Lärm in WEG / Hausordnung

9. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
Lärm in WEG / Hausordnung

Hallo!

In unserer WEG gibt es Meinungsverschiedenheiten zur Auslegung der Hausordnung.
Die konkrete Frage ist: Dürfen sonntags (tagsüber) Waschmaschinen betrieben werden?

Hier ein Auszug aus der Hausordnung:

"Von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr sowie zwischen 22:00 Uhr und 7:00 sind sämtliche störenden Geräusche und Lärm (z.B. poltern, bohren, sägen, hämmern, Türen schlagen) zu unterlassen. Sonntags und an Feiertagen gilt diese Regelung ganztags.

An einer anderen Stelle heißt es dann noch:

Waschmaschinen und Geschirrspüler dürfen zwischen 22:00 Uhr und 7:00 Uhr nicht betrieben werden.

Und nun? Gilt für meine Waschmaschine nun die zuerst genannte Regel (=sonntags gar keine Waschmaschine) oder die 2. Regel (=nur nachts keine Waschmaschine, aber sonst sonntags schon)?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8414 Beiträge, 3775x hilfreich)

Die Waschmaschinen gehören m. E. eindeutig in die Regelung der Werktage ("Von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr sowie zwischen 22:00 Uhr und 7:00 sind sämtliche störenden Geräusche und Lärm (z.B. poltern, bohren, sägen, hämmern, Türen schlagen) zu unterlassen.").

Hätte man die Waschmaschinen in die Sonn- und Feiertagsregelung gepackt ("Sonntags und an Feiertagen gilt diese Regelung ganztags."), wäre keine zeitliche Einschränkung notwendig gewesen ("Waschmaschinen und Geschirrspüler dürfen zwischen 22:00 Uhr und 7:00 Uhr nicht betrieben werden.")

Außerdem bezweifle ich, dass es rechtlich möglich wäre, das Wäschewaschen am WE grundsätzlich verbieten zu wollen!

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#2
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Ich würde das so auslegen, dass an allen Tagen gewaschen werden darf, ausgenommen in Zeiten der Nachtruhe von 22:00 bis 7:00 Uhr. Eine inatakte und korrekt aufgestellte Waschmaschine erzeugt auch keinen Lärm in diesem Sinn. Im Übrigen lassen sich die Geräusche durch dämpfende Unterlagen sehr effektiv senken. Eine Maßnahme, die man im eigenen Interesse, aber auch aus Rücksichtnahme als Betreiber eines solchen Gerätes in Mehrfamilienhäusern in Beracht ziehen sollte.

VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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#3
 Von 
ZaKEleven
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 4x hilfreich)

Das Betreiben vom Geschirrspüler am Sonntag untersagen zu wollen, ist ja wohl Humbug!
Hier sind WaMa und Spüler in einem Satz aufgeführt, also sehe ich das auch so, dass die Werktagsregelung greifen muss.
Anders als eine WaMa mit ihrem Schleudergang verursacht ein Geschirrspüler ja keinen Lärm, der ausserhalb der Wohnung zu hören ist (Papierwände ausgenommen). I.d.R. ist nur das "Wasser-Ziehen" in manchen Wohnräumen darunter wahrnehmbar und das ist ebenso hinzunehmen, wie Duschen und Baden.

Signatur:

Nur weil dein einziges Werkzeug ein Hammer ist, muss nicht jedes Problem ein Nagel sein.

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