Lärmbelästigung durch Trampolin

14. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Apfelblüte
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 10x hilfreich)
Lärmbelästigung durch Trampolin

Hallo Zusammen,

wir sind Eigentümer eines Reihenhauses. Drei Gärten weiter hat eine Familie ein Trampolin aufgestellt. Die Kinder sind 11 und 13.

Mittlerweile sind wir allein von dem quietschenden Geräusch des Trampolins genervt. Und dann der Krach von den Kindern dazu ist für uns nicht mehr hinnehmbar. Wir schliessen dann bei diesen Temperaturen die Fenster und gehen gar nicht in den Garten. Uner der Woche geht es gegen 20 Uhr los und am Wochenende so wie Lust und Laune ist.

Seit neuestem haben sie ein Radio an - wenn auch nicht laut aber wir fühlen uns von Tag zu Tag genervter. Wir brauchen unsere Ruhe, wollen unseren Garten auch mal genießen und ich meine auch gehört zu haben, das Lärm vom Jugendlichen nicht zu dulden ist. Außerdem muß es nun wirklich nicht sein, abends in einem sonst sehr ruhigen Umfeld diese Geräusche hinnehmen zu müssen.

Mit den Nachbarn ist nicht zu reden. Sie machen was sie wollen.

Meine Frage: Was können wir gegen diesen abendlichen Lärm machen? Ist Musik im Garten erlaubt?

Im Voraus vielen Dank für Ihre Antworten.

Apfelblüte

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17020 Beiträge, 5897x hilfreich)

Zitat (von Apfelblüte):
Was können wir gegen diesen abendlichen Lärm machen?
Umziehen! Für mich hört sich das nach sozialadäquaten Geräuschen an. Ihr lebt dort nun einmal nicht alleine.

Zitat (von Apfelblüte):
Ist Musik im Garten erlaubt?
Ich kenne kein Gesetz welches Musik im Garten generell verbieten würde. Allerdings gibt es Lärmgrenzen was diesbezüglich hinzunehmen/erlaubt ist.

Zitat (von Apfelblüte):
Mit den Nachbarn ist nicht zu reden.
Ich vermute, dieser Meinung sind deine Nachbarn auch.

-- Editiert von -Laie- am 14.07.2017 15:54

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Apfelblüte
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo Laie,

Umzug kommt gar nicht in Frage - was soll das für ein Rat sein?

Wir haben - bis diese rücksichtslose Familie einzog - viel Freude an unserem Eigenheim gehabt. Und nun ist es vorbei mit dulden.

Es kann nicht sein, dass Menschen machen was sie wollen, ohne Rücksicht resp. zu Lasten der anderen.

Der Verursacher hat abzustellen, nicht der Belästigte.

Mit uns kann man sehr wohl reden und wir haben auch schon Gespräche gesucht. Bekamen nur patzige und unflätige Antworten. Und wenn wir um etwas Rücksicht bitten, wird stattdessen am nächsten Tag ein Radio angestellt.



-- Editiert von Apfelblüte am 14.07.2017 16:04

10x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Zitat (von Apfelblüte):
was soll das für ein Rat sein?


Eigentlich ein gutgemeinter..
Wenn eine Sache recht aussichtslos erscheint, ist es häufig sinnvoll, auszuziehen, statt sich jahrelanger Streitigkeiten hinzugeben.

"Der Klügere gibt nach" ;-)

Lassen Sie sich dennoch nicht von der etwas voreiligen Einschätzung verunsichern.
Noch steht ja nicht sicher fest, ob Ihr Nachbar nicht doch etwas übertreibt..

Zitat (von Apfelblüte):

Es kann nicht sein, dass Menschen machen was sie wollen, ohne Rücksicht resp. zu Lasten der anderen.


Noch steht ja gar nicht fest, ob ihre Rechte beeinträchtigt werden. Derzeit steht nur fest, dass Sie sich gestört fühlen.

Ein Trampolin im Garten des Nachbarn hat Sie erstmal nicht zu interessieren.
Da kann ihr Nachbar tatsächlich machen was er will und muss sich von Ihnen nicht vorschreiben lassen, wie er seinen Garten zu nutzen hat.

Wenn das Radio 3 Grundstücke weiter noch als Lärmbelästigung empfunden wird, ist es meines Erachtens nach zu laut - hier fragt sich aber, ob es das tatsächlich ist oder ob die Geräuschkulisse objektiv betrachtet normal und hinzunehmend ist.

Was sagen denn die Nachbarn zwischen Ihnen dazu?

Zitat (von Apfelblüte):
Mit uns kann man sehr wohl reden und wir haben auch schon Gespräche gesucht. Bekamen nur patzige und unflätige Antworten. Und wenn wir um etwas Rücksicht bitten, wird stattdessen am nächsten Tag ein Radio angestellt.


Das ist leider in der heutigen Zeit keine Seltenheit.
Gleichwohl gilt (ohne Ihnen etwas unterstellen zu wollen - ich bin grundsätzlich immer eher auf der Seite derjenigen, die an einem verträglichen Miteinander interessiert sind), dass es aus dem Wald so zurückschallt, wie es hineinruft..

Generell möchte ich die Erwartungshaltung etwas dämpfen, rund um die Uhr Ruhe vor Mitmenschen zu haben. Auch wenn das in der Vergangenheit so war.
Wenn Sie sich ein Reihenhaus kaufen, kaufen Sie sich mindestens eine Wand, die Sie mit Ihren Nachbarn teilen. Also werden Sie auch merken, dass diese da sind.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Ich vermute, Sie sind mittlerweile so getriggert, dass Sie alles, was aus diesem speziellen Garten kommt, als Belästigung empfinden. Nur ist Ihnen mit dieser Erkenntnis auch nicht geholfen...

Für mich als unbeteiligten Leser hört sich das alles nach der berühmten sozialadequaten Geräuschkulisse an und Despi hat völlig Recht,wenn er sagt "Wenn Sie sich ein Reihenhaus kaufen, kaufen Sie sich mindestens eine Wand, die Sie mit Ihren Nachbarn teilen. Also werden Sie auch merken, dass diese da sind.".

Sie könnten es versuchen, aber ich glaube nicht, dass Sie nennenswert weit kommen werden, wenn Sie klagen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Für mich hört sich das nach sozialadäquaten Geräuschen an.

Eigentlich schon.

Die Frage ist, wie die örtlichen Ruhezeiten geregelt sind. Mit etwas Pech darf man dann tatsächlich bis 22h den Trampolin nutzen.



Aber auch bei sozialadäquaten Geräuschen gibt es Grenzen, z.b wenn diese besonders nervtötend sind.

Das Problem ist wohl das quitschen, da müsste man schauen ob das bei diesen Teilen üblich und unabänderbar ist. Und wie hoch der "objektive Nervfaktor" ist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Es kann nicht sein, dass Menschen machen was sie wollen, ohne Rücksicht resp. zu Lasten der anderen.

Das Problem ist, dass weder ein Trampolin noch ein Radio im Garten grundsätzlich verboten sind.

Sie sollten als erstes schauen, ob es eine besondere örtliche Regelung zum Lärmschutz in Ihrer Gemeinde gibt - wenn nein, dann müssen Sie Lärm bis 22 Uhr prinzipiell hinnehmen.

Dann könnten Sie schauen, ob Lärmgrenzwerte überschritten werden. Einfach Lärmmessgeräte kan man schon für ca. 40€ kaufen oder irgendwo leihen. Die sind zwar nicht fürchterlich genau. Aber für eine grobe Einschätzung, ob man über oder unter den Grenzwerten ist, reicht es.

Wenn die Grenzwerte eingehalten sind, sieht es sehr ungünstig aus für Sie. Bezüglich des Radios kann man dann gar nichts mehr machen. Bezüglich des Trampolins nur dann, wenn das Trampolin unnötig viel Lärm macht, z.B. weil es defekt ist. Sie müssten dann den Beweis erbringen, dass ähnliche Trampolins bei gleichartiger Benutzung wesentlich weniger Lärm machen. Sehr schwierig.

Wenn alle diese Punkte mit negativem Ergebnis abgeprüft sind (keine strenge örtliche Lärmregelung, keine Grenzwertüberschreitung, Trampolin nicht defekt) dann müssen Sie sich tatsächlich überlegen, ob Sie sich an den Lärm gewöhnen wollen oder lieber wegziehen.

Die Frage, was denn der Nachbar in der Mitte von der Sache hält, ist durchaus wichtig. Sollte es zu einem Rechtsstreit vor Gericht kommen, wird wahrscheinlich der Nachbar in der Mitte als Zeuge bezüglich der Lärmintensität befragt werden. Wenn der aussagt "Trampolin und Radio sind nicht so laut, dass ich mich gestört fühle", dann können Sie einpacken.



-- Editiert von drkabo am 15.07.2017 00:20

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Ein erster Schritt könnte sein einen der aktuellen Horror-Artikel über Unfälle beim Trampolinspringen auszudrucken und den Nachbarn in den Briefkasten zu werfen. Dürfte zumindest verunsichernd wirken ... :devil:

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

4x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Rosenfreund
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 132x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Die Frage, was denn der Nachbar in der Mitte von der Sache hält, ist durchaus wichtig. Sollte es zu einem Rechtsstreit vor Gericht kommen, wird wahrscheinlich der Nachbar in der Mitte als Zeuge bezüglich der Lärmintensität befragt werden. Wenn der aussagt "Trampolin und Radio sind nicht so laut, dass ich mich gestört fühle", dann können Sie einpacken.


Spar dir das Geld. Der Rechtsstreit verläuft nur gegen dein Konto und Nerven.

Btw. Ich hatte auch einmal so eine genervte Phase und sehr laute Nachbarskinder. Einfach mehr in den Wald gehen und andere Ausflugsziele nützen, sich bewegen, hilft den Nerven. Immer auf der Terrasse sitzen ist eh langweilig und Nachbarskinder sind sehr schnell "groß" und haben bald andere Interessen. Bei uns ist es jetzt so leise, daß dies auch schon wieder zu leise ist.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von Apfelblüte):
Meine Frage: Was können wir gegen diesen abendlichen Lärm machen? Ist Musik im Garten erlaubt?

Ausziehen oder Abwarten bis die Kinder älter werden.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Chavah
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 22x hilfreich)

Ausziehen ist überhaupt keine Lösung ! Es sei denn, man kann sich ein freistehendes Haus mit 2000 qm Grundfläche leisten. Denn auch im nächsten Reihenhaus trifft man, bei der Befindlichkeit, auf Leute, die einem nicht gefallen werden.

Besser ist es schon das eigene Verhalten zu überdenken und anzupassen. Lärm wird genau so laut empfunden, wie man ihn empfinden möchte. Ein quietschendes Trampolin, ist kein Düsenjäger, der über das eigene Haus hinweg donnert. Mit dem bisschen Gequietsche kann man sich arrangieren. Und am besten wäre es, wenn man mit den Kindern des Nachbarhauses ein positives Verhältnis aufbaut ! Wenn man die Gören mag, dann stört einen das Gehopse gleich viel weniger.

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Wie vorher jemand schrieb - sowas wird meist nach einiger Zeit eh uninteressant. Die Freude währt einen Sommer lang, dann sind die Kids wieder ein Jahr älter und machen andere Sachen :)

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Chavah
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 22x hilfreich)

Na ja, so einfach ist das halt auch wieder nicht. Wenn das Trampolin "out" ist, dann machen die Kinder halt andere Sachen ! Kinder machen immer ein bisschen Lärm. Daran sollte sich der Fragesteller erinnern, den auch er war ja mal jung !

Dagegen anzukämpfen ist ziemlich aussichtslos. Das Gericht wird die Rechte abwägen und dass die Kinder dann angeleint und genknebelt werden müssen, ist nicht zu erwarten. Am besten arrangiert man sich mit den Kindern der Nachbarschaft. Und SO laut, dass man Ohrstöpsel tragen muss, ist ein quietschendes Trampolin ja nun auch wieder nicht.

Wenn man sich wegen jedem Fliegenschiss beim Nachbarn beschwert, dann muss man sich halt nicht wundern, wenn die irgendwann auf stur stellen.

-- Editiert von Chavah am 17.07.2017 16:26

1x Hilfreiche Antwort


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