Lackfarbe an der Daunenjacke nach Renovierung

26. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Largo303
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 115x hilfreich)
Lackfarbe an der Daunenjacke nach Renovierung

Ich bin zu einem Kumpel ins Haus gefahren und wollte dort bei Renovieren helfen. Als ich bei meinem Freund ankam waren gerade die Türrahmen frisch lackiert und ich bin mit meiner Jacke mit Lackfarbe in Berührung gekommen ohne das jemand was gemerkt hat wir haben uns kurz Unterhalten und dabei muss ich wohl irgendwo einen Türrahmen erwischt haben. Mein Freund hat mich nicht darauf hingewiesen das sie gerade die Türrahmen am Lackieren sind, als ich die Treppe heruntergegangen bin meinte mein Freund und ein Kumpel von mir du hast Farbe an der Jacke :-( wir sind sofort zum Waschbecken konnten die Flecken allerdings nicht mehr auswaschen. Ich bin dann sofort zur Reinigung gefahren auch die konnten die Jacke nicht mehr retten :-( nun haben wir den Schaden seiner Haftpflichtversicherung geschildert diese will jedoch den Schaden von 179 Euro nicht bezahlen, da sie meinen das hier kein Vorsatz vorliegt. Stimmt das so ? bleibe ich auf meinen Kosten sitzen ?

Wer den Schaden hat...?

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8 Antworten
Sortierung:
Largo303 hat einen Anwalt dazugeholt. Die Antwort finden Sie unten in diesem Thread.

#2
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Die Versicherung sieht wohl kein Verschulden, und genau so sehe ich das auch. Typischer Fall von selbst schuld/ pech

-- Editiert von Lazyboy am 26.04.2017 09:18

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#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Lazyboy):
Typischer Fall von selbst schuld/ pech
Sehe ich ähnlich.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120255 Beiträge, 39858x hilfreich)

Zitat (von Largo303):
Ich bin zu einem Kumpel ins Haus gefahren und wollte dort bei Renovieren helfen.

Die Wahrscheinlichkeit auf frischen Lack/frische Farbe zu treffen war also nicht gerade gering unddem Besucher auch bewusst.



Zitat (von Largo303):
Mein Freund hat mich nicht darauf hingewiesen das sie gerade die Türrahmen am Lackieren sind,

Es waren also entsprechende Utensilien (Pinsel, Dosen) sichtbar. Des weiteren hat frischer Lack auch die Eigenschaft, das er glänzt und auch riecht, er also sensorisch wahrnehmbar ist. Und für offensichtliches gibt es keine Hinweispflicht.



Kommt natürlich auch darauf an, mit welchem Wortlaut genau der Schadenfall geschildert wurde.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Largo303
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 115x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die Wahrscheinlichkeit auf frischen Lack/frische Farbe zu treffen war also nicht gerade gering und dem Besucher auch bewusst. Es waren also entsprechende Utensilien (Pinsel, Dosen) sichtbar. Des weiteren hat frischer Lack auch die Eigenschaft, das er glänzt und auch riecht, er also sensorisch wahrnehmbar ist. Und für offensichtliches gibt es keine Hinweispflicht.


Pinsel und Lackfarbe waren nicht zusehen :-( wir hatten kurz eine Unterhaltung das war es, irgendwo an der Wand oder am Rahmen war Farbe. Wir haben uns aber nicht über das Renovieren unterhalten, auch hat er nicht gesagt das gerade frisch gestrichen wurde :-(

-- Editiert von Moderator am 26.04.2017 20:47

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Einschätzung von
Rechtsanwalt Jannis Geike
Northeim
dazugeholt von Largo303
#6

Sehr geehrter Fragesteller,

ich vermute nach Ihrer Schilderung, dass die Versicherung darauf verweist, dass ein Verschulden ihres Versicherungsnehmers nicht gegeben ist und sich nicht auf den Begriff "Vorsatz" bezieht.

In diesem Fall würde keine Zahlungspflicht der Versicherung Ihnen gegenüber bestehen.

Ob ein Verschulden des Freundes vorliegt ist nach den Gegebenheiten des Einzelfalls zu beurteilen. Nach Ihren Schilderungen ist hier eher kein Verschulden zu bejahen, insbesondere da Sie Kenntnis davon hatten, dass in der Wohnung momentan Renovierungsarbeiten stattfanden.

Bei weiteren Fragen in dieser Sache können Sie sich gerne unter 0511-12356736 mit uns in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

J. Geike
Rechtsanwalt

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120255 Beiträge, 39858x hilfreich)

Zitat (von Largo303):
irgendwo an der Wand oder am Rahmen war Farbe

Es gibt also nicht einmal Nachweise, das die Farbe von dort stammt? Damit würde ja das Fundament der Forderung fehen ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
wir sind sofort zum Waschbecken konnten die Flecken allerdings nicht mehr auswaschen
Damit könnte man die Sache auch verschlimmert haben.

Zitat:
diese will jedoch den Schaden von 179 Euro nicht bezahlen
Selbst wenn die Versicherung regulieren würde, 179Euro wären es auch dann nicht geworden, da hier nicht der Neupreis zählt, sondern der Zeitwert, nicht mehr...

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