LG München: Angebliche Malibu Media Pornos sind keine geschützten Filmwerke

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Überraschend positive Wendung für Empfänger von Abmahnungen der Rechtsanwälte Urmann + Collegen

Vor dem Landgericht München musste der angebliche US-amerikanische Pornoproduzent "Malibu Media" eine herbe Niederlage einstecken. Das Landgericht München wies in einem Beschluss darauf hin, dass die Malibu Media LLC nicht hinreichend nachweisen konnte, dazu berechtigt zu sein, die Nutzungsrechte an zwei Pornofilmen wahrzunehmen. Der Beschluss könnte Auswirkungen haben (Beschl. v. 04.06.13, Az. 7 O 22293).

Das Landgericht München stellte fest, dass sein eigener Beschluss rechtswidrig ist. Es hatte die Telefonica Germany GmbH & Co. OHG dazu zu verpflichtet, Auskunft darüber zu erteilen, wem Internetanschlüsse zugeordneten waren, über die angeblich die Filme "Flexible Beauty" und "Young Passion" heruntergeladen worden sind. Das kalifornische Unternehmen Malibu Media LLC, vertreten durch die Regensburger Rechtsanwaltskanzlei Urmann Collegen, behauptete, Produzent der beiden Filme zu sein.

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LG München: "Der Gestattungsbeschluss ist zu Unrecht ergangen"

Die beiden Pornofilme genießen nach Ansicht des Gerichts schon keinen urheberrechtlichen Schutz: Denn die bis zu 19 Minuten langen Filme würde "lediglich sexuelle Vorgänge in Primitiver Weise" zeigen. Hierin läge schon keine "persönliche geistige Schöpfung" im Sinne von § 2 Abs. 2 UrhG. Auch ein Schutz als Laufbilder wurde vom Gericht abgelehnt. Malibu Media konnte insoweit nicht hinreichend glaubhaft vortragen, dass der Film in verkörperter Weise in Deutschland erschienen ist. Dies ist aber für einen Schutz als Laufbild dringend notwendig. Zweifelhaft erschien auch die Tatsache, dass im Vor- und Abspann der Filme nicht "Malibu Media" gennant worden war, sondern "X-ART".

Möglicherweise sind etliche Abmahnungen unberechtigt

Der Beschluss des Landgerichts München kann weitreichende Auswirkungen auf Abmahnungen wegen angeblichem Filesharings mit Pornofilmen haben, bei denen die Malibu Media LLC behauptet, die Nutzungsrechte wahrnehmen zu dürfen. So haben wir bereits in dem hier verlinken FAQ-Artikel darüber aufgeklärt, dass der oft einer Filesharingabmahnung beiliegende Beschluss eines Landgerichts nicht bedeutet, dass die ausgesprochene Abmahnung auch rechtmäßig ist. Sollten Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Urmann Collegen aus Regensburg erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.

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