Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
328367
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Nachrichten » Gesetzgebung » 
Länder kritisieren Einigung zu Sicherheitsverwahrung - 1/1
AFP vom 27.08.2010   |   2378 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - Gesetzgebung

Länder kritisieren Einigung zu Sicherheitsverwahrung

Justizministerkonferenz: "Erheblicher Klärungsbedarf"

Das Vorhaben der Bundesregierung, bislang sicherungsverwahrte Straftäter auch künftig in geschlossenen Einrichtungen unterzubringen, ist bei den Ländern auf Skepsis gestoßen. Es bestehe noch erheblicher Klärungsbedarf, sagte der Vorsitzende der Justizministerkonferenz, Hamburgs Justizsenator Till Steffen (Grüne), der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Die Länder sind für die Umsetzung des Vorhabens zuständig.

Mehr zum Thema:
Sicherheitsverwahrung  

Nach dem am Donnerstag von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und Innenminister Thomas de Maizière (CDU) vorgelegten Kompromiss sollen Sicherungsverwahrte, die nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte entlassen werden müssen, in einer neuen Form von Anstalt untergebracht werden. Es soll sich dabei nicht um eine Strafhaft handeln, um die Vorgaben der Straßburger Richter zu erfüllen. Untergebracht werden sollen in den neuen Einrichtungen psychisch gestörte Gewalttäter.

Es müsse "ein Fragezeichen gesetzt werden, ob der jetzt gefundene Kompromiss den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte entspricht", sagte Steffen. Der niedersächsische Justizminister Bernd Busemann (CDU) sagte im NDR, er sei "nicht sonderlich begeistert" von den Eckpunkten der Bundesregierung. Es müsse geklärt werden, wie die Bedingungen der neuen Unterbringung aussehen werden.




Die Berliner Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) warf im RBB-Inforadio die Frage auf, ob eine festgestellte Persönlichkeitsstörung ausreiche, um einen Freiheitsentzug zu rechtfertigen. Der Justizminister von Schleswig-Holstein, Emil Schmalfuß (parteilos), verwies in einer Erklärung darauf, dass der Neubau der vorgeschlagenen Therapieeinrichtungen viel Zeit in Anspruch nehmen werde.

In der CSU regte sich unterdessen Widerstand gegen die von der Koalition ebenfalls ausgehandelte Reform der Sicherungsverwahrung für künftige Fälle. Der geplante Verzicht auf die nachträgliche Sicherungsverwahrung dürfe keine neuen Lücken entstehen lassen, erklärte Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) in München. Alle Fälle, die bislang unter die nachträgliche Sicherungsverwahrung fielen, müssten vom künftigen Recht erfasst sein.

Auch der CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach forderte einen Ersatz für die wegfallende nachträgliche Sicherungsverwahrung. Es müsse eine Lösung für die Fälle gefunden werden, "in denen die Sicherungsverwahrung nicht schon im Urteil angeordnet oder vorbehalten wurde, weil sich in manchen Fällen erst während der Haftzeit herausstellt, dass der Täter nicht therapierbar und resozialisierbar ist", sagte der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses der "Passauer Neuen Presse".

27. August 2010 - 16.02 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010



123recht.net ist Rechtspartner von:

328367
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

94208
beantwortete Fragen
27
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwalt
Dr. LL. M. Klaus Lodigkeit
Lodigkeit
Schwerpunkte: Markenrecht, Medienrecht, Apothekenrecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht.
Jetzt von diesem Anwalt beraten lassen:
Pers. Direktanfrage
Telefonberatung
Quickie! Ihre Meinung zählt.
Kritik an Wulff ebbt nicht ab - Soll er als Bundespräsident zurücktreten oder bleiben?

 Bleiben
 Zurücktreten
 Mir egal