Ländergruppeneinteilung ab 2012
Von Rechtsanwalt Dipl.-Finanzwirt Reinhard Schweizer 7.10.2011 | Ratgeber - Steuerrecht | 658 Aufrufe Mehr zum Thema:Ländergruppeneinteilung, 2012, Veranlagungszeitraum
BMF-Schreiben vom 4.10.2011 - IV C 4 - S 2285/07/0005 :005
Das BMF hat die die Ländergruppeneinteilung ab dem Veranlagungszeitraum 2012 bekannt gegeben.
In Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist die Ländergruppeneinteilung ab dem Veranlagungszeitraum 2012 überarbeitet worden.
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Gegenüber der Ländergruppeneinteilung zum 01.01.2010 ergeben sich insbesondere für den Abzug der Kinderbetreuungskosten und bei der Unterstützung bedürftiger Personen ab dem 01.01.2012 folgende Änderungen:
- Algerien : von Gruppe 4 nach Gruppe 3,
- Äquatorialguinea : von Gruppe 2 nach Gruppe 3,
- Aserbaidschan : von Gruppe 4 nach Gruppe 3,
- Bosnien und Herzegowina : von Gruppe 4 nach Gruppe 3,
- Dominikanische Republik : von Gruppe 4 nach Gruppe 3,
- Iran, Islamische Republik: von Gruppe 4 nach Gruppe 3,
- Insel Man (Isle of Man): Neuaufnahme in Gruppe 1,
- Israel : von Gruppe 2 nach Gruppe 1,
- Jamaika : von Gruppe 4 nach Gruppe 3,
- Kanalinseln bzw. Normannische Inseln (Channel Islands): Neuaufnahme in Gruppe 1,
- Kolumbien : von Gruppe 4 nach Gruppe 3,
- Kroatien : von Gruppe 3 nach Gruppe 2,
- Kuba : von Gruppe 4 nach Gruppe 3,
- Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik: von Gruppe 4 nach Gruppe 3,
- Namibia : von Gruppe 4 nach Gruppe 3,
- Palästinensische Gebiete : von Gruppe 2 nach Gruppe 1,
- Ungarn : von Gruppe 3 nach Gruppe 2
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