Hallo an alle hier im Forum .
Ich habe nochmals eine Frage zu meinem Ursprungsthema (Ladung zur Gerichtsverhandlung.)
Kann der Mandant vom gegnerischen Anwalt seinem Anwalt automatisch beauftragen, daß er einen Gerichtstermin vereinbart ohne meinen Anwalt vorher Bescheid zu geben? Ich meine das folgendermaßen: Der gegnerische Anwalt muß der meinen Anwalt vorher Bescheid geben, daß sein Mandant klagen will oder braucht der gegnerische Anwalt meinen Anwalt vorher nicht zu informieren kann er uns dann vor vollendete Tatsachen stellen indem mein Anwalt direkt vom Gericht Bescheid zu einem Gerichtstermin erhält?
Ich bedanke mich im voraus für Eure hilfreichen Antworten
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Ladung zur Gerichtsverhandlung
11. Juli 2012
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Frage vom 11. Juli 2012 | 21:23
Von
Status: Schüler (221 Beiträge, 40x hilfreich)
Ladung zur Gerichtsverhandlung
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#1
Antwort vom 11. Juli 2012 | 21:25
Von
Status: Unbeschreiblich (38490 Beiträge, 14014x hilfreich)
Warum sollte der eine Anwalt den anderen informieren? Muss nicht sein.
wirdwerden
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#2
Antwort vom 11. Juli 2012 | 22:19
Von
Status: Praktikant (935 Beiträge, 302x hilfreich)
und warum machst du nicht hier weiter????
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" Gruss aus Offenbach"
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