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Ladendiebstahl

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Ladendiebstahl

Hallo,heute wurde ich bei kaufland beim angeblichen ladendiestahl erwicht...wollten 2 aufnäher kaufen und damit diese nicht verloren gehen hatte ich sie mir in die tasche gesteckt...an der der kasse angekommen...war eine flasche kaputt und es wurde alles vollgesaut...in diesen Trubel hatte ich die aufnäher dann vergessen...nun soll ich 100 euro zahlen...ok dumm gelaufen...nun meine frage arbeite auch bei der schwarz gruppe....melden die das weiter?

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von stevbln am 12.07.2011 11:04
Status: Praktikant (10 Beiträge)
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Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Ladendiebstahl
Fangprämien sind nur bis zu einer Höhe von 50,- Euro zulässig. Lassen Sie sich nicht abzocken, egal, was die Ihnen erzählen und auch egal, was für wilde Drohschreiben von dem Geschäft oder von einem beauftragten Anwalt kommen. Überweisen Sie nur 50,- Euro.

Das davon unabhängige strafrechtliche Ermittlungsverfahren wird vermutlich wegen Geringfügigkeit eingestellt, sofern Sie keine Vortrafen haben.



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"justice"


von justice005 am 12.07.2011 12:40
Status: Tao (8772 Beiträge)
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>Ladendiebstahl
ja bin unbelastet......ich soll die tage dort zahlen kommen

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von stevbln am 12.07.2011 12:41
Status: Praktikant (10 Beiträge)
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>Ladendiebstahl
quote:
ich soll die tage dort zahlen kommen

Das würde ich nicht machen. Sie sollten mit denen nur schriftlich kommunizieren.



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"justice"


von justice005 am 13.07.2011 07:26
Status: Tao (8772 Beiträge)
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>Ladendiebstahl
So habe nach nur 10 tagen ne rechnung von 139 euro von rechtsanwalt koch bekommen.....und nun?

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von stevbln am 24.07.2011 10:00
Status: Praktikant (10 Beiträge)
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>Ladendiebstahl
Da Sie sich in Verzug befinden ( Sie haben bestimmt das großer Blatt mit der Anzeiger bzw. der Bearbeitunggebühr unterschrieben) müssen Sie auch die Kosten tragen, aber als Bearbeitungsgebühr dürfen nach der Rechtssprechung nur maximal 50 EUR erhoben werden, daraus errechnen sich dann die Gebühren, also insgesamt ca. 95 vEUR.

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von andreas124 am 24.07.2011 10:40
Status: Unsterblich (1278 Beiträge)
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>Ladendiebstahl
Und wie soll ich mich jetzt verhalten? 50 euro plus 39 euro für anwalt überweisen oder wie?dann bekomme ich sicher das next schreiben mit nochmal 39 euro kosten?

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von stevbln am 24.07.2011 10:50
Status: Praktikant (10 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
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>Ladendiebstahl
Haben Sie denn im Laden -durch Unterschrift- anerkannt, denen 100,00 € zu schulden, oder nicht?

Aber davon abgesehen: Sie werden garantiert weitere Anwaltschreiben mit Forderungen bekommen, wenn Sie die 139,00 € nicht zahlen. Das bedeutet aber nicht, dass diese Forderungen auch berechtigt sind. Es ist halt die Frage, was man möchte: Seine Ruhe haben (dann zahlt man auch die 50,00 € "zuviel", auch wenn man sie nicht anerkannt hat) oder auf seinem Recht bestehen. Dann zahlt man nicht (es sei denn, man hat die Summe bereits anerkannt). Nur dann braucht man halt gute Nerven. Die Erfahrung zeigt, dass die meisten Leute dann doch irgendwann zahlen, wenn in den Anwaltsbriefen dann irgendwann mal z.B. 300,00 € "aufgelistet" werden, aus Angst, dass es noch mehr wird. Wenn man also unterwegs sowiso einknickt, kann man auch sofort die 100,00 € zahlen. Das ist dann noch billiger.

Zitat:
Was soll ich machen?

Entscheiden kann und muß das jeder für sich selbst. Das können wir Ihnen hier nicht sagen, was Sie machen sollen.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

-- Editiert am 24.07.2011 14:13


von !!Streetworker!! am 24.07.2011 14:04
Status: Tao (17083 Beiträge)
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>Ladendiebstahl
Hab heute einen brief von der polizei bekommen wo ich mich dazu äuern soll und angeben soll was und wo ich arbeite bsw.was ich verdiehne....muss ich das?

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von stevbln am 26.07.2011 14:18
Status: Praktikant (10 Beiträge)
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>Ladendiebstahl
Als Beschuldigter brauchen Sie sich nicht zu äußern, also auch nicht gegenüber der Polizei.

Sie sollten aber zumindest den Sachverhalt schildern (Tasche gesteckt, vergessen wegen kaputter Flasche, keine Diebstahlsabsicht) damit eine Einstellung auch wahrscheinlich ist.

Da sie sicherlich nicht allzuviel verdienen (da Schwarzgruppe)bietet es sich an das Einkommen zu beziffern. Den AG würde ich keinesfalls benennen.

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von Stefan 5 am 26.07.2011 15:33
Status: Unsterblich (3963 Beiträge)
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>Ladendiebstahl
Ok gebe ne kurze schilderung der sache....ist diebstahl stimmt schon auch wenn ich es nicht vorhatte....und wer sagt das mann im handel wenig geld verdiehnt?

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von stevbln am 26.07.2011 16:13
Status: Praktikant (10 Beiträge)
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