Lärmbelästigung durch ein PKW

11. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Levando
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)
Lärmbelästigung durch ein PKW

Hallo,

ich wohne in einer ruhigen Wohnstraße, bis auf meinen Nachbar, der seit einen halben Jahr ein getuntes Auto fährt.
Leider befindet sich mein Schlafzimmer direkt neben dieser Straße. Das Auto parkt direkt neben dem Haus, wo ich wohne.
Vor dem Haus stehen noch zwei weitere Autos. Zwischen 6:30 bis 6:45 Uhr startet er das Auto und fährt zur Arbeit. Der Autostart ist für mich unangenehm. Es ist wie ein Knallgeräusch. Ich habe sein Auto gemessen. Auf 5m Entfernung hat es 72 Dezibel. Dann haben mein Vater und ich uns beim Ordnungsamt beschwert. Danach wurde das Auto leiser. Ich maß 63 Dezibel. Leider empfinde ich es immer noch als unangenehm, weil dieses Geräusch, wie ein Knall eintritt. Ich werde immer um 6:00 Uhr wach und bin nervös, und warte bis der Knall eintritt. Danach kann ich wieder einschlafen. Das Fenster im Schlafzimmer ist abgedichtet mit Matratze, Decken und Schaumstoff, so dass nur noch 43 Dezibel durchdringt, wenn er startet. Bei den anderen Autos messe ich 38 Dezibel. Sein Auto ist mir unangenehmer, weil es knallartig und lauter ist.
Traumhaft wäre, wenn ich wieder bei offenem Fenster schlafen könnte. Auch benutze ich Ohrenstöpfel, aber das Geräusch ist deutlich mit den Ohrstöpseln zu hören.
Aber vielleicht muss ich Kompromisse eingehen.
Meine Frage: Kann ich mich gegen das tägliche Knallgeräusch zur Wehr setzen oder muss ich es ertragen?
Bin ich zu empfindlich?
Zu meiner Person:
Ich gehe auch gerne aus, z.B. in die Disko, oder empfinde Kindergeschrei im Freibad erträglich.
Mein Ziel ist es, wieder ruhig schlafen zu können.
Ich habe mit ihm schon geredet und offenbarte, dass ich unter seinem Autogeräusch leide.
Seine Lösung ist, z.B. dass ich mich ihm anpassen und zur gleichen Zeit aufstehen, oder in ein anderes Zimmer ziehen soll.
Ich habe ihm vorschlagen, dass Auto in einer anderen Straße zu parken oder das Auto seiner Frau zu nehmen.
Ich kann nicht zur gleichen Zeit aufstehen wie er, weil ich Spätschicht habe, und oft erst um 23:30 Uhr Zuhause bin.

Liebe Grüße,

Martin

-- Editier von Levando am 11.09.2017 17:54

Ärgert der Nachbar?

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Ich fürchte das ist schlicht Pech wenn das Kfz den Regeln der StVZO entspricht. Dann wäre das eine Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos.



Zitat (von Levando):
oder das Auto seiner Frau zu nehmen.

Merkwürdig das er darauf nicht jubelnd eingegangen ist ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von Levando):
Dann haben mein Vater und ich uns beim Ordnungsamt beschwert. Danach wurde das Auto leiser. Ich maß 63 Dezibel. Leider empfinde ich es immer noch als unangenehm, weil dieses Geräusch, wie ein Knall eintritt.

Na ein Auto was der StVZO entspricht kann schon recht laut sein, darf es eben auch.
Zitat (von Levando):
Seine Lösung ist, z.B. dass ich mich ihm anpassen und zur gleichen Zeit aufstehen, oder in ein anderes Zimmer ziehen soll.

Tja das wäre doch in der Tat eine gute Lösung, man wäre weg von der Straße. Vor allem wenn der nächste Nachbar sich noch ein Motorrad zulegen würde, müsste man sich dann keine Sorgen machen.

Zitat (von Levando):
Ich habe ihm vorschlagen, dass Auto in einer anderen Straße zu parken oder das Auto seiner Frau zu nehmen.

Genau wie man selbst nicht auf die Lösung des Nachbarn eingehen muss, ist es wohl verständlich das keiner sein Auto weiter weg parkt als notwendig und schon gar nicht das Auto der Frau nützt.
Zitat (von Levando):
Bin ich zu empfindlich?

Womöglich, braucht halt seine Zeit sich daran zu gewöhnen.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Levando
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für die Antworten!

Wie kann ich feststellen, ob ein Auto den StVZO entspricht?

Zitat:
Womöglich, braucht es halt seine Zeit sich daran zu gewöhnen.
von Harry van Sell
Es ist einfach verdammt ärgerlich, wenn man mit diesem Nachbarn schon 30 Jahre zusammenlebt und er nach 30 Jahren beschließt,
sein Auto lauter zu machen. Entspricht 63 Dezibel der StVZO? Ausserdem sind 63 Dezibel aus 5m Entfernung gemessen. Vielleicht ist der Dezibelwert in 30cm wesentlich höher? Schließlich wird eigentlich direkt am Auspuff gemessen.
Kann ich ihn nicht anzeigen und die Polizei überprüft, ob das Auto dem Fahrzeugbrief entspricht? Und wenn das Auto nicht dem Fahrzeugbrief entspricht, muss es noch leiser gemacht werden, oder nicht? Oder gibt es einen bestimmten Spielraum, dass er das Auto lauter machen darf? Wieviel Dezibel hat ein Rasenmäher? Man darf vor 9 Uhr nicht rasenmähen, oder nicht? Ich glaube, dass das Auto sogar lauter ist.
Zitat:
Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos
von 0815Frager
Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos, bedeutet das, dass ich zum Arzt gehen kann und ihm mitteile, dass ich mein Leben riskiere? Und wenn ja, muss er vielleicht woanders, das Auto hinstellen. Dann haben wahrscheinlich andere den Ärger.
Hoffentlich kommen schleunigst bald die Elektrofahrzeuge. Lärm kann ich echt nicht gebrauchen!
Wie kann ich im Forumbeitrag im Zitat die Person angeben, von wem das Zitat stammt?

Viele Grüße,

Martin

-- Editiert von Levando am 12.09.2017 09:13

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Zitat (von Levando):
Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos, bedeutet das, dass ich zum Arzt gehen kann und ihm mitteile, dass ich mein Leben riskiere?


Schöne Idee. Das Leben riskieren wir alle, jeden Tag. Aber gemeint ist hier, dass es halt zum Leben dazugehört, dass mancher Nachbar ein Auto hat oder eben ein Motorrad. Und das es (aus gutem Grund) keine gesetzliche Grundlage gibt, ihm das zu verbieten.

Abgesehen davon: Wenn Dich Lärm SO stört, dass Du Dein Fenster mit Matratzen verrammelst, ist das schon extrem. Das ist aber - das muss man leider so sagen - DEIN Problem und nicht das des Nachbars.

Warum ziehst Du denn nicht in einen ruhigeren Teil der Wohnung? Oder - falls möglich - aufs Land, da ist es deutlich ruhiger.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ohadle
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 77x hilfreich)

Zitat (von Levando):
Man darf vor 9 Uhr nicht rasenmähen, oder nicht?
-- Editiert von Levando am 12.09.2017 09:13


doch darf man. (im allgemeinen)

Demnach ist es in allgemeinen und reinen Wohngebieten verboten, Rasenmäher an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr zu nutzen.
quelle: http://www.bmub.bund.de/themen/luft-laerm-verkehr/laermschutz/faqs/

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

[quote=Levando
Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos, bedeutet das, dass ich zum Arzt gehen kann und ihm mitteile, dass ich mein Leben riskiere? Und wenn ja, muss er vielleicht woanders, das Auto hinstellen. Dann haben wahrscheinlich andere den Ärger.
Hoffentlich kommen schleunigst bald die Elektrofahrzeuge. Lärm kann ich echt nicht gebrauchen![/0

Selten so viel Quatsch gelesen, Fahrzeuge dürfen lauter als der Wert sein, einfach mal bei den Herstellern bei den Sportauspuff Anlagen nachlesen.
Der Arzt weist einen vielleicht dann in eine Klinik ein, mehr nicht.
Man kann auch umziehen, aber dem Nachbarn Vorschriften machen, seltsamer Einfall.
Ja und ein Auto mit TÜV hält in der Regel die Grenzwerte ein.

4x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
rudolfsch
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 30x hilfreich)

Zitat (von Levando):
Ausserdem sind 63 Dezibel aus 5m Entfernung gemessen. Vielleicht ist der Dezibelwert in 30cm wesentlich höher? Schließlich wird eigentlich direkt am Auspuff gemessen.


wären ca. 77 db. Siehe http://www.sengpielaudio.com/Rechner-entfernung.htm

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
rudolfsch
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 30x hilfreich)

Zitat (von rudolfsch):
Zitat (von Levando):
Ausserdem sind 63 Dezibel aus 5m Entfernung gemessen. Vielleicht ist der Dezibelwert in 30cm wesentlich höher? Schließlich wird eigentlich direkt am Auspuff gemessen.


wären ca. 77 db. Siehe http://www.sengpielaudio.com/Rechner-entfernung.htm


Sogar mehr, 87 db

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12314.12.2022 20:47:12
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 66x hilfreich)

Interessant wäre zu wissen, um was für ein Fahrzeug es sich handelt.
Manche Autos haben ein eingetragenes Stand und Fahrgeräusch, das höher liegt als bei anderen.
Als Beispiel, es gibt eine Corvetteversion die hat ab Werk 112 DB Standgeräusch, eine C7 zum Beispiel hat 100DB Standgeräusch.

Da du von getunten Auto sprichst hat er wahrscheinlich eine Sportauspuffanlage, diese wird sehr wahrscheinlich eingetragen sein, bei Sportauspuffanlage darf das Stand und Fahrgeräusch höher sein, als im Schein,aber nur um den Wert der in der ABE / dem Gutachten der Auspuffanlage. Ein bisschen Toleranz ist evtl. dabei, aber nicht viel.

Du hast geschrieben, nach der Beschwerde beim Ordnungsamt war das Auto leiser, aus diesem Grunde gehe ich von einer Klappenauspuffanlage aus, die ohne Umrüstarbeiten leiser gemacht werden kann ( elektrisch wird die Klappe an der Anlage verriegelt ).
Wenn dies der Tatsache entspricht gehe ich davon aus, das zusätzlich ein 100 oder 200 Zellen Kat eingebaut wurde oder dieser Kat sogar ausgebaut wurde.
Kann alles für den TÜV schnell umgebaut werden und äusserlich nicht zu sehen.
Desweiteren sprichst du von einem Knall, meinst du rein das Anlassgeräusch oder wirklich ein Knallen?

Im zweiten Fall gehe ich von einer Deaktivierung der Schubabschaltung aus, oder sogar von einer aufgespielten Software im Steuergerät aus, wo man sogenannte crackle´s / Pops aufspielen kann, ich weiss alles sehr technisch.

Jedenfalls wäre ein Verdacht, das mit der Legalität des Autos bzw. der Betriebserlaubnis nicht alles so konform wäre.
Aber dies sind alles nur Vermutungen.
Am besten mal Fahrzeug nennen, oder sogar ein Foto des Auspuffs machen.


-- Editiert von essey am 12.09.2017 12:12

-- Editiert von essey am 12.09.2017 12:17

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Levando):
Kann ich ihn nicht anzeigen und die Polizei überprüft, ob das Auto dem Fahrzeugbrief entspricht?

Kann man.
Wobei die Polizei dann nicht nur den Fahrzeugbrief überprüft.



Zitat (von Levando):
Und wenn das Auto nicht dem Fahrzeugbrief entspricht, muss es noch leiser gemacht werden, oder nicht?

No, denn es muss nicht dem Fahrzeugbrief entsprechen. Was bei einen getunten KfZ in der Regel sogar sehr wahrscheinlich ist, das es nicht dem Fahrzeugbrief entspricht.



Zitat (von Levando):
Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos, bedeutet das, dass ich zum Arzt gehen kann und ihm mitteile, dass ich mein Leben riskiere?

Nein.
"Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos" ist der juristisch korrekte Ausdruck für "Pech gehabt".



Zitat (von Levando):
Und wenn ja, muss er vielleicht woanders, das Auto hinstellen.

Damit ist nicht zu rechnen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

ich hätte da mal einige Fragen!!!

1) Dein Messgereät, handelt es sich da um ein geeichtes Gerät? Wenn nicht, kann deine Messung schonmal einem deutlichen Toleranzbereich unterliegen! Oder handelt s sich um ein teureres geeichtes Gerät?

2) Was für ein Typ Auto fährt denn der Nachbar?

Zitat:
Schließlich wird eigentlich direkt am Auspuff gemessen.
Das ist falsch! Es ist eine gewisse Entfernung notwendig, wenn ich nict irre 1m! Zuätzlich ist auch noch ein Winkel zum Aupuff notwendig, weiss jetzt nur nicht mehr ob 45° oder 90°! Hinzu kommt dann och eine Toleranz von etwa 5db!

Wenn das Auto sagn wir mal hypotetisch mit Sportaupuff 96db haben dürfte und es hat tatsächlich 100db, dann geht das noch als konform durch.

Aber wie schon gesagt, entscheidend ist vorallem um was für ein Auto es sich handelt..

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zur Info:
30 Dezibel : Flüstern
40 Dezibel : leise Musik
45 Dezibel : übliche Geräusche in der Wohnung
50 Dezibel : Regen, Kühlschrankgeräusche
55 Dezibel : normales Gespräch
60 Dezibel : Nähmaschine, Gruppengespräch
65 Dezibel : Kantinenlärm
70 Dezibel : Fernseher
75 Dezibel : Verkehrslärm

Wenn Dich also Deine gemessenen 63 dB schon stören ... was ist dann mit vorbeifahrenden Autos? Straßenlärm ca. 75 dB!

3x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Levando
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Es freut mich sehr so viele Antworten zu bekommen!


little-beagle:

Zitat:
Aber gemeint ist hier, dass es halt zum Leben dazugehört, dass mancher Nachbar ein Auto hat oder eben ein Motorrad. Und das es (aus gutem Grund) keine gesetzliche Grundlage gibt, ihm das zu verbieten.

Nein, das hat er nicht zum ersten Mal gemacht. Vor ungefähr 15 Jahren, hat er es schon Mal gemacht. Mein Vater rief die Polizei. Er musste das Auto der Polizei vorführen. Das Auto musste er reparieren oder wegbringen.

little-beagle:
Zitat:
Wenn Dich Lärm SO stört, dass Du Dein Fenster mit Matratzen verrammelst, ist das schon extrem. Das ist aber - das muss man leider so sagen - DEIN Problem und nicht das des Nachbars.

Wenn mich jemand mich mit Lärm belästigt, dann wird es zu meinem Problem. Ja, richtig!
Wenn mir jemand täglich mein Fahrrad manipuliert, dann wird es zu meinem Problem, z.B. die Luft rauslässt, die Birne überhitzt und das Vorderrad abmontiert.

Ich denke, dass du sagen möchtest, ich soll das Problem alleine lösen.
Dann frage ich mich wozu gibt es Polizei, Richter, Anwälte und Ordnungsamt? Damit ich Probleme alleine löse?

little-beagle:
Zitat:
Warum ziehst Du denn nicht in einen ruhigeren Teil der Wohnung?

Habe ich jetzt getan, ich bin in ein anderes Zimmer gezogen, leider höre ich es mit Ohrenstöpsel immer noch.
Aber vielleicht muss ich es jetzt ertragen.

Ohadle:
Zitat:
Demnach ist es in allgemeinen und reinen Wohngebieten verboten, Rasenmäher an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr zu nutzen.

Danke für die Korrektur, er startet sein Auto zwischen 6:30 bis 6:45 Uhr.

0815Frager
Zitat:
Selten so viel Quatsch gelesen, Fahrzeuge dürfen lauter als der Wert sein, einfach mal bei den Herstellern bei den Sportauspuff Anlagen nachlesen.

Was siehst du als Quatsch? Sportauspuff, bzw. alle Auspuffe haben eine Grenze.

0815Frager
Zitat:
Der Arzt weist einen vielleicht dann in eine Klinik ein, mehr nicht.

Bitte nicht abfällig werden, bleib konstruktiv

0815Frager
Zitat:
Man kann auch umziehen, aber dem Nachbarn Vorschriften machen, seltsamer Einfall.

Wenn dich jemand belästigt, warum sollst du dich nicht mit Vorschriften wehren dürfen?
Hör auf, mein Verhalten schlecht zu reden, gib mir lieber ernsthafte Vorschläge, z.B. mich in eine Klinik einzuweisen, na ja. Ausserdem macht der Gesetzgeber die Vorschriften und nicht ich.



rudolfsch
Zitat:
Sogar mehr, 87 db

Was bedeutet jetzt 87 db, geht er zu weit?

essey
Zitat:
Interessant wäre zu wissen, um was für ein Fahrzeug es sich handelt.

Es ist ein BMW V8, neueres Baujahr. Kann ich bei der Polizei anrufen, das Autokennzeichen angeben und die Polizei rückt mir den Autotyp heraus?
Ich glaube, dass es sich um dieses Modell handelt: http://www.autobild.de/marken-modelle/bmw/3er/
3er BMW. Wenn er nach Hause kommt, kann ich es mir noch genauer anschauen.

essey
Zitat:
Du hast geschrieben, nach der Beschwerde beim Ordnungsamt war das Auto leiser, aus diesem Grunde gehe ich von einer Klappenauspuffanlage aus, die ohne Umrüstarbeiten leiser gemacht werden kann ( elektrisch wird die Klappe an der Anlage verriegelt


Ich bin da leider kein Experte für getunte Autos.
Ich kann berichten, dass ich zweimal beim Ordnungsamt war und zweimal hat er es leiser gemacht.
Nachdem er das Auto verändert hat, leider nicht gemessen, schätze ich, dass das Auto ungefähr 80 Dezibel aus 5m Entfernung hat.
Nachdem ich das erste Mal beim Ordnungsamt war, war es hinterher leiser, gemessen habe ich 72 Dezibel aus 5m Entfernung.
Nachdem ich das zweite Mal beim Ordnungsamt war, war es noch hinterher leiser, gemessen habe ich 63 Dezibel aus 5m Entfernung.

Er war schon immer ein Autotüflter, und liebt es einfach Autos laut zu machen.
essey
Zitat:
Kann alles für den TÜV schnell umgebaut werden und äusserlich nicht zu sehen.

Ja, das kann schnell manipuliert werden.

essey
Zitat:
Desweiteren sprichst du von einem Knall, meinst du rein das Anlassgeräusch oder wirklich ein Knallen?

Wenn er das Auto startet, springt mein Messgerät von einer Sekunde auf 63 Dezibel und wenn er losfährt, senkt sich der Dezibelwert auf schätzungsweise 50 Dezibel. Knall ist falsch, besser ist ausgedrückt, kurzzeitig auf 63 Dezibel.

essey
Zitat:
Im zweiten Fall gehe ich von einer Deaktivierung der Schubabschaltung aus, oder sogar von einer aufgespielten Software im Steuergerät aus, wo man sogenannte crackle´s / Pops aufspielen kann, ich weiss alles sehr technisch.

Um diese Hinweise zu bestätigen, brauche ich einen Experten, wahrscheinlich bleibt mir nichts anderes übrig als es durch die Polizei kontrollieren zu lassen, z.B. Anzeige wegen Lärmbelästigung, unangemeldete Überprüfung durch die Polizei.

essey
Zitat:
Jedenfalls wäre ein Verdacht, das mit der Legalität des Autos bzw. der Betriebserlaubnis nicht alles so konform wäre.
Aber dies sind alles nur Vermutungen.

Ja, das sind alles Vermutungen. Es bleibt mir wahrscheinlich nichts anderes übrig, als diese Anzeige zu stellen.
fight or flight.

Harry van Sell
Zitat:
Kann man.
Wobei die Polizei dann nicht nur den Fahrzeugbrief überprüft.

Was wird die Polizei z.B. noch prüfen?


Und wenn das Auto nicht dem Fahrzeugbrief entspricht, muss es noch leiser gemacht werden, oder nicht?
Harry van Sell
Zitat:
No, denn es muss nicht dem Fahrzeugbrief entsprechen. Was bei einen getunten KfZ in der Regel sogar sehr wahrscheinlich ist, das es nicht dem Fahrzeugbrief entspricht.

Ja, ok, das Auto darf im gewissen Maße manipuliert werden

Harry van Sell
Zitat:
Nein.
"Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos" ist der juristisch korrekte Ausdruck für "Pech gehabt".

ok, schade

lesen-denken-handeln
Zitat:
Dein Messgereät, handelt es sich da um ein geeichtes Gerät?

Wie kann ich feststellen, ob es geeicht ist? Ich hab's bei Amazon bestellt:
https://www.amazon.de/gp/product/B01HYWTHSW/ref=oh_aui_detailpage_o06_s01?ie=UTF8&psc=1

guyfromhamburg
Zitat:
Wenn Dich also Deine gemessenen 63 dB schon stören ... was ist dann mit vorbeifahrenden Autos?


Zu meiner möglichen Überempfindlichkeit:
Die Wohnstraße verbindet weitere ca. 30 Haushalte. Ich denke, dass in der Nacht ca. 30 bis 50 Autos die Strasse befahren. Ich kann deshalb nur schätzen, weil ich die Autos nicht zähle oder einfach einschlafe. Es bedeutet für mich, dass ich unempfindlich gegenüber vielen anderen Autos bin.

Weiterer Punkt ist, dass ich nachdem ich das erste Mal das Auto beim Ordnungsamt gemeldet habe, hat das Auto drei Wochen still gestanden und ich konnte wunderbar schlafen.

Wenn er nach Hause kommt, schieße ich ein Foto. Natürlich mache ich das Kennzeichen unkenntlich. Wenn ich Glück habe, parkt er das Auto so, dass ich seinen Auspuff genau fotografieren kann.

Viele Grüße,

Martin

-- Editiert von Levando am 14.09.2017 13:35

3x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
Wie kann ich feststellen, ob es geeicht ist?
Allein schonmal am Preis!!! Du kannst wohl weit über 10 von deinen Billigteilen kaufen für eine Gerät der Klasse 1 oder 2!

Zitat:
Es ist ein BMW V8
Also wenn diese Angabe korrekt ist, wird es sich um die M Variante des BMW handeln. Das ist zwar noch ein Serienfahrzeug, aber doch eher ein nicht mehr so ganz gewöhnliches Serienfahrzeug.

Die Startgeräusche die du beschreibst sind da ganz normal!

Allerdings wundern mich da dann die Geräuschlautstärken! Vorallem wenn der Nachbar sogar noch was gemacht hat, dann hat er das eher au Nachbarschaftlicher Freundschaft gemacht, statt machen MÜSSEN!

Die M Varianten sind keine "normalen" Autos mehr, deren zgelassenen Werte dürften bestimmt deutlich über deinen gemessenen Werten leigen...

4x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Die Startgeräusche die du beschreibst sind da ganz normal!

Stimmt, selbst der normale 6 Zylinder mit M Perfomace ESD hat Klappensteuerung und ist sogar Eintragungsfrei.
Beim Start sind für die ersten Sekunden die Klappen zu, und das öffnen der Klappen kann schon das Geräusch verursachen.
Die M Serie hat die Klappen schon in Serie verbaut. also wenn es der M ist. Schönes Auto da sollte man dem Nachbarn doch gratulieren, das er sich so ein Spielzeug leistest.


Zitat (von Levando):
Wenn er das Auto startet, springt mein Messgerät von einer Sekunde auf 63 Dezibel und wenn er losfährt, senkt sich der Dezibelwert auf schätzungsweise 50 Dezibel. Knall ist falsch, besser ist ausgedrückt, kurzzeitig auf 63 Dezibel.

Auf yutube gibt es genug Video wo den Start zeigen, das ist normal.
Zitat (von lesen-denken-handeln):
Vorallem wenn der Nachbar sogar noch was gemacht hat, dann hat er das eher au Nachbarschaftlicher Freundschaft gemacht, statt machen MÜSSEN!

Ja das kann man nicht besser sagen, er hat sich die APP freischalten lassen, um die Klappensteuerung zu beeinflussen, aus dem Grund wurde er ruhiger beim Start.
Zitat (von Levando):
Wenn dich jemand belästigt, warum sollst du dich nicht mit Vorschriften wehren dürfen?
Hör auf, mein Verhalten schlecht zu reden, gib mir lieber ernsthafte Vorschläge, z.B. mich in eine Klinik einzuweisen, na ja. Ausserdem macht der Gesetzgeber die Vorschriften und nicht ich.

Sorry wenn man sich mit Pegelmessung betätigt und nicht mal die amtlichem Meßverfahren kennt, will man das Auto des Nachbarn beurteilen, so was ist gelinde gesagt eine nur Mist:
http://www.powerboxer.de/tuev-fragen/406-gerchmessung-an-kfz-richtlinien

Ein Blick auf die Richtlinie zeigt einem auf, nicht der Pegel beim Start ist entscheidend, auch muss der Motor warm sein, Einfach erst mal lesen und dann ein geeichtest Meßßgerät kaufen, die Meßgeräte haben ein Prüfprotokoll und Kalibriernachweis dabei, und die müssen auch für Messungen welche anerkannt sind alle zwei Jahre zum Hersteller zum Kalibrieren.
Und sollte der Wert von 63 dB selbst bei einer Messung wo man sich nicht mal an die Richtlinien gehalten hat, also bei der amtlichen Messung käme noch weniger heraus gehalten haben, sollte man sich vielleicht Gedanken machen, der M3 der F Serie hat ein Leerlaufgeräusch von 81 dB ganz offiziell als Werkangabe, Fahrgeräusch 85 dB. Zum Vergleich eine ZX10R mit Hurric Superssport hat 93 dB mit TÜV Segen eingetragen.

Zitat (von Levando):
Er war schon immer ein Autotüflter, und liebt es einfach Autos laut zu machen.

Es hört sich eher so an, als hätte er Nachbarn welche vor Neid das Haar in der Suppe suchen, denn bei den Autos der F Serie schraubt man nicht mal so einfach selbst herum, selbst freie Werkstätte machen bei den Autos nicht mal mehr einen Ölwechsel.
Meist ist eben der Neidfaktor der Nachbarn immer da, es gab auch bei uns Nachbarn in der Siedlung, welche sich tierisch aufgeregt haben, als einer plötzlich mit einem Porsche GT 2 RS vor gefahren ist, Neid pur von den Leuten wo sich nur einen brummligen billigen Golf in vor dem Haus stehen haben.
Man sollte sich doch eher freuen, das man Nachbarn hat, welche anstatt sich von Hartz IV ernähren einen Nachbarn hat, welcher sich ein vernünftiges Auto leisten kann, wo anscheinend der Spruch passt, hat man was vernünftiges gelernt, kann man sich auch was leisten.

Zitat (von Levando):
Ja, das sind alles Vermutungen. Es bleibt mir wahrscheinlich nichts anderes übrig, als diese Anzeige zu stellen.
fight or flight.

Man könnte auch das einschalten was zwischen den Gehörgängen sitzt, nennt sich Verstand, denn unsinnige Anzeigen, eine wurde ja schon beim Ordnungsamt gemacht, kann nach hinten losgehen. Einmal wird die Polizei kommen, und die Konformität des Fahrzeugs prüfen lassen, ist alles OK (wie man nach der Schilderung lesen kann) zahlt die Staatskasse die Begutachtung des Fahrzeugs (800€), wobei bei einem Fahrzeug diese Klasse vermutlich der Hersteller beratend zu Seite steht (nicht umsonst ist der Slogan, aus Freude am Fahren). Jeder weitere Ruf nach den Ordnungshütern wird einem Ärger einbringen (§164 StGB ).
Zivilrechtlich könnte man eine Feststellungsklage einreichen, welche Kosten man selbst tragen dürfte.
Bisher scheint der Nachbar recht gutmütig zu sein, jedoch kann das sich wohl auch mal ändern.

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Sehr gut auf den Punkt gebracht,

findet

Berry

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
joecool1954
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 3x hilfreich)

Den Hinweis, doch den Teil zwischen den Ohren zu benutzen möchte ich uneingeschränkt an den Verfasser zurückgeben. Derartige Anfeindungen sollten hier besser unterbleiben.
(Editiert)
Wir haben allgemeine Lärmvorschriften, also wie kann es sein, dass eine Firma wie BMW Geräusche genehmigt bekommt, die über den Greinzwerten liegen. Aber die Firma Lamborghini hat ja auch in Italien Grenzwertüberschreitende Geräuschwerte homologiert bekommen, mit dem Hinweis, anders wäre die hohe Leistung nicht zu erreichen. Ein Armutszeugnis für Ingenieure!!! Aber gehört ja auch zum VW-Konzern, die haben beim Schummeln ja Erfahrung!
Ich verstehe auch die Zulassung von Klappenauspuffanlagen nicht. Warum muss ein Auto lauter sein als nötig. Auch hier gilt: Ingenieure strengt euch an!
Als Präambel steht in der StVO:
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder, mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Eine Klappenauspuffanlge ist vermeidbar!!!
Und wenn die Klappe nicht normalerweise zu ist, also erst nach dem Start zu geht, ist die Konstruktion mangelhaft.
Vielleicht sollten Sie sich einmal an einen BMW Händler wenden und sich so ein Modell, wie es ihr Nachbar fährt, vorführen lassen. Ist dieses beim Start auch so laut, hängt es am Hersteller. Sollte es aber leise starten, so hat der Nachbar manupuliert, oder nicht repariert!
Mit mitfühlenden Grüßen
jaocool 1954

-- Editiert von joecool1954 am 02.11.2018 20:13

-- Editiert von joecool1954 am 02.11.2018 20:15

-- Editiert von Moderator am 03.11.2018 16:31

3x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von joecool1954):
Warum muss ein Auto lauter sein als nötig.

Hier ist die Lautstärke aber konstruktionstechnisch bedingt so.



Zitat (von joecool1954):
Auch hier gilt: Ingenieure strengt euch an!

Man hat eine rechtskräftige Zulassung, mehr braucht man nicht zu machen.
Im übrigen ist der kernige Sound auch ein Verkaufsargument.

Eine Summende M-Klasse oder eine die klinkgt wie ein normaler BMW will doch keiner.



Zitat (von joecool1954):
Eine Klappenauspuffanlge ist vermeidbar!!!

Ja, nur muss man halt nicht ein Kfz ohne Klappenauspuffanlge fahren nur weils dem Nachbarn nicht gefällt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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