Ladung zur Hauptverhandlung wegen 3x Schwarzfahren

30. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
Feuersteinxxxx
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 6x hilfreich)
Ladung zur Hauptverhandlung wegen 3x Schwarzfahren

Guten Morgen,
ich hatte am 9.4. hier schon mal gepostet, dass ich 3x beim Schwarzfahren erwischt wurde und fragte nach den möglichen Kosten:

http://www.123recht.net/3x-beim-Schwarzfahren-erwischt---Ermittlungsverfah-__f301967.html

Nun hab ich tatsächlich eine Ladung zur Hauptverhandlung bekommen, was mich sehr überraschte. Ich hatte eher damit gerechnet eine Zahlungsaufforderung zu bekommen.
Da ich noch nie vor Gericht stand und Rechtsangelegenheiten mir sehr fremd sind hier meine Fragen:
Gibt es hier Erfahrungen? Was erwartet mich da? Einen Anwalt zu nehmen wäre doch wohl völlig übertrieben? Wie verhält man sich dort am besten ?

Einen entschuldigenden Brief habe - wie angeraten - geschrieben.

Über Tipps würde ich mich sehr freuen.


-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Zeigen Sie sich vor Gericht einsichtig, reuig und vernünftig. Dann kommt am Ende das raus, was in dem anderen Thread schon lange und breit spekuliert und ausgrechnet wurde.

Ein Anwalt ist völlig überflüssig.



-----------------
"justice"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Der TE hatte offenbar eher mit einem Strafbefehl gerechnet, was eigentl. auch wahrscheinlicher gewesen wäre.

Die zivilrechtliche Zahlungsforderung über das erhöhte Beförderungsentgelt kommt natürl. noch extra. Das ist ja Zivilrecht und hat mit dem strafrechtlichen Teil nichts zu tun.

quote:
Was erwartet mich da?


Zur mögl. Strafe hatten wir ja bereits in dem anderen thread was gesagt.

Ansonsten erwartet Sie dort halt eine Gertichtverhandlung. Haben Sie doch sicher schon mal im T.V. gesehen.

Vorne sitzt ein(e) Richter(in), idR. rechts davon (im ca. 45° Winkel) ein Sitzungsvertreter der StA. Links neben dem Richter meist der Protokollfüher und noch weiter links (vis a vis zum StA) Sie.

Am Anfang werdern Ihre Personalien abgeglichen, dann wird die Anklageschrift verlesen, dann dürfen Sie was zur Sache sagen, dann werden ggf. noch Fragen gestellt. Zeugen gibt es ja wohl keine, daher kommt dann der Antrag der StA und danch können Sie noch mal was sagen/beantragen, haben insb. das sog. "letzte Wort". Anschliessend wird das Urteil verkündet.

PS: Und wenn Sie "Glück" haben, sitzt eine Schulklasse im Zuhörerraum, im Rahmen ihres Sozialkundeunterrichts. :)

-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Leider ist meine Kristallkugel zur Reparatur, und kann Dir nicht sagen, was für eine Strafe du bekommst, aber ich würde denken, dass es sich um eine nette Geldstrafe handeln könnte.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.292 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen