Ladung zur Gerichtsverhandlung

11. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
Ottonormal1954
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 40x hilfreich)
Ladung zur Gerichtsverhandlung

Hallo an alle hier im Forum .
Ich habe nochmals eine Frage zu meinem Ursprungsthema (Ladung zur Gerichtsverhandlung.)
Kann der Mandant vom gegnerischen Anwalt seinem Anwalt automatisch beauftragen, daß er einen Gerichtstermin vereinbart ohne meinen Anwalt vorher Bescheid zu geben? Ich meine das folgendermaßen: Der gegnerische Anwalt muß der meinen Anwalt vorher Bescheid geben, daß sein Mandant klagen will oder braucht der gegnerische Anwalt meinen Anwalt vorher nicht zu informieren kann er uns dann vor vollendete Tatsachen stellen indem mein Anwalt direkt vom Gericht Bescheid zu einem Gerichtstermin erhält?

Ich bedanke mich im voraus für Eure hilfreichen Antworten

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38490 Beiträge, 14014x hilfreich)

Warum sollte der eine Anwalt den anderen informieren? Muss nicht sein.

wirdwerden

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12313.09.2012 15:30:27
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 302x hilfreich)

und warum machst du nicht hier weiter???? :bang:

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" Gruss aus Offenbach"

1x Hilfreiche Antwort

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