Ladung als Zeuge! Kenne Beschuldigten garnicht!

3. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Enigmadream
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladung als Zeuge! Kenne Beschuldigten garnicht!

Hallo, nun langsam weiß ich nicht was los ist.

Ich wohne im Raum Aachen und kriege heute Post vom Landgericht München II, dass ich als Zeuge gegen einen Herrn XXX aussagen muss, Straftat "Einschleusens von Ausländer" Ich bin fassungslos, ich kenne den Beschuldigten garnicht und konnte auch nie was mit dieser Straftat zu tun hat beobachten, da München ca. 800 Km von mir entfernt ist, war ich auch noch nie in dieser Stadt.

Was mache ich nun???
Ich bin Soldat und wenn ich so einen Zettel bei meinem Vorgesetzten abgebe, auch wenn nur als Zeuge, würde dies ein sehr negatives Licht auf mich führen, weiterhin sehe ich es nämlich auch nicht ein für so eine Sache 2 Urlaubstage zu nehmen, da ich zu dieser Sache garnichts sagen , geschweige denn weiß.

Ich habe inzwischen dort angerufen, jedoch kann mir nur ein sog. Vorsitzender was sagen, der natürlich telefonisch nicht zu erreichen ist.

Bitte um Ratschläge, da ich keinen Urlaub, sowie die strapazen von 1600 Km Fahrt auf mich nehmen möchte, für ne Sache wo ich garnichts von weiß.
Danke!

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Das wirft kein schlechtes Licht auf Dich. Schließlich bist du nur Zeuge. Dein KpChef ist sogar verpflichtet, dir die Möglichkeit einzuräumen, den Termin wahrzunehmen. Hierfür benötigst Du keinen Urlaub, sondern wirst freigestellt. Die Kosten für die Reise werden Dir vom Landgericht München erstattet. Dies kannst du sofort bei Gericht geltend machen.

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"justice"

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#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

apropos schlechtes Licht: Als ich noch Soldat war, hatte ich keine Zeit, mittags kurz vor 4 im Internet zu surfen... :) :) :) +duckundwech+

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"justice"

-- Editiert von justice005 am 03.01.2006 15:55:54

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#3
 Von 
vaterinsorge
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Das liegt wohl eh daran das, wenn wir angegrffen werden der Feind eh am Wochenende oder zwischen Weihnachten und Neujahr angreift! Da sind die Kasernen leer!!!

;-)

Justice hat aber vollkommen Recht! Beim StffChef melden oder beim Spieß die Regeln dann schon das du bezahlten SU bekommst also kein Problem!

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#4
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Und wenn Du kein Geld für eine Fahrkarte für die Hinfahrt hast, kannst Du Dich an das für Deinen Wohnort zuständige Amtsgericht wenden. Dort bekommst Du dann einen Gutschein für die Fahrkarte.
Hinfahren mußt Du aber auf jeden Fall, es sei denn, Du wirst wieder "Abgeladen", weil Dein Erscheinen sich wirklich als unsinnig rausstellt. Ansonsten gibts Ordnungsgeld, das richtig weh tun kann.

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#5
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

So ist es. Ich würde dennoch versuchen, vorher nochmal anzurufen.
Eine Ladung zu einer zeugenschaftlichen Vernehmung wirft auch kein schlechtes Licht auf Sie. Das Licht wird eher dann etwas diffus, wenn das Gericht sich bei Ihrem Vorgesetzten meldet und anfragt, weshalb die Bundeswehr neuerdings nicht mehr dafür sorgt, dass einer gerichtlichen Ladung Folge geleistet wird. Abgesehen davon würde Ihnen ein Ordnungsgeld von bis zu 1000 Euro sowie die Kosten Ihres Nichterscheinens blühen. Wie hoch die sind kann keiner wissen. Wenn es ein Termin mit 2 Verteidigern und 10 Zeugen ist und alle nochmal antreten dürfen, kann das ausgesprochen teuer werden.

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#6
 Von 
Enigmadream
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!
Vielen Dank für die schnellen Reaktionen.

Dies beim Ltr. zu melden wird mir schon ziemlich peinlich sein, aber da ich dann bestimmt für 2 Tage ausfallen werden muss ich dies aus versicherungstechnischen Gründen bei der TrpVerw melden und dort geht es anschließend zum SKdr (General).

Was mich aber am meisten stört ist, dass ich garnichts Aussagen kann, weil ich den jenigen nicht kenne. Ich habe nie von so einem Fall gehört! Es ist doch total unwirtschaftlich 2 Tage auszufallen, 1600 Km zu reisen (wo soll ich denn überhaupt übernachten, da ich keine 20 Std. hinterm Steuer sitzen kann)
Außerdem verpasse ich 2 wichtige Vorlesungen aus meinem Abendstudium.

Muss ich denn da wirklich hin, nur im wahrsten Sinne des Wortes " Guten Tag, hier bin ich" zu sagen? Bevor man Zeugen lädt kann man doch erst mal eine schriftl. Anhörung fordern, ich würde sowieso so gerne wissen wie die überhaupt auf MICH kommen.

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#7
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Sie können ja, wie wastl schon vorgeschlagen hat, beim Gericht anrufen und sich erkundigen, was Sie zum Verfahren beitragen können sollen. Das Ihnen der Name des Beschuldigten nicht sagt, heißt nicht zwingend dass sie diesem oder einem eingeschleusten Ausländer nie begegnet sind. Im übrigen sagt der Gerichtsort gerade einmal aus, dass eine seiner Taten einen Bezug zu München haben dürfte, es ist nicht notwendig für alle angeklagten Sachverhalte der Fall, der Teil, der Sie betrifft könnte durchaus auch in Aachen stattgefunden haben. Und ansonsten:
Man wird Ihnen durchaus die Fahrtkosten für eine Fahrt mit der zweiten Klasse der Bahn (einschließlich ICE) von Aachen nach München erstatten, die ist auch in weniger als 7 Stunden möglich und insofern ist gar nicht gesagt, dass sie zwingend zwei Übernachtungen dort haben oder wurden Sie für zwei Tage geladen?

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#8
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Jetzt bin ich aber doch neugierig, was das bei Ihnen für ein Aufwand ist? Wieso muß das der KDR entscheiden und wissen ???? In welcher Einheit sind Sie denn?

gehen Sie doch einfach ins Gezi und füllen einen Urlaubsschein aus. Da kreuzen Sie dann das Feld "Sonderurlaub" an und fügen eine Kopie der gerichtlichen Ladung bei. Der Chef wird das unterschreiben. Damit ist auch Ihre Versicherung bereits gedeckt, Sie müssen nicht extra zur TrpVerw.

So ist jedenfalls das übliche Prozedere. Bin aber neugierig, wieso das bei Ihnen so kompliziert ist. Daher die Frage, in welcher Einheit sind Sie denn ?

Gruß

Justice, Olt d.R.

-----------------
"justice"

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#9
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

by the way, was ich selbst einmal gemacht habe, als ich Chef-Vertreter war:
Auch da sollte einer der Soldaten der Kp bei Gericht aussagen. Ich habe dann selbst beim Gericht angerufen und gefragt, wie wichtig die Aussage sei. Da ging es nur um einen Verkehrsunfall, wo auch 10 andere Zeugen dabei waren. Ich hatte den zuständigen Richter sofort am Telefon und der sagte, er würde auf die Vernehmung des Sld. verzichten.....

Aber wie gesagt: Fernbleiben können Sie nur mit der genehmigung des Gerichts...

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"justice"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Enigmadream
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
vielen Dank für die weiteren Zuschriften.

An Hr. Olt d.R., entschuldigen Sie, der Ablauf ist bei uns wirklich so und eine Einheit gebe ich hier im Internet nicht bekannt, bitte um Verständnis.

Werde heute es weiterhin versuchen den Vorsitzenden zu erreichen.....

Bis später...............

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#11
 Von 
vaterinsorge
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

So wie das der Olt d.R. schreibt ist das in der gesamten Bundeswehr! Einschließlich bei mir.
Es sei denn man ist der Angeklagte ;) was ich ja mal nicht annehme sonst wäre er wohl nicht in der Lage hier zu schreiben.

Naja klär das mal wundert mich aber schon das du damit zum Generall musst??!?? Total übertrieben aber halt das Heer ;) *kleinerhieb*

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