Ladendiebstahl - echt dumme Sache die 2te

27. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
wagnmat
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl - echt dumme Sache die 2te

Hallo Herr Scharnhorst,

vielen Dank für Ihre antwort.

Nach Ihrer Meinung komme ich alsoi mit einem tiefblauen Auge davon - gelte nicht als Vorbestraft und muß keine Konsequenzen bei meinem Arbeitgeber befürchten.

Sie sagten allerdings mit anwaltlicher Hilfer wäre ein Freispruch möglich. Welche voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?

Vielen Dank im voraus
Matthias

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Von Freispruch war nicht die Rede, sondern von der etwaigen Möglichkeit einer Einstellung.
Gegebenenfalls wäre es vielleicht einem Verteidiger in einem persönlichen Gespräch mit dem sachbearbeitenden Staatsanwaltschaft möglich, anstelle eines Urteils oder eines Strafbefehls die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage anzuregen.
In jedem Fall nicht ganz billig.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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