>Ladendiebstahl - Konsequenzen, Führungszeugnis....
Ins Führungszeugnis kommt nichts, auch ins Bundeszentralregister nicht. Grund: bei der zu erwartenden Sanktion handelt es swich um eine jugendrechtliche Maßnahme "ohne Strafcharakter".
Ein Eintrag erfolgt lediglich ins Erziehungsregister bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (und bei der Polizei für idR. 5 Jahre). Dort (ins Erziehungsregister) haben nur die in § 61 BZRG genannten Stellen Einblick.
Er kann also problemlos im öffentlichen Dienst tätig sein, oder auch Beamter werden. Lediglich bei Stellen wo eine Sicherheits-Überprüfung nach dem SÜG stattfindet (wie eben auch bei der Polizei als Arbeitgeber) kann es Probleme geben, da der Eintrag im Rahmen der SÜG-Überprüfung bekannt werden kann.
Inwieweit ein Ladendiebstahl zwingend ein Ausschlußgrund ist, weiß ich nicht. Ich kenne einige Fälle wo Bewerber aufgrund dessen nicht genommen wurden. Evtl. kommt es aber auch auf das Gesamtbild/die Gesamteignung an.
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"da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"
von !!Streetworker!! am 16.10.2009 10:43
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