Ladendiebstahl § 248 a StGB
Guten Tag,
ich bin vor einigen Tagen bei meinem 1. Ladendiebstahl erwischt worden. Der Supermarktdetektiv hat einen Bericht für die Geschäftsleitung aufgenommen und ich mußte 50€ Strafe zahlen.
Auf mehrmaliges Nachfragen beim Detektiv hat mir dieser zugesichert, dass Strafanzeige nur bei Wiederholungstätern erstattet wird. Diese erhalten auch ein 1jähriges Hausverbot. Bei mir würde nichts passieren.
Ich war deshalb ziemlich schockiert, als ich ca. 5 Wochen später den "Anhörungsbogen" von der Polizei zugeschickt bekam, den ich ausfüllen soll. Mir wird ein Diebstahl nach §248 a StGb zur Last gelegt. Ich habe einen Artikel im Wert von ca. 4 € in die Jacke gesteckt. Welches Pferd mich geritten hat...keine Ahnung.
Ich will den Bogen ausfüllen, nur möchte ich alles richtig machen. Was soll ich genau bei den Vermögensverhältnissen angeben? Sind da Beträge gefragt oder reicht es, wenn ich angebe, dass diese geordnet sind? Soll ich auch meine Reue zum Ausdruck bringen? Bringt es was, wenn ich nochmal mit dem Detektiv oder der Geschäftsleitung rede (wegen der Auskunft des Detektivs). Wäre es denkbar, dass die Geschäftsleitung die Anzeige zurücknimmt, wenn ich bspw. zusage, einen bestimmten Betrag für einen wohltätigen Zweck zu spenden? Ich würde auch gerne mit der Polizeibeamtin direkt sprechen. Die Tat selbst gebe ich ja zu!
Nun habe ich in einem Buch (Der neue Hausjurist) über Diebstahl geringwertiger Sachen gelesen, dass die Polizei bei in der Nachbarschaft rumfragt. Allerdings hat die Frau angegeben, Sie wäre arbeitslos und hat aus Notlage gehandelt.
 Prüft die Polizei das generell? Oder macht sie das nur, wenn man in Notlage gehandelt hat und die Polizei prüft, ob dies stimmt.
 Kommt es immer zur Verhandlung oder kann ich mit einem Strafbefehl rechnen?
 Und wenn, wird dieser von der Staatsanwaltschaft verschickt oder vom Gericht?
Wird der Arbeitgeber informiert?
 Mit wieviel müsste ich bei einem Einkommen von ca. 1700,00 € netto rechnen. Vorstrafen habe ich nicht.
 Wird dies im polizeilichen Führungszeugnis vermerkt?
Und zu guter letzt: Ich kenne die Strafrichterin flüchtig. Wäre es ratsam, mich mit ihr bezüglich des Vergehens in Verbindung zu setzen oder raten Sie mir davon dringend ab.
Sie sehen Fragen über Fragen, aber ich kann -seit der Anhörungsbogen ins Haus geflattert kam- nicht mehr richtig schlafen.
Ich hoffe Sie können mir helfen. Danke
von chateau am 28.02.2005 23:27
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>Ladendiebstahl § 248 a StGB
Danke erstmal für die schnelle Beantwortung. Ich habe mir den Artikel durchgelesen und denke, dass ich jetzt ruhiger schlafen kann. Aber eine Frage habe ich noch. Reicht bei Vermögensverhältnissen die Angabe, dass diese geordnet sind oder müsste ich da reinschreiben z.B. Eigentumswohnung (was ich eigentlich nicht möchte)?
In einem anderen Artikel habe ich gelesen, dass man im Anhörungsbogen ankreuzen kann, dass das Verfahren, wenn man damit einverstanden ist, gegen Geldauflage eingestellt werden kann.
In "meinem" Anhörungsbogen ist nichts von Einstellung gegen Geldauflage vermerkt. Kann ich das gegenüber der Polizei bekräftigen, dass ich das möchte oder ist das je Staatsanwaltschaft unterschiedlich?
Danke nochmal.
Gruß chateau
von chateau am 01.03.2005 20:48
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