LSt-klasse bei I/I auf III/V beide ab Jan gültig?

1. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Bieneengel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
LSt-klasse bei I/I auf III/V beide ab Jan gültig?

Hallo,

ein Freundin hat im Oktober geheiratet und die Lohnsteuerklasse von I auf III gewechselt (ihr Mann von I auf V, da er nur wenig verdient.)

1. Frage: Gilt Steuerklassenwechsel für das ganze Jahr bei Einkommensteuererklärung? (würde heissen, sie erhielte einiges an Steuern zurück entsprechend ihrem Einkommen?)

2. Frage: Gilt das Gleiche dann auch für ihren Mann mit geänderter Steuerklasse IV? Also muss er für das Jahr entsprechend des Einkommens einiges ans FA zurück zahlen?

3. Frage: Sie werden eine getrennte Veranlagung bei der Steuererklärung beantragen. Kann sie die Steuererklärung jetzt machen und ihr Mann Ende des Jahres - also zum Ende September? (Um einen Zeit- und Zinsvorteil zu haben)

4. Frage: Was passiert, wenn ihr Mann in der Zwischenzeit den Job verliert oder irgend was anderes passiert und er eine evtl. Nachzahlung nicht mehr leisten kann. Die beiden haben Gütertrennung vereinbart. Muss sie dafür gerade stehen?

Vielleicht kann jemand etwas zu dem Problem sagen und hat diese Konstellation schon mal erlebt/gehört.

Danke im voraus.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12317.05.2011 21:04:02
Status:
Schüler
(397 Beiträge, 119x hilfreich)

Bei getrennter Veranlagung ist die Steuerklassenkombi III/V nicht ideal gewählt.

Sie werden nach der Grundtabelle (wie Singles), und nicht nach der Splittingtabelle, besteuert. Daher kann die Frau mit einer Steuernachzahlung rechnen.
Der Mann kann mit einer Erstattung rechnen. Wenn er bis September wartet, liegt der Zinsvorteil beim Finanzamt.

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo Bieneengel,

zu 1: Die gemeinsame Veranlagung gilt für das ganze Jahr, selbst wenn erst Silvester geheiratet wird. Die Steuerklassen regeln aber nur die Vorauszahlung, damit es ungefähr stimmt; die festgesetzte Steuer ist immer gleich, egal welche Klasse man gewählt hat. Mit Einnahmen auf Steuerklasse 5 besteht übrigens Erklärungspflicht.

zu 2: Ja, Ehepaare werden in der Regel zusammen veranlagt (eine Steuererklärung, ein Bescheid, eine Erstattung/Nachzahlung).

zu 3: Abgabefrist ist in der Regel der 31. Mai. Bei getrennter Veranlagung kann sich auch einer mehr Zeit lassen als der andere.
Bei getrennter Veranlagung stimmen meine Antworten von oben aber nicht mehr (ich lasse sie trotzdem mal stehen).

Praktisch gilt bei getrennter Veranlagung für beide wieder die Steuerklasse 1, und zwar für das gesamte Jahr. Mit der Folge, dass die Vorteile/Nachteile durch die falschen Steuerklassen wieder korrigiert werden. Allein aus dem Steuerklassendurcheinander wird der Mann eine Erstattung und die Frau eine Nachzahlung bekommen.

Was ist denn der Grund für die getrennte Veranlagung? Und ist es die besondere Veranlagung im Jahr der Eheschließung?

MfG Stefan

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#3
 Von 
Bieneengel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

"Praktisch gilt bei getrennter Veranlagung für beide wieder die Steuerklasse 1, und zwar für das gesamte Jahr. Mit der Folge, dass die Vorteile/Nachteile durch die falschen Steuerklassen wieder korrigiert werden. Allein aus dem Steuerklassendurcheinander wird der Mann eine Erstattung und die Frau eine Nachzahlung bekommen.

Was ist denn der Grund für die getrennte Veranlagung? Und ist es die besondere Veranlagung im Jahr der Eheschließung?"

Hallo Stefan,
der Grund für die getrennte VEranlagung ist, dass ihr Mann Schulden hat, und sie nicht irgendwann dafür einstehen will.

Warum muss sie aber Steuern nachzahlen, wenn sie doch von I auf III gewechstelt hat? Sie verdient ca. 3500 und er nur 1000. Sie dachte, dass Sie daher einiges zurück erhält, weil die Vorauszahlungen das Jahr über für Klasse I waren. Daher haben sie diese Konstellation gewählt. Ich hätte das jetzt auch so gedacht.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47648 Beiträge, 16842x hilfreich)

quote:
der Grund für die getrennte VEranlagung ist, dass ihr Mann Schulden hat, und sie nicht irgendwann dafür einstehen will.


Wie kommt sie darauf, dass die Wahl der Veranlagungsart einen Einfluss darauf hat? Die Frau muss nicht für die Schulden ihres Mannes einstehen, auch nicht bei gemeinsamer Veranlagung. Diese Aussage gilt auch beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

Durch die Wahl der getrennten Veranlagung entsteht dem Ehepaar insgesamt ein steuerlicher Nachteil von über 800€.

Es ist dabei richtig, dass der Mann eine nennenswerte Erstattung zu erwarten hat, die Frau jedoch eine noch höhere Nachzahlung.

quote:
Sie dachte, dass Sie daher einiges zurück erhält, weil die Vorauszahlungen das Jahr über für Klasse I waren.


Da man bei getrennter Veranlagung etwa so behandelt wird, als wäre man nicht verheiratet, muss die Frau die zu Unrecht erhaltenen Vorteile durch die Steuerklasse III bei getrennter Veranlagung nachzahlen. Der Mann erhält dagegen die durch die Steuerklasse V erhaltenen Nachteile erstattet. Die Wahl der Steuerklasse III ist nur dann sinnvoll, wenn später auch die gemeinsame Veranlagung gewählt wird.

Die hohe Erstattung des Ehemannes wird dann möglicherweise auch noch gepfändet, so dass gerade die getrennte Veranlagung dazu führt, dass die Frau die Schulden ihres Ehemannes mitfinanziert.

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-- Editiert am 14.01.2011 09:55

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
der Grund für die getrennte VEranlagung ist, dass ihr Mann Schulden hat, und sie nicht irgendwann dafür einstehen will.
Das ist aber imho kein Grund für eine getrennte Veranlagung. Selbst wenn er Altschulden beim Finanzamt hätte, dürfte das - zumindest auf Antrag - nicht aufgerechnet werden.

quote:
Warum muss sie aber Steuern nachzahlen, wenn sie doch von I auf III gewechstelt hat? Sie verdient ca. 3500 und er nur 1000. Sie dachte, dass Sie daher einiges zurück erhält, weil die Vorauszahlungen das Jahr über für Klasse I waren.
Weil sie die Vorteile durch die ab Oktober/November unberechtigte Klasse 3 wieder zurückzahlen muss. Zugegeben, ob sich diese kurze Zeit wirklich auswirkt, kann ich von hier nicht sagen.

Wenn ich beispielsweise mit den genannten 3500 Brutto rechne, so komme ich mit Steuerklasse 1 auf 661 Euro Lohnsteuer, mit Steuerklasse 3 aber nur auf 376 Euro. Es wurden also 285 Euro pro Monat zu wenig Steuern abgeführt.

Bei dem Mann mit 1000 Euro Brutto wären es zwar 97 Euro zu viel (111 zu 14), aber wie du siehst, gleicht sich das nicht aus.

Siehe Onlinerechner: http://www.lohn1.de/lobn.htm

Die Vorteile der Splittigtabelle bekommt man nur bei der Zusammenveranlagung, bei getrennter Veranlagung ist es praktisch so, als hätten sie nicht geheiratet.

MfG Stefan


-- Editiert am 14.01.2011 10:06

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