Inhalt nach Themen
Tipps zum Gepäckverlust - 6/6
paw vom 6.2.2001   43915 Aufrufe    Leserwertung: 0,0 (0 User)
Rubrik: Ratgeber - Reiserecht

Lückenloser Schutz durch Reisegepäckversicherung?

Meist fühlt man sich sicherer, wenn man vor Reiseantritt eine Reisegepäckversicherung abschließt. Eine Reisegepäckversicherung versichert den Reisenden gegen Verlust, Zerstörung oder Beschädigung seines Reisegepäcks. Versichert ist das Gepäck desjenigen, der die Versicherung abgeschlossen hat. Die Familienmitglieder des Versicherten oder sein Lebensgefährte sind ebenfalls mitversichert. Eine Reisegepäckversicherung wird regelmäßig schon bei Buchung der Reise bzw. des Fluges angeboten. Jedoch garantiert der Abschluss eines solchen Versicherungsvertrages keinen lückenlosen Schutz. Es stellt sich also die Frage, für welche Gegenstände man wieviel Ersatz unter welchen Umständen des Verlustes/der Beschädigung bekommt.

Versicherte Gegenstände sind regelmäßig:

  • Alle Gegenstände, die Sie für die Reise benötigen , jedoch keine Sachen des gewerblichen Bedarfs (z.B. Notebooks).
  • Reiseandenken, jedoch findet der Ersatz nur in Höhe von 10 % der Versicherungssumme und bis höchstens 250 Euro pro Schadensfall. Antiquitäten sind nicht versichert!
  • Sportgeräte sind bei gebrauchsbedingten Schäden nicht versichert. Also: Geht Ihr Fahrrad, während Sie darauf fahren, kaputt, wird der Schaden nicht gedeckt. Wird es aber in abgestelltem Zustand beschädigt, zahlt die Versicherung.
  • Pelze, Schmucksachen, Foto- und Filmapparate einschließlich Zubehör sind nur geschützt, während sie bestimmungsgemäß getragen bzw. genutzt werden. Die Sachen sind auch versichert, während sie im abgeschlossenen Hotelzimmer aufbewahrt werden. Schmuck und Gegenstände aus Edelmetallen müssen jedoch im Hotelsafe aufbewahrt werden. Gehen Sie aber mit Ihrer diamantbesetzten Rolex über einen marokkanischen Basar, zahlt keine Versicherung! Diese Gegenstände werden in Höhe bis zu maximal 50 % der Versicherungssumme ersetzt.
  • Ausweispapiere. Hier kommt die Versicherung einzig und allein für die amtlichen Gebühren auf.
Nicht umfasst sind in der Regel: Geld, Wertpapiere, medizinische Hilfsmittel wie Kontaktlinsen, Prothesen etc. Brillen sind jedoch von der Versicherung geschützt.

In folgenden Situationen leistet die Versicherung Ersatz:

  • bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub und vorsätzlicher Sachbeschädigung Dritter
  • bei Verlust, jedoch nicht bei Liegen-, Stehen- oder Hängenlassen. In diesen Fällen werden maximal 10 % der Versicherungssumme geleistet.
  • bei Unfällen
  • bei Naturgewalten
  • bei fahrlässigem Verhalten Dritter (z.B. Beschädigung der Kleidung)
Wenn man keine Sonderversicherung abgeschlossen hat, dann wird während eines Zelt- oder Campingurlaubes nichts ersetzt.

Wie ist die Vorgehensweise im Falle eines Schadens oder eines Verlustes?

  • Jeder Schadensfall ist dem Versicherer sofort anzuzeigen, nicht erst nach dem Urlaub!
  • Sie müssen am Urlaubsort gegebenenfalls Ersatzansprüche gegen Dritte geltend machen. Schriftliche Nachweise solcher Anzeigen müssen dem Versicherer vorgelegt werden.
  • Sie müssen dem Versicherer bei der Aufklärung des Schadensfalles behilflich werden. D.h. dass Sie verpflichtet sind, sämtliche Belege einzureichen, mit denen Grund und Höhe des Schadens bewiesen werden können (Reparaturkostens, Rechnungen von Wiederbeschaffungen oder beschädigten Gegenständen)
  • Schäden, die aufgrund von Diebstahl, Raub und Sachbeschädigung verursacht wurden, müssen der Polizeidienststelle vor Ort gemeldet werden. Diese Meldung muss in schriftlicher Form bei der Versicherung vorliegen.

ACHTUNG: NEUE GESETZESLAGE AB 28.6.2004. Bessere Haftung im Luftverkehr zu Beginn der Urlaubszeit

Leserwertung: 
0,0 (von 0)
 Thema bewerten!

Wollen Sie mehr wissen? Stellen Sie einem unserer Partneranwälte jetzt eine persönliche Direktanfrage oder eine Telefonberatung.


Lesezeichen hinzufügen: