Lüge bei Einbürgerung kann staatenlos machen
AFP VOM 11.11.2010 | Nachrichten - Allgemein | 1412 Aufrufe Mehr zum Thema:Einbürgerung
Bundesgericht weist Klage gegen Wiederausbürgerung ab
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Betrugsrisiko für EU-Bürger bei der Einbürgerung nach Deutschland deutlich erhöht. Nach einem am Donnerstag verkündeten Urteil kann Deutschland die Einbürgerung auch dann zurücknehmen, wenn gleichzeitig auch die EU-Bürgerschaft verloren geht. Die Leipziger Bundesrichter folgten damit dem Europäische Gerichtshof (EuGH) und wiesen die Klage eines Österreichers gegen seine Wiederausbürgerung ab. (Az: 5 C 12.10)
Der frühere Österreicher war 1999 in Bayern eingebürgert worden, seine österreichische Staatsbürgerschaft gab er gleichzeitig ab. Bei der Einbürgerung hatte ein gegen ihn gerichtetes Strafverfahren in Österreich und ein Ermittlungsverfahren in Deutschland verschwiegen. Das Land Bayern nahm daher im Juli 2000 die Einbürgerung zurück. Mit seiner Klage machte er geltend, die Ausbürgerung sei unzulässig, weil er dadurch staatenlos werde. Weil seine österreichische Staatsbürgerschaft nicht automatisch wiederauflebe, gehe auch seine EU-Bürgerschaft verloren.
Das Bundesverwaltungsgericht legte den Streit zunächst dem EuGH in Luxemburg vor. Der entschied vergangenen März, der Verlust der EU-Bürgerschaft sei zulässig, wenn die Ausbürgerung insgesamt die Verhältnismäßigkeit wahrt (Az: C-135/08). Im konkreten Fall hat das Bundesverwaltungsgericht dies nun bejaht. Deutschland müsse dem Mann auch keine Frist einräumen, um wieder seine österreichische Staatsbürgerschaft zu erlangen.
11.11.2010 - 16:01 Uhr


