Ländername in Domain - mit Zusatz "info"

26. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
Michaelius
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)
Ländername in Domain - mit Zusatz "info"

Hallo zusammen,

mich beschäftigt schon länger eine Domain-Frage, weshalb ich mich nach längerer Recherche hierhin wende.

Es gibt ja bezüglich Städtenamen das "solingen.de" und "solingen.info" Urteil, wo der Domaininhaber erfolgreich von der Stadt Solingen wegen Missbrauch des Namensrechts verklagt wurde. Das soll im Prinzip nicht für generische TDL gelten, allerdings kann auch die TLD "info" suggerieren, die Domain sei von einer städtischen Stelle zu Infozwecken...

Auch Staaten haben ein Namensrecht, allerdings meine ich mal gehört zu haben, dass dies nicht gelten soll, wenn der Zusatz "info" drin ist, Beispiel:

inforussia.de
italieninfo.de
ukraineinfo.de (alles nur Fallbeispiele, Ähnlichkeiten mit bestehenden Domains rein zufällig) etc.

Kennt sich jemand damit aus und kann mir sagen, ob man theoretisch eine Domain mit Ländername mit Zusatz Info sichern darf?

Vielen Dank im Voraus.

Viele Grüße...


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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1225x hilfreich)

quote:
Das soll im Prinzip nicht für generische TDL gelten


Sagt wer und warum?

Ob "solingen.de" oder "solingen.com" oder "solingen.ag" oder "solingen.info", das Namensrecht der Stadt wird in jedem Fall berührt.

quote:
allerdings meine ich mal gehört zu haben, dass dies nicht gelten soll, wenn der Zusatz "info" drin ist


Das ist vermutlich etwas ungeschickt paraphrasiert

Richtig ist, daß das Namensrecht einer Stadt nicht dazu führt, daß *jede* Verwendung des Städtenamens in einer Domain unzulässig ist (beispielsweise ist "rechtsanwaelte-posemuckel.xy" oder "tauchschule-posemuckel.xy" oder "baeckerei-hupe-posemuckel.xy" oder "posemuckelfreunde.xy" völlig zulässig, ohne das Namensrecht von Posemuckel zu verletzen).

Ob das im Einzelfall durch Anhängen von "info" gegeben ist, wird man schauen müssen. Allerdings bedeutet die hypothetische Zulässigkeit von "solingeninfo.de" nicht, daß deswegen auch "solingen.info" zulässig wäre, falls du das meinst.

quote:
ob man theoretisch eine Domain mit Ländername mit Zusatz Info sichern darf?


Jedenfalls spricht IMO (!) aus Sicht des Namensrechtes des Landes nichts dagegen. Natürlich kann im Einzelfall immer noch ein anderes Recht (etwa eine Marke) verletzt sein.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Michaelius
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)


Danke erst einmal für die ausführliche und hilfreiche Antwort!

quote:

Sagt wer und warum?


Ich meine irgendwo gelesen zu haben (glaube sogar im Urteil), dass z.B. solingen.blog oder solingen.community nicht suggerieren, Domain einer offiziellen Stelle zu sein und damit trotz Namensrecht registriert und verwendet werden können. Kann mich aber irren und werde noch einmal danach suchen. Aber im Prinzip ist das ja das gleiche wie solingen-community.de.

quote:
Ob das im Einzelfall durch Anhängen von "info" gegeben ist, wird man schauen müssen. Allerdings bedeutet die hypothetische Zulässigkeit von "solingeninfo.de" nicht, daß deswegen auch "solingen.info" zulässig wäre, falls du das meinst.

Ja, darauf zielte meine Frage grob ab.

Demnach wäre russland.info fragwürdig, aber russlandinfo.de zulässig.

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-- Editiert Michaelius am 27.11.2014 13:12

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119662 Beiträge, 39759x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Demnach wäre russland.info fragwürdig, aber russlandinfo.de zulässig. <hr size=1 noshade>

Oder umgekehrt oder auch beides.

Das Probelm ist, das man das nie wirklich genau vorhersagen kann. Denn es hängt von Inhalt und der Sichtweise des Richters ab ....





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1225x hilfreich)

quote:
Aber im Prinzip ist das ja das gleiche wie solingen-community.de.


Zumindest in der bisherigen Rechtsprechung haben Gerichte immer geurteilt, daß die TLD irrelevant ist und nur auf den Eindruck der SLD abzustellen ist (von Sonderfällen wie "berl.in" vielleicht mal abgesehen).

Ob sich die Rechtsprechung ändert, wenn mehr "sprechende" TLDs (wie ".blog" oder ".privat" oder ".autobahnabfahrtsplanung") nutzbar werden, wird man sehen müssen.



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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Michaelius
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

quote:
Das Probelm ist, das man das nie wirklich genau vorhersagen kann. Denn es hängt von Inhalt und der Sichtweise des Richters ab ....


Ich sehe ein, solange in einem konkreten Fall noch kein Urteil gesprochen wurde, bleibt es schwammig. Aber kann man nicht eine gewisse Rechtssicherheit aus vorigen Urteilen gewinnen? Immerhin BGH-Urteile darunter.

Ich habe übrigens das Urteil zu meiner Anmerkung zu den generischen Domains mal herausgesucht:

Die TLD macht den Unterschied

quote:
Die Rechtsverletzung bestehe auch hinsichtlich der Domain-Endung .com; die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in der Sache solingen.info, bei der der BGH andeutete, dass es unter generischen Endungen keine zwingende Zurechnung der Domain zum Namensträger geben müssen, greife in diesem Falle nicht.


Hier auch mal ein weiteres Urteil zu Länderdomains:

Kein Pardon bei Länderdomains

Jetzt habe ich während des Schreibens des Beitrags zwei interessante Links entdeckt, die vom Grundsatz her meine Frage beantworten, auch wenn obiges gilt, dass es stets von der Sichtweise des Richters bzw. der Richter abhängt:

Urteil zu solingen.info und solingen-info.de

und

Urteil zu duisburg-info.de

und

Land Berlin verliert Domain-Streit

Müsste man eigentlich auf Ländernamen soweit transferieren können, oder?

-- Editiert Michaelius am 28.11.2014 12:07

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Michaelius
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

quote:
Zumindest in der bisherigen Rechtsprechung haben Gerichte immer geurteilt, daß die TLD irrelevant ist und nur auf den Eindruck der SLD abzustellen ist (von Sonderfällen wie "berl.in" vielleicht mal abgesehen).


Ja, allerdings IMHO mit dem Unterschied, dass es scheinbar stark davon abhängt, ob man mit der Domain einen offiziellen Charakter suggerieren kann oder nicht... bzw. zwischen geografischer Bezeichnung und Namensrecht unterschieden werden kann:

Aus dem Berlin-Urteil:
Zitat:
Es sah die Nutzung des Begriffs »Duisburg« im Domain-Namen als eine geografische Bezeichnung an und schloss eine etwaige Namensrechtsverletzung aus. Bei solingen.info sah das OLG Düsseldorf die Sache anders und wies seinerzeit die Berufung des beklagten Domain-Inhabers zurück


Auf jeden Fall ein interessantes Thema, womit die Gerichte besonders mit den ganzen neuen TLD zu tun bekommen.

Auf ein Urteil zu "solingen.autobahnabfahrtsplanung" wäre ich sehr gespannt. ;)

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-- Editiert Michaelius am 28.11.2014 12:24

1x Hilfreiche Antwort

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