Ladendiebstal zum 2. mal....

8. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
martin2k4
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstal zum 2. mal....

hi

Ich bin 19 jahre alt, und da ich momentan durch umzug usw viele ausgaben und leider eher weniger einkommen habe, da ich in der ausbildung bin, habe ich heute ohrhörer für 27€ geklaut :o(. ich habe vor einem jahr schon einmal für 20 € geklaut, allerdings wurde ich damals dazu gezwungen, was dann nur eine strafe von 12 arbeitsstunden zu folge hatte. meine frage jetzt, was passiert? wird meine ausbildungsstätte informiert?????? und meine 2. frage, mit was für einer strafe habe ich zu rechnen? ich hab alles zugegeben, und das ganze war nach 5 min geklärt.. hab dann noch unterschrieben.
was meinen sie das jetzt passiert? vorstrafe?? wenn ja sehen das meine ausbilder? und welche strafe werde ich erwarten? wenn geldstrafe , kann ich diese dann auch in arbeitsstunden umwandeln da ich in der ausbildung bin?


bitte helfen sie mir !!!

mfg


Martin Bergmann

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Bergmann,

offensichtlich haben Sie damals eine Jugendstrafe erhalten. Mit etwas Glück werden Sie bei sogenannten Reifeverzögerungen auch als Heranwachsender (18-21 J.) wieder nach Jugendrecht abgeurteilt.
Wie auch immer, mit einer Benachrichtigung Ihrer Ausbildungsstelle bzw. einer Eintragung im Führungszeugnis würde ich nicht rechnen (erst ab 90 Tagessätzen Geld- oder 3 Mon. Freiheitsstrafe).

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
juliane1
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

hallo!
ich bin 24 jahre alt und habe vor ungefähr 2 monaten im einzelhandel (mode geschäft) gearbeitet! aus dummheit fing ich an,über einen längeren zeitraum, geld aus der kasse zu nehmen!
das wurde dann per video-überwachung aufgenommen und es entstanden kosten über 3000 euro!
ich sollte dann ein "schuldanerkenntnis" unterschreiben, um von einer anzeige abzusehen! also entweder ich unterschreibe oder mein arbeitgeber würde mich anzeigen! nun habe ich schreckliche angst, das dies im führungszeugnis oder im amtlichen behördenzeugnis eingetragen wird! da ich bald meine prüfungen habe und ein amtliches behördenzeugnis brauche, das an die bezirksregierung geht, um bei den prüfungen zugelassen werden zu können, möchte ich wissen ob dies dort eingetragen wird!

ich bitte sie um hilfe

mfg
juliane w.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

offensichtlich haben Sie damals eine Jugendstrafe erhalten

Offensichtlich nicht! Es gab anscheinend ein paar Freizeitarbeiten, entweder durch Urteil oder im Rahmen einer Enstellung gem. §§ 45 , 47 JGG .

Und Heranwachsender ist jemand zwischen 18 und 20. Mit 21 beginnt der strafrechtlich erwachsene Ernst des Lebens.

Wird wieder Jugendstrafrecht angewandt wird die Sanktion auch ins Erziehungsregister eingetragen. Wird, z.B. weil Sie eine Ausbildungsstelle haben, davon ausgegangen, dass Sie wie ein Erwachsener zu behandeln sind, kommt allenfalls eine Geldstrafe heraus, die kaum so hoch sein wird, dass sie im Führungszeugnis landet.

-- Editiert von wastl am 08.10.2005 08:44:23

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 181x hilfreich)

@wastl ob scharnhorst das noch lesen wird? ist ja schon ein paar jährchen her ...

@juliane
ich als LAIE würde dir raten das Schuldingeständnis zu unterschreiben wenn dir darin auch schriftlich zugesichert wird, dass auf eine anzeige verzichtet wird.
Die Auslagen für die Videoüberwachung wirst du sowieso tragen müssen etc.
ich an deiner stelle würde sogar noch dankbar sein, wenn man mich so glimpflich davonkommen lassen würde ...

m.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Danke, Miad, ich sollte wohl mal aufs Datum achten. Vielleicht hat er sich ja inzwischen mal ein Buch über Jugendstrafrecht angeschafft ;)

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