Ladendiebstahl - wie soll ich mich verhalten?!

1. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Slaid
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl - wie soll ich mich verhalten?!

Frohes neues erstmal an alle,


ich habe leider ein ladendiebstahl begangen und wurde erwischt es waren Zigaretten im Wert von 17€ und nochwas. Ich habe nun diesen Anhörungsbogen von der Polizei bekommen und hab 14 Tage Zeit dies Auszufüllen und Rückzusenden. So ich hab jetzt halt total angst das jetzt irgentwie einen Akteneintrag zubekommen ich möchte weiterhin ja arbeiten.

Informationen

Ich bin ersttäter
21Jahre alt
komm aus NRW
Waren liegt bei knapp 18€
Ich habe in einem Supermarkt geklaut ,wo ich selbst gearbeitet habe.

Wie soll ich mich jetzt in diesen Anhörungsbogen Verhalten?
Soll ich ,dass Feld ankreuzen in dem steht "Ich gebe die Tat zu"?
Oder Soll ich das Feld ankreuzen "Verfahren wird eingestellt gegen ein Bußgeldveerfahren?
Oder Gar Beides und soll ich eine Persönliche sicht der dinge bei schreiben?


Vielen Vielen Dank im Vorraus.















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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nervin
Status:
Schüler
(287 Beiträge, 178x hilfreich)

Guten Tag,
zunächst sollten Sie - falls noch nicht geschehen - den Schaden ausgleichen und sich in aller Form beim Supermarkt entschuldigen.

Sicherheitshalber sollten Sie sich danach an einen Rechtsanwalt wenden, da die Tatsache, dass Sie in dem betreffenden Geschäft bereits gearbeitet haben, zu Ihren Ungunsten sprechen könnte (... kannte die örtlichen Gegebenheiten).

Trotzdem allen Gute im neuen Jahr

Nervin

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#2
 Von 
Nervin
Status:
Schüler
(287 Beiträge, 178x hilfreich)

Guten Tag,
zunächst sollten Sie - falls noch nicht geschehen - den Schaden ausgleichen und sich in aller Form beim Supermarkt entschuldigen.

Sicherheitshalber sollten Sie sich danach an einen Rechtsanwalt wenden, da die Tatsache, dass Sie in dem betreffenden Geschäft bereits gearbeitet haben, zu Ihren Ungunsten sprechen könnte (... kannte die örtlichen Gegebenheiten).

Trotzdem allen Gute im neuen Jahr

Nervin

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#3
 Von 
Slaid
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Die Entschuldigung war direkt am nächsten Tag, aber bezogen auf den Fragebogen und auch das ich ein Ersttäter bin wie soll ich mich da verhalten?


mfg

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12322.03.2010 17:57:10
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 3x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Slaid
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja dort Arbeiten tu ich nicht mehr bin aber nicht Fristlosgekündigt worden, sondern hab einen Aufhebungsvertrag unterschrieben. Schaden selber ist im Geschäft nicht entstanden und die entschuldigung habe ich ebenfalls eingereicht bzw. direkt am nächsten Tag.

Ich möchte halt jetzt konkret wissen was ich mit diesem Fragebogen anstellen soll.


mfg

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Hi,

die Ratschläge von Ameriklanis sind reichlich fahrlässig. "Gegen einen Strafbefehl einstellen" ist kompletter Unsinn - entweder es gibt einen Strafbefehl ODER es wird eingestellt. Im übrigen ist die Tat hier in einem Bagatellbereich, wo man fast mit Sicherheit von einer Einstellung ausgehen kann (Ersttäter und Warenwert unter 50 Euro). Sich einen Anwalt nehmen bedeutet hier, ca. 400 Euro aus dem Fenster zu werfen.
Was die Fragen des TE anbelangt: Sie müssen den Bogen überhaupt nicht ausfüllen, aber es macht durchaus Sinn, die Tat zuzugeben. Was die Einstellung gegen eine Geldbuße anbelangt, so rechne ich damit eigentlich nicht, sondern halt mit einer Einstellung ohne Auflagen. Da Ihnen die Einstellung gegen eine Geldauflage aber vermutlich lieber ist als eine Verurteilung, solten Sie das dann auch so ankreuzen.

Gruß vom mümmel

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Slaid
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)


Hi mümmel,

vielen dank für die Antwort, also ich bin auch davon ausgegangen ich kreuz an "Ich gebe die Straftat zu" und wollte dann nochn Text schreiben, von wegen "Ich gebe die tat zu bereue es und es ist so über mich gekommen usw."

Aber du bist der Ansicht ich sollte es zugeben und das Feld mit dem "Gegen ein Bußgeld Verfahren Einstellen" ankreuzen oder nicht?

Aber ich wollte die Tat zugeben ja.

Vielen Dank im Vorraus für die Antworten.

mfg

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Hi,

ich fürchte, das müssen Sie selbst entscheiden. Ohne Ihre Zustimmung ist die Einstellung gegen eine Geldauflage nicht möglich, so daß der Staatsanwaltschaft zwei Möglichkeiten bleiben:
1. Einstellen ohne Auflage
2. Strafbefehl beantragen
Ich tippe, wie erwähnt, auf Variante 1.

Gruß vom mümmel

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Slaid
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,

alles klar vielen Dank für die ganzen Beiträge, ich kann sofern ja noch irgentwie Fragen entstehen nochmal hier reinschreiben, fürs erste Vielen Dank an alle.


mfg

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12318.01.2010 12:52:52
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 97x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12322.03.2010 17:57:10
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 3x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12318.01.2010 12:52:52
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 97x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Slaid
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schön eure Beiträge haben mich richtig aufgebaut und morgen gehts dran neuen Job zu besorgen =)

Vielen Dank nochmal =)

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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12322.03.2010 17:57:10
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 3x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12318.01.2010 12:52:52
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 97x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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