LAG will nicht aus meinem Haus ausziehen, was tun?
LAG will nicht aus meinem Haus ausziehen, was tun?
ich lebe mit meiner LAG seit 20 jahren zusammen, eine Kind, 11 Jahre, haben wir ebenfalls.
In 2010 Haus gekauft, 2 Etagen + Dachgeschoss (ich stehe im Grundbuch sie nicht, Darlehen haben wir zusammen unterschrieben). Die untere Etage ist vermietet 1 Etage und Dachgeschoss nutzen wir.
Im Früjahr 2012 sagte sie sie kann nicht mehr mit mir Leben, hat einen Neuen und "fertig", einmal will sie ausziehen, einmal nicht. Aktuell will sie in das Dachgeschoss ziehen, zusammen mit unserer Tochter, ich soll in der 1 Etage wohnen.
Sie ist schon gegen die Mieterin in der unteren Etage gewalttätig geworden (ist meine Mutter) wegen eines "Petzbriefes" zu Ihrer neuen Beziehung.
Ich will sie an und für sich aus dem Haus haben, sie will aber nicht, was kann ich tun?
Was wird mit dem "gemeinsamen" Darlehen?
Unsere Tochter ist ihr aktuell egal, sie hetzt sie gegen mich auf und benutzt sie als Druckmittel.
Aus der SAF-Auskunft (habe ich eingeholt weil ich ja auch Vermieter bin und schon eine andere Person nach dem Dachgeschoss fragte, da habe ich Ihre Datren auch gleich abgefragt) weiß ich das sie wegen negativen SCHUFA Einträgen nicht als "Mieter geeignet" ist.Fragende Grüße
Franz
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von Franz.Mueller am 28.06.2012 13:35
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>LAG will nicht aus meinem Haus ausziehen, was tun?
Wie hat man mit negativen Schufaauskünften ein Darlehn für DEIN Haus bekommen ? Hast du eigentlich vor Ihr das Geld zurückzuzahlen das Sie für ein Haus zahlte.quote:Die Frage wäre eher: wieviel Wohnungen sind das denn und wer ist Mieter in der jeweiligen Wohnung.
2 Etagen + Dachgeschoss
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von guest-12321.07.2012 16:26:17 am 28.06.2012 14:50
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>LAG will nicht aus meinem Haus ausziehen, was tun?
die Einträge sind alle erst in 2011 gekommen und ich habe bis vor Kurzem nichts davon gewusst. Als wir die Finanzierung aufgenmmen haben gab es kein Problem bei der Schufa. Sie war selbständig und hat daraus wohl den reisen Ärger.3 Wohnungen:
EG -> meine Mutter,
1EG -> wir,
DG -> Kinderzimmer, Gäste, Abstellkammer.Sie hat ja bisher in dem Haus mit gewohnt, ob sie nun Miete oder Darlehen zahlt? Wieso also zurück zahlen?
Verheiratet sind wir nicht, Schriftstück oder ähnliches existiert auch nicht.
Außerdem, wer mit mir an einem Tisch sitzt und mich und unserer "Familie" 2 Stunden später im Bett eines "Anderen" verbringt ...
Klar sind wir beide daran Schuld, aber so ...?
Ich habe nur den einen "Erben" unsere Tochter die bekommt es doch sowieso, auch das was ihre Mutter bisher gezahlt hat?Grüße
Franz
von Franz.Mueller am 28.06.2012 14:58
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>LAG will nicht aus meinem Haus ausziehen, was tun?
quote:Das ist ein "Unterschied", ihr beide habt ein Hausgekauft. Warum nur du eingetragen wurdest ?!? sieht nach Abzocke aus.Ich würde mir mal eine "Auflösung" der Gemeinschaft friedlich überlegen - sonst vernichtet ihr eine Haufen Geld. Und deine Idee "ich steh im Grundbuch" solltest du mal bedenken.
ob sie nun Miete oder Darlehen zahlt? Wieso also zurück zahlen?
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von guest-12321.07.2012 16:26:17 am 28.06.2012 15:06
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>LAG will nicht aus meinem Haus ausziehen, was tun?
Hallo,ich bin der Letzte der das problem nicht friedlich lösen möchte. Sie redet aber seit 3 Wochen nicht mit mir, will alles schriftlich haben und arbeitet im Hintergrund an einer Unterlasungsverfügung gegen mich (hat mir ein Kollege der Anwältin bei der sie war "gesteckt") weil ich ihren AG um Auskunft wegen Falschangaben bein Kindergeld durch sie gebeten habe.
Soviel dazu. Das plant sie und möchte trotzdem im Haus wohnen, wer bitte kann das Ertragen?
Wenn sie mir in die Hand "sagen" würde Ruhe zu halten ließe ich mich darauf ein aber sie redet eben nicht.
Klar könnte sie auf die eine oder andere Art noch im DG wohnen, da hätte ich wenigstens noch etwas Einfluss auf mein Kind, Mutter ist 2-5 Tage die Woche abends "unterwegs".
Warum nur ich im Grundbuch (und auch Kaufvertrag) stehe -> sie hat wohl gewusst was nach dem Ende ihrer Selbständigkeit noch kommt, ich nicht. Ich habe nur Informationen das gegen ein Haftbefehl wegen Nichtabgabe der EV läuft.
Ich werde noch Irre....
Franz
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von Franz.Mueller am 28.06.2012 15:20
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>LAG will nicht aus meinem Haus ausziehen, was tun?
dann teile ihr schriftlich mit,das du sie von allen kosten des hauses befreist und du keine forderungen diesbezüglich stellst wenn sie auszieht und besorge ihr eine angemessene wohnung die auch hartz 4 tauglich ist.sollte sie darauf nicht reagieren lasse sie durch die polizei aus der wohnung entfernen-du stehst ja im gb- und wenn die polizei kommt nehmen sie die dame ohne hin in gewarsam,wenn der haftbefehl noch nicht aufgelöst ist.dann hast du die wohnung und deine tochter erst einmal allein.
link war das aber trotzdem von dir mit der r a geschichte.
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von hoffnung 51 am 28.06.2012 17:49
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>LAG will nicht aus meinem Haus ausziehen, was tun?
Die Polizei wird keinen Bewohner aus einer Wohnung werfen in der Sie lebt, nur weil die Beziehung aus ist ?quote:
wenn die polizei kommt nehmen sie die dame ohne hin in gewarsam,wenn der haftbefehl noch nicht aufgelöst ist.
Bei einem "Haftbefehl" wegen eines Gerichtsvollziehers kommt keine "weg", die muss nur die EV ablegen. Ändert aber nicht das es Ihre Wohnung ist.Ich würde das taktisch eher so anlegen das du Strom, Gas und Wasser abmeldest und die Wohnung verlässt. Dann kannst du Miete verlangen die das Amt dann zahlen kann. Wäre auch für das KIND viele besser.
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" "-- Editiert Querulantenjäger am 28.06.2012 18:02
von guest-12321.07.2012 16:26:17 am 28.06.2012 18:01
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>LAG will nicht aus meinem Haus ausziehen, was tun?
Rechtlich gesehen, gehört das Haus demjenigen, der im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist.Wenn die LAG ein Darlehen mit aufnimmt und sich nicht ins Grundbuch eintragen lässt, ist das ihr Problem. Warum sollte das Abzocke sein, es hat wohl schon seine Gründe gehabt. Ich kenne einige, die das genauso gehandhabt hatten.Wenn keine Vereinbarungen über die Darlehnsverwendung bzw. die Ausgleichzahlungen usw. bestehen, würde ich es drauf ankommen lassen und sie in die Haftung nehmen. Leider kann sich die Bank, sofern bei ihr nichts zu holen ist immer an den anderen Darlehnsnehmer wenden. Prinzipiell sind aber erstmal beide dafür verantwortlich. Aber das wäre glaube ich dein kleinstes Problem. hauptsache sie ist erstmal aus dem haus raus.Aus dem Haus würde ich sie mit anwaltlicher Hilfe "entfernen" lassen. natürlich nur, wenn kein Mietvertrag o.ä. besteht.Was das Kind betrifft, würde ich mit anwaltlicher Hilfe das ABR beantragen. Wenn die LAG sowieso öfters auf Achse ist, wäre es eh besser wenn das Kind beim KV lebt.Ich wünsche dir, dass alles reibungslos von statten geht.-----------------
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von GISNAH am 29.06.2012 14:43
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>LAG will nicht aus meinem Haus ausziehen, was tun?
quote:Nach zwanzig Jahren gemeinsamem Zusammenlebens ist das natürlich ein Schlag unter die Gürtellinie. Wobei ich mich natürlich jeder Einschätzung enthalte, wer wieviel dazu beigetragen haben mag. Allerdings ist es schon so, dass du beim Austeilen offensichtlich kein "Waisenknabe" bist.Nun geht es wohl darum diesen Scherbenhaufen juristisch aufzuarbeiten.Du stehst im Grundbuch und deshalb ist das im Außenverhältnis erst mal dein Haus. Insofern kannst du deine Ex LAG unter angemessener Fristsetzung zum Auszug auffordern und dies notfalls auch anwaltlich / gerichtlich durchsetzen.Im Innenverhältnis sieht das ganz anders aus. Da kommt es darauf an, wer Zinsen und Tilgung getragen hat. Die Klärung der Anspruchslage könnte nicht ganz so einfach sein! Möglicherweise kann man sich darüber herrlich streiten.Am kürzeren Hebel sitzt deine Ex LAG. Die hat nämlich den Darlehensvertrag gesamtschuldnerisch an der Backe, ohne dass sie am Haus irgendwelche Rechte hätte. Das ist mehr als blöde. Das ist sau.blöde! Schön, dass du das erkannt hast und das nun nach 20 Jahren gemeinsamen Zusammenlebens weidlich auszukosten scheinst.Man kann hoffen, dass deine Ex LAG nicht auf den Kopf gefallen ist und sich einen Anwalt nimmt, der ihre Rechte wahrnimmt. Ob sie aus dieser Nummer ohne Schaden herauskommt, ist mehr als fraglich. Warum sollte die Bank die Frau denn auch ohne Gegenleistung aus der Haftung entlassen? Wenn sie sich keinen Anwalt nimmt, stehen deine Chancen sehr gut, dass du sie glatt über den Tisch ziehen kannst ... Empfehlungen dafür wie man das anstellt kriegst du von mir aber sicherlich nicht! Ansonsten wird es darum gehen, wer das Kind betreut und wer dann Unterhalt zahlen muss. Meist wird die Kindesmutter um das ABR bis zum letzten Blutstropfen kämpfen, denn daran hängt nun mal der Unterhalt und das Kindergeld. Na, ich denke, dieser Kriegsschauplatz kann sich noch lebhaft entwickelnGames people play ...
Im Früjahr 2012 sagte sie sie kann nicht mehr mit mir Leben, hat einen Neuen und "fertig"
-- Editiert Marcus2009 am 29.06.2012 17:15
von Marcus2009 am 29.06.2012 17:06
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