Länder-Justizminister wollen mehr Schutz vor digitalen Datensammlern
AFP VOM 24.6.2010 | Nachrichten - Gesetzgebung | 907 Aufrufe Mehr zum Thema:Datenschutz, Google
Gesetzesinitiative soll neue Regeln für Google Street View schaffen
Die Justizminister der Länder wollen den Datenschutz im Falle sogenannter Geodatendienste wie Googles umstrittenem Straßenfotoprojekt Street View verschärfen. Bei einer Tagung in Hamburg einigten sich alle 16 Ressortschefs am Donnerstag darauf, eine Initiative mehrerer Länder zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes zu unterstützen. So sollen Anbieter zur Anonymisierung von erfassten Menschen gezwungen werden.
"Freiwillige Maßnahmen zum Datenschutz reichen nicht", erklärte Hamburgs Justizsenator und Gastgeber Till Steffen (GAL) nach Abschluss der zweitägigen Konferenz. Die Rechtslage müsse mit der technischen Entwicklung Schritt halten. Die Persönlichkeitsrechte und die Sicherheit der Bürger dürften nicht vom Wohlwollen der Dienstbetreiber abhängig sein. Der von Baden-Württemberg, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Thüringen und dem Saarland gemeinsam entwickelte Vorstoß, der nun von allen Ländern getragen wird, sieht nach Angaben der Hamburger Justizbehörde auch eine Pflicht zur Unkenntlichmachung von Autokennzeichen und ein Widerspruchsrecht für Betroffene vor.
Bundesjustizminister Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) bekundete ihre Unterstützung für eine gesetzliche Neuregelung. "Das Datenschutzrecht muss der digitalen Welt angepasst werden", sagte sie dem "Hamburger Abendblatt". Ein Einzelfallgesetz, das nur auf Google und Street View zugeschnitten wäre, lehnte die Ministerin aber ab. "Wir können nicht für jeden neuen Anbieter ein neues Gesetz machen." Leutheusser-Schnarrenberger nahm an den Beratungen ihrer Länderkollegen teil.
Ähnlich hatte sich vor einigen Tagen auch Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) geäußert, dessen Ressort für Fragen des allgemeinen Datenschutzes zuständig ist. In seinen 14 sogenannten Thesen zur Netzpolitik heißt es, "Gesetze aufgrund von Einzelfällen" sollten vermieden werden.
In der Diskussion um eine Neuregelung der Sicherungsverwahrung für besonders gefährliche Straftäter forderten die Länderminister die Bundesregierung zur zügigen Vorlage eines Gesetzentwurfs auf. Das Bundeskabinett hatte am Mittwoch in Eckpunktepapier von Leutheusser-Schnarrenberger verabschiedet, das unter anderem die Einführung elektronischer Überwachungsgeräte für aus der Sicherungsverwahrung Entlassene vorsieht. Sie sollen deren Standort melden. Die Länderminister forderten die Bundesregierung auf, bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs zu prüfen, ob der Einsatz elektronischer Fußfesseln oder vergleichbarer Geräte sinnvoll und zuverlässig sei.
Wegen eines Urteils des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs müssen in Deutschland voraussichtlich 70 bis 80 Straftäter auf freien Fuß gesetzt werden, bei denen die Sicherungsverwahrung nach 1998 ohne entsprechende rechtliche Basis nachträglich - das heißt nach ihrer Verurteilung - verlängert worden war. Nachträgliche Sicherungsverwahrung soll künftig nur in absoluten Ausnahmefällen angeordnet werden können.
Die Justizminister der Länder wollen ferner durch gesetzliche Vorgaben einen höheren Frauenanteil in den Chefetagen deutscher Börsenunternehmen erreichen. Eine Arbeitsgruppe soll die rechtlichen Voraussetzungen einer "gesetzlichen Regelung für mehr Frauen in Aufsichtsräten und Vorständen" prüfen.
24. Juni 2010 - 16.14 Uhr
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