Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Nachrichten » Vor Gericht » 

Länder wollen Ladenöffnungzeiten in eigener Regie regeln

AFP VOM 10.6.2004 | Nachrichten - Vor Gericht | 15170 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Ladenschluss

- Einzelhandel und Konsumforscher dringen auf Lockerung

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Ladenschlussgesetz wollen die Bundesländer die Öffnungszeiten in eigener Regie regeln. Dafür müsse die Bundesregierung jetzt die Voraussetzungen schaffen, forderten der Berliner Wirtschaftssenator Harald Wolf (PDS) und sein brandenburgischer Kollege Ulrich Junghanns (CDU) in der "Berliner Zeitung" (Donnerstagausgabe). Die meisten Länder wollen demnach die Öffnungszeiten an Werktagen völlig freigeben. Auch der Einzelhandel und Konsumforscher forderten trotz des Karlsruher Urteils, mit der eine Klage der Metro-Tochter Kaufhof gegen das Gesetz scheiterte, eine Lockerung der Ladenschlussvorschriften.

Clement hatte nach der Urteilsverkündung am Mittwoch angekündigt, die im Herbst eingesetzte Föderalismuskommission von Bund und Ländern über die Zuständigkeit beim Ladenschlussgesetz entscheiden zu lassen. Eine grundlegende Neufassung des Gesetzes sei Sache der Bundesländer, die dazu aber vom Bund ermächtigt werden müssten, befanden die Karlsruher Richter. Sie hatten das Ladenschlussgesetz für verfassungsgemäß erklärt, aber nur bei verkaufsfreien Sonn- und Feiertagen ein einhelliges Votum erzielt. Den Arbeitnehmerschutz bei Öffnungszeiten ab 20.00 Uhr betrachteten immerhin vier der acht Richter als nicht mehr relevant, was aber für eine Ablehnung des Gesetzes nicht ausreichte.

Berlin werde sich mit Brandenburg absprechen, damit es in den Nachbarländern nicht unterschiedliche Zeiten gebe und die Kaufkraft abgezogen werde, sagte Wolf der "Berliner Zeitung". "Wenn es Möglichkeiten gibt, die Öffnungszeiten auszuweiten, werden wir sie nutzen." Sein brandenburgischer Kollege Junghanns sagte, nur mit Landesregelungen könnten regionale Bedürfnisse berücksichtigt werden. Auch Sachsens Wirtschaftsminister Martin Gillo (CDU) äußerte die Hoffnung, dass Bundwirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) mit dem Urteil endlich "genügend Rückenwind" habe, um den "Ladenhüter Ladenschlussgesetz" aufzuheben. Sein Hamburger Kollege Gunnar Uldall (CDU) strebt die völlige Freigabe der Öffnungszeiten an Wochentagen an, wie er im NDR-Radio sagte.

Mecklenburg-Vorpommern hatte sogar für die Freigabe des Sonntags plädiert. Doch obwohl die Verfassungsrichter das grundsätzliche Verkaufsverbot am Sonntag für verfassungsgemäß erklärten, gehe das Urteil zumindest in die richtige Richtung, sagte Wirtschaftsminister Otto Ebnet (SPD) der "Berliner Zeitung". Auch nach Auffassung der hessischen Arbeitsministerin Silke Lautenschläger (CDU) und ihrer Kollegin Christa Stewens (CSU) aus Bayern sollte der Bund den Ländern die Möglichkeit geben, die Öffnung an Werktagen selbst zu regeln. Nordrhein-Westfalens Wirtschaftsminister Harald Schartau (SPD) sah im "Kölner Stadt-Anzeiger" dagegen keinen Handlungsbedarf. Sollte der Bund seine Zuständigkeit abtreten, werde dies aber genau geprüft.

Die vom Verfassungsgericht empfohlene Regelung der Ladenschlusszeiten durch die Länder stieß auf einhellige Zustimmung. "Dort können sinnvolle dezentrale Konzepte verwirklicht werden", erklärte die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Krista Sager. Die Attraktivität der Innenstädte könne so gestärkt werden. Ähnlich hatte sich auch die Präsidentin des Deutschen Städtetages, Frankfurts Oberbürgermeisterin Petra Roth (CDU), geäußert. Der Sprecher des Hauptverbands des Deutschen Einzelhandels (HDE), Hubertus Pellengahr, forderte den Bund im NDR-Radio auf, den Weg dafür frei zu machen.

Enttäuscht von dem Urteil, mit dem auch der Arbeitnehmerschutz vor das Gewinnstreben der Arbeitgeber gestellt wird, zeigte sich der Vorstandschef des Konsumforschungsinstituts GfK, Klaus Wübbenhorst. Längere Öffnungszeiten kurbelten auch den Konsum an, betonte er in der "Berliner Zeitung". Daher werde es auch eine weitere Liberalisierung der Vorschriften durch die Länder geben, zeigte sich Wübbenhorst überzeugt: "Wer flexiblere Öffnungszeiten hat, hat Wettbewerbsvorteile."

10. Juni 2004 - 14.15 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2004


Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Verfassungsgericht billigt Ladenschlussgesetz
Seite 2: Neue Etappe im Ringen um den Ladenschluss
Seite 3: Ländersache, Föderalismuskommission und Arbeitnehmerschutz
Seite 4: Länder wollen Ladenöffnungzeiten in eigener Regie regeln
Seite 5: Verdi bekräftigt Widerstand gegen Lockerung von Ladenschluss
Seite 6: Öffnung in Trippelschritten

123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97920
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwältin
Kathrin Fuchs
Kassel
Sozialrecht, Medizinrecht, Verkehrszivilrecht
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?