Ladendiebstahl Zahlung Fangprämie plus Schadensers

14. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
Pusteblume0815
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl Zahlung Fangprämie plus Schadensers

Hallo,

ich habe folgendes Problem.

Mein 15-jähriger Sohn wurde am Dienstag beim Ladendiebstahl erwischt.

Der Marktleiter erzählte mir am Telefon, das er keine Polizei einschalten möchte.
Er ließ meinen Sohn so nach Hause gehen.

Gestern waren wir dann bei ihm um alles weitere zu klären.

Er hat vier bis fünf Diebstähle meines Sohnes wohl über Kamera beobachtet und dokumentiert.
Nun wollte er das mein Sohn den Wert der Diebstähle schätzt und zahlt.
Er war mit dem Betrag nicht einverstanden.
Seine Rechnung: Erster Diebstahl vor fünf Wochen. Er rechnet mit zwei Diebstählen die Woche mit einem Wert von je 15 Euro. Sprich insgesamt 150 Euro. Er belässt es aber bei 100 Euro.
Dazu kommen 100 Euro Fangprämie.

Dies soll mein Sohn bezahlen. Dafür hat er dann kein Hausverbot.

Mein Sohn hat geklaut und dafür muss er gerade stehen, aber diese Rechnung ist mir nicht ganz klar.

Würde gerne wissen, ob das so gängig ist.
Den Warenwert zu ersetzen ist eins, aber einfach mal zu schätzen finde ich nicht okay.

Würde da gerne Meinungen zu hören.

Pusteblume

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-- Editiert Pusteblume0815 am 14.12.2014 00:14

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2 Antworten
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#1
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Was sagt denn der Sohn dazu?

Und wie wurde die Schätzung vorgenommen? Falls es vor dem jeweiligen Regal nur Artikel in dem Preisbereich gab, wäre das erstmal ein starker Indiz.

Die Fangprämie erscheint mir übrigens etwas zu hoch, ich glaube mehr als 50 € werden von Gerichten nicht anerkannt (bei einfachen Diebstählen).

Dummerweise hat der Detektiv mit der Polizei eine gewisse Macht zur Erpressung.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

quote:
Würde gerne wissen, ob das so gängig ist.

Jedenfalls ist es nicht üblich.
Das aber schon, weil Ladendiebe für gewöhnlich auf frischer Tat ertappt und festgenommen werden, während Sie das Diebesgut noch bei sich fragen. Die Variante, bei der nicht einmal fest steht, was denn gestohlen wurde, düfte die absolut Ausnahme sein.

Meines Erachtens kann der Mann rein rechtlich gesehen keinen Schadenersatz für nur vermutete Diebstähle von unbekannten Objekten verlangen. Ihnen scheint das ja genau so seltsam vorzukommen wie mir. Auch würde ich vermuten, dass diese Frage sowieso nie abschließend durch ein Gericht geklärt werden wird, weil der Laden sowieso wegen einer so wackligen Forderung in dieser geringen Höhe nicht gegen einen Minderjährigen klagen wird.
Aber was bringt Ihnen diese Kenntnis, wenn man deren Richtigkeit unterstellt?

Der Mann hat das Strafrecht auf seiner Seite.
Das bedeutet zunächst, dass er ein Hausverbot aussprechen und Ihr Sohn nicht mehr dort einkaufen kann. Wie schwer das Ihn und den Rest der Familie treffen würde, können wohl nur Sie selber abschätzen.
Auf der anderen Seite bedeutet es natürlich, dass er Strafanzeige(/-antrag) erstatten kann. Gegen Ihren Sohn wird dann ein Strafverfahren aufgenommen werden, die Beweislage für zumindest einige Diebstähle ist ja dank angeblicher Videoaufzeichnung und des Geständnisses erstklassig. Aufgrund der Häufigkeit wird man da wohl auch nicht mehr von Geringfügigkeit sprechen, sondern einen Beziehungsbedarf sehen. Auch wenn das alles nach Jugendstrafrecht laufen wird und der Junge weder an Strafe noch sonst wie für seine Zukunft viel zu befürchten hat, sind solche Verfahren für den normalen Fünfzehnjährigen doch sehr unangenehm.

Etwas ähnliches gilt auch für die geforderte Fangprämie. Womöglich ist die zu hoch, in der Regel sieht man sowas nämlich bei 50€ begrenzt. Das kann bei der Häufigkeit der Diebstähle aber auch wieder anders aussehen. Auch hier würde ich das Erheben einer Klage doch als unwahrscheinlich ansehen, gleichzeitig würden man aber auch hier das Hausverbot und die Anzeige provozieren.

Ist natürlich auch Ihrer erzieherischen Einschätzung überlassen, was man da jetzt machen sollte. Oder fragen Sie doch den Sohnemann, ob er lieber der möglicherweise zu hohen Forderung nachkommt oder das Jugendstrafrecht kennen lernen möchte.

Meine (nicht auf das Recht zielende) Empfehlung:
Bezahlen Sie den Betrag und nehmen Sie den Sohn dafür in Haftung. Dann können Sie sich auch für den Rest der Erziehung damit brüsten, dass Sie ihm mal "den Knast erspart" haben. (Und nein, dem Sohn droht nicht wirklich der Knast.)

1x Hilfreiche Antwort

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