das im ersten Schritt tut! Unter Umständen ist dem Paar gar nicht bewusst, dass es sie stört!

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Andlawi):
also wird in der wohnung abends mit dem hund getobt also getrammpel gebellt und nun auch noch das gleiche mit dem kind

Das Kind bellt? :schock:



Zitat (von Andlawi):
also auch noch kinder getrammpel da das Kind jetzt anfängt zu laufen

Dazu kommt dann bald noch das Bobbycar und andere Kindgerechte Spielzeuge.
Und all das ist in der Regel hinzunehmen da Kinder besonders geschützt sind, das nennt sich sozialadäquater Lärm. Diese Hürde zu reißen ist bei Kindern zwar nicht unmöglich, aber extrem schwer.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Andlawi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Mit diesem Paar kann man leider nicht reden ,man bekommt nur doofe Antworten . Ich habe auch schon zweimal Lärmprotokoll geführt dann war es zwei Wochen besser und dann ging es wieder los . Aber es war gestern ein Artikel in der Zeitung ein Urteil vom Bundesgerichtshof Karlsruhe man muss das eben nicht hinnehmen .das schicke ich heute mit einer Email an meine Vermieter mal sehen was dann kommt .

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#4
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2116 Beiträge, 738x hilfreich)

Zitat:
Urteil vom Bundesgerichtshof Karlsruhe


Bei Dir wackeln also auch die Gläser in den Schränken, es möchte kein Besuch mehr bei Dir übernachten und die Eltern von oben brüllen auch ständig?
Das steht nämlich u.a. in dem Urteil.

Gegen das Herumlaufen wird man nichts machen können. Evtl. liegt aber auch eine unzureichende Trittschalldämmung vor.
Das kann aber hier keiner beurteilen.
Beim Hundegebell gibt es vielleicht mehr Möglichkeiten, kommt aber auch auf die Dauer und Lautstärke an.

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