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Ladendiebstahl - Anklageschrift erhalten - und nun?

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Ladendiebstahl - Anklageschrift erhalten - und nun?

guten tag,
ich habe mir sehr viele Beiträge zu dem Thema Ladendiebstahl angesehen, leider konnte ich keinen Fall finden, der dem meinen gleicht.
Ich bin 25 Jahre alt, Ersttäter und habe vor 6 Wochen einen Ladendiebstahl in einem Kaufhaus (Oberteil, Warenwert 26 Euro) begangen, wurde von einem Detektiv angesprochen, mit dem ich gemeinsam zur Polizei gegangen bin. Ich habe dort zunächst nichts zugegeben. (An dem Oberteil in meiner Handtasche war kein Etikett, habe behauptet, es wäre meins) meine persönlichen Daten wurden von der Polizei aufgenommen, eine weitere Aussage nicht, das Oberteil als Beweisstück dabehalten.
Danach habe ich nichts getan und naiverweise gehofft, dass nichts nachkommt.
Gestern bekam ich dann eine Anklageschrift vom Amtsgericht wegen Diebstahl (§242) und Nötigung (§240) (der Detektiv fasste mich auf dem Weg zur Polizei mehrmals grob an, woraufhin ich ihm mit anzeige drohte ;-( ich stand absolut neben mir…
Meine Fragen hierzu:
1) Hätte ich nicht zunächst einen Anhörungsbogen bekommen müssen?
2) Ich lese hier im Forum einiges über Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit nach §153a – da ich aber schon die Anklageschrift erhalten habe, kann das bei mir nicht mehr eintreffen? Oder wird die Anklageschrift immer versandt und das Verfahren kann immer noch eingestellt werden?
3) Ich habe die Möglichkeit, innerhalb einer Woche die Vornahme einzelner Beweiserhebungen vor der Entscheidung über Eröffnung des Hauptverfahren“ zu beantragen oder „Einwendungen gegen die Eröffnung des HV“ vorzubringen“ – sollte ich hier tätig werden? Wenn ja, wie?
4) Wie geht es weiter? Wird als nächstes dann ein Gerichtstermin festgesetzt und ich muss zur Aussage hin?
Ich bereue das ganze so sehr und kann die Konsequenzen dieser Dummheit immer noch nicht fassen.
Vielen dank für eure rasche Hilfe.



von XLaieX am 21.02.2007 17:46
Status: Praktikant (11 Beiträge)
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>Ladendiebstahl - Anklageschrift erhalten - und nun?
Nein, man muss Ihnen keinen Anhörungsbogen schicken. Man kann Ihnen auch rechtliches Gehör im Rahmen einer polizeilichen Vorladung gewähren. Eine Einstellung des Verfahrens ist auch noch im Rahmen der Hauptverhandlung möglich. Wenn gegen Sie allerdings schon die Anklageschrift versandt wurde, lässt dies auf eine gewisse strafrechtliche Schwere des Falles schließen. Es wird ein Gerichtstermin festgesetzt zu welchem Sie erscheinen müssen. Als Angeklagter haben Sie ein Aussageverweigerungsrecht.

Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -


von Hr. J. Rönner am 21.02.2007 17:54
Status: Tao (9851 Beiträge)
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>Ladendiebstahl - Anklageschrift erhalten - und nun?
kleine Ergänzung zu 3:

Einwände zu diesem Zeitpunkt können das Verfahren jetzt nicht mehr verhindern. Die Einwände, die Sie jetzt vorbringen können, sind nur solche, die eine Strafbarkeit rechtlich ausschließen (Verjährung, Strafunmündigkeit, fehlender Strafantrag usw usw...)

Da dies bei Ihnen ha wohl nicht vorliegt mü+ssen Sie auf jeden fall zur verhdnlung hin, wenn ein Termin angesetzt ist. Im Fall Ihres Nichterscheines kann Haftbefehl ergehen.

Gruß Justice

PS.: Mich würde in Ihrem Fall der Tatbestand der Nötigung interessieren. Was genau steht denn diesbezüglich in der Anklageschrift (in dem langen ausformulierten Text) ?


-- Editiert von justice005 am 21.02.2007 18:21:59


von justice005 am 21.02.2007 18:20
Status: Tao (8772 Beiträge)
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>Ladendiebstahl - Anklageschrift erhalten - und nun?
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Zu dem Gerichtstermin werde ich natürlich auf jeden Fall gehen und dann auch alles zugeben. Ich hatte naiverweise nur gehofft, dass es wegen 25,- Euro gar nicht so weit kommt.
An Cand. jur. Hr. J. Rönner: Wieso vermuten Sie eine "strafrechtliche Schwere des Falles"?
An justice005: In der Anklageschrift steht Nötigung, ich hätte "dem Detektiv xy mit Anzeige gedroht, um ihn von einer weiteren Verfolgung abzuhalten, was aber nicht gelang". Hintergrund dazu - ich bin von mir aus zur Polizei gegangen, der Detektiv hinter mir und dabei hat er mich immer wieder festgehalten und wollte, dass ich ihm meine Handtasche zeige. Da habe ich leider gesagt, er solle mich nicht belästigen, ich wäre bereits auf dem Weg zur Polizei und wenn er mich weiter anfässt, zeige ich ihn an. ;-(
Zusammenfassend: Ich kann wohl leider auf keine Einstellung hoffen, sondern erwarte dann jetzt die Eröffnung des Hauptverfahrens, den Gerichtstermin und eine anschließende Strafe?


von XLaieX am 22.02.2007 08:43
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>Ladendiebstahl - Anklageschrift erhalten - und nun?
--- editiert vom Admin


von guest123-1156 am 22.02.2007 09:02
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>Ladendiebstahl - Anklageschrift erhalten - und nun?
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von guest123-1156 am 22.02.2007 09:26
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>Ladendiebstahl - Anklageschrift erhalten - und nun?
Die Gegenanzeige habe ich nicht gestellt.
Was bedeutet räuberischer Diebstahl?



von XLaieX am 22.02.2007 09:30
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>Ladendiebstahl - Anklageschrift erhalten - und nun?
Nein, Niedersachsen, Hannover.


von XLaieX am 22.02.2007 09:31
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>Ladendiebstahl - Anklageschrift erhalten - und nun?
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von guest123-1156 am 22.02.2007 09:35
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>Ladendiebstahl - Anklageschrift erhalten - und nun?
einstellung geht auch, wenn die verhandlung schon begonnen hat, also beim egrichtstermin wird dann eingestellt. früher gabs natürlich keine einstellung, weil kein geständnis.




von mea_culpa am 28.02.2007 22:16
Status: Praktikant (12 Beiträge)
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>Ladendiebstahl - Anklageschrift erhalten - und nun?
--- editiert vom Admin


von guest123-825 am 28.02.2007 23:38
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