LBB Finanzierungsgebühren trotz vollzahlung, ist es erlaubt?

15. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
Sucher20112012
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 13x hilfreich)
LBB Finanzierungsgebühren trotz vollzahlung, ist es erlaubt?

Hallo zusammen,
Ich hoffe, dass man mir hier helfen kann.
Im letzten Monat war die kreditkartenabbuchung von meinem konto nicht erfolgreich, da es nicht ausreichend gedeckt war.
Vor der Abbuchung hatte ich die Funktion einer Teilzahlung gewählt, wofür ich aber wohl zu spät dran sein sollte. Es hat nicht funktionert und es kam zu einer Rücklastschrift.
Was dabei an kosten entstanden sind, ist "gut und schön" darauf möchte ich jetzt nicht eingehen.

Leider wurden danach ALLE funktionen meiner online banking einschließlich Kontaktaufnahme gesperrt und ich hatte keinerlei möglichkeit auf die Funktionen zuzugreifen.
Letzte woche habe ich dann den gesamten betrag von über 1000 euro überwiesen und 2 tage später erhielt ich die neue rechnung, worin auch Finanzierungsgebühren von über 15 euro einberechnet waren.
Ich habe dann über kontaktformular zum Kundenservice Kontakt aufgenommen und erklärt, dass ich eine vollzahlung geleistet habe und mein Konto nun ausgeglichen sei und somit keine Finanzierungsgebühren zu berechnen sind. Ist ja eigentlich auch verständlich: keine finanzierung=keine Finanzierungsgebühren. Dies scheint jedoch nur für mich plausibel und verständlich zu sein, denn die Antwort von LBB lautet, dass ich wohl zu spät überwiesen habe und die Rechnung nun mal steht und die Finanzierungsgebühren nicht stornierbar sind. Für mich ist es nach wie vor sehr lächerlich und nicht nachvollziehbar. Die Abbuchung von über 15 euro wird am 20.04. Also in 5 tagen sein und ich verstehe nicht, warum ich diese Gebühren auf mich nehmen muss, OBWOHL ich keine Teilzahlung in anspruch nehme.
Ist die LBB bank dazu berechtigt? Sie haben ja diese Gebühren für den fall einer Teilzahlung berechnet und die wird nun nicht mehr in Anspruch genommen. Können sie die Gebühren trotzdem kassieren?
Wäre sehr dankbar über eure hilfe.
Liebe grüße


-- Editiert von Moderator am 18.04.2016 10:34

-- Thema wurde verschoben am 18.04.2016 10:34

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sucher20112012
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 13x hilfreich)

Weiß keiner was? :sad:

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Was genau steht denn in den vertraglichen Vereinbarung zum Thema "Finanzierungsgebühren"?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sucher20112012
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Was genau steht denn in den vertraglichen Vereinbarung zum Thema "Finanzierungsgebühren"?


Danke für Ihre antwort.
Ist es denn wichtig, was darin steht, wenn es nicht zu einer Finanzierung kommt?
Das Konto ist bereits ausgeglichen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Klar.

Es könnte ja sein, das bereits die Anfrage die Gebühr ausgelöst hat.

Und dann wäre auch noch die Frage, ob diese Vereinbarung überhaupt rechtlich haltbar wäre ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sucher20112012
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Klar.
Es könnte ja sein, das bereits die Anfrage die Gebühr ausgelöst hat.
Und dann wäre auch noch die Frage, ob diese Vereinbarung überhaupt rechtlich haltbar wäre ...


Dankeschön. Ich werde nachschauen, ob ich etwas dazu finde und melde mich gleich nochmal.
Es ist mir nicht bekannt, dass die anfrage die Gebühren auslöst, denn man kann die Teilzahlung ja auch wieder gebührenfrei rückgängig machen.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sucher20112012
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Klar.
Es könnte ja sein, das bereits die Anfrage die Gebühr ausgelöst hat.
Und dann wäre auch noch die Frage, ob diese Vereinbarung überhaupt rechtlich haltbar wäre ...


Leider kann ich nichts diesbezüglich finden :(

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16918 Beiträge, 5884x hilfreich)

Du hast also eine Ratenzahlung vereinbart. Dieser Vertrag steht. Ob du nun die Summe in einer Überweisung zurückzahlst oder auf mehrere verteilst, das spielt keine Rolle, denn es ist deine eigene Entscheidung das zu tun. Der Finanzierungsvertrag steht solange du diesen nicht widerrufen hast. Die Gebühren sind zu zahlen.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sucher20112012
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Du hast also eine Ratenzahlung vereinbart. Dieser Vertrag steht. Ob du nun die Summe in einer Überweisung zurückzahlst oder auf mehrere verteilst, das spielt keine Rolle, denn es ist deine eigene Entscheidung das zu tun. Der Finanzierungsvertrag steht solange du diesen nicht widerrufen hast. Die Gebühren sind zu zahlen.


Vielen dank für deine hilfe....
Und wenn alle Funktionen gesperrt waren, sodass eine Aufhebung nicht möglich war?
Ich konnte auf NICHTS zugreifen....

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16918 Beiträge, 5884x hilfreich)

Um einen Online Kreditvertrag zu widerrufen kann man einfach einen Brief schreiben (Einschreiben) oder eine e-Mail (ungünstig, da Zustellung beweisbar sein muss). Das geht allerdings nur, wenn es sich nicht um einen 0% Kredit handelt. EIn 0% Kredit kennt keinen Widerruf. Die einzige kleine Chance die ich sehe wäre sich darauf zu berufen, dass die LBB mit dem Versuch der Einziehung den Kreditvertrag abgelehnt hat. Hier wird man sich aber mit der LBB streiten müssen.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Sucher20112012
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Um einen Online Kreditvertrag zu widerrufen kann man einfach einen Brief schreiben (Einschreiben) oder eine e-Mail (ungünstig, da Zustellung beweisbar sein muss). Das geht allerdings nur, wenn es sich nicht um einen 0% Kredit handelt. EIn 0% Kredit kennt keinen Widerruf. Die einzige kleine Chance die ich sehe wäre sich darauf zu berufen, dass die LBB mit dem Versuch der Einziehung den Kreditvertrag abgelehnt hat. Hier wird man sich aber mit der LBB streiten müssen.


Vielen dank für ihre antwort.
Ich hatte ihnen ja vor einigen tagen geschrieben, worauf sie erst gar nicht reagiert haben.
Heute haben sie sich nun telefonisch gemeldet und die Gebühren storniert.
Beste grüße

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat:
Leider kann ich nichts diesbezüglich finden

Wenn die Bank Gebühren fordert die nicht vertraglich vereinbart wurden und sich nicht aus Gesetzen/Verordnungen ergeben, dann würde ich mal darauf hinweisen, das diesen Gebühren schlicht jedwede Rechtsgrundlage fehlt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort


#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat:
Und warum empfiehlst du dem TE nicht eher das Naheliegende, nämlich die Unterlagen mal ordentlich zu lesen?

Na weil ich mal unterstellt habe, das er das gemacht hat ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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