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Ländergruppeneinteilung ab 2012

Von Rechtsanwalt Dipl.-Finanzwirt Reinhard Schweizer
7.10.2011 | Ratgeber - Steuerrecht | 658 Aufrufe
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Ländergruppeneinteilung, 2012, Veranlagungszeitraum

BMF-Schreiben vom 4.10.2011 - IV C 4 - S 2285/07/0005 :005

Das BMF hat die die Ländergruppeneinteilung ab dem Veranlagungszeitraum 2012 bekannt gegeben.

In Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist die Ländergruppeneinteilung ab dem Veranlagungszeitraum 2012 überarbeitet worden.

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Reinhard Schweizer
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Gegenüber der Ländergruppeneinteilung zum 01.01.2010 ergeben sich insbesondere für den Abzug der Kinderbetreuungskosten und bei der Unterstützung bedürftiger Personen ab dem 01.01.2012 folgende Änderungen:

  • Algerien : von Gruppe 4 nach Gruppe 3,
  • Äquatorialguinea : von Gruppe 2 nach Gruppe 3,
  • Aserbaidschan : von Gruppe 4 nach Gruppe 3,
  • Bosnien und Herzegowina : von Gruppe 4 nach Gruppe 3,
  • Dominikanische Republik : von Gruppe 4 nach Gruppe 3,
  • Iran, Islamische Republik: von Gruppe 4 nach Gruppe 3,
  • Insel Man (Isle of Man): Neuaufnahme in Gruppe 1,
  • Israel : von Gruppe 2 nach Gruppe 1,
  • Jamaika : von Gruppe 4 nach Gruppe 3,
  • Kanalinseln bzw. Normannische Inseln (Channel Islands): Neuaufnahme in Gruppe 1,
  • Kolumbien : von Gruppe 4 nach Gruppe 3,
  • Kroatien : von Gruppe 3 nach Gruppe 2,
  • Kuba : von Gruppe 4 nach Gruppe 3,
  • Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik: von Gruppe 4 nach Gruppe 3,
  • Namibia : von Gruppe 4 nach Gruppe 3,
  • Palästinensische Gebiete : von Gruppe 2 nach Gruppe 1,
  • Ungarn : von Gruppe 3 nach Gruppe 2
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