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Länder streben Verbot der gewerblichen Sterbehilfe an - 1/2
AFP vom 4.7.2008   6843 Aufrufe    Leserwertung: 0,0 (0 User)
Rubrik: Nachrichten - Gesetzgebung

Länder streben Verbot der gewerblichen Sterbehilfe an

Details gesetzlicher Regelungen im Bundesrat umstritten

Die Bundesländer streben ein Verbot der organisierten Sterbehilfe an, ringen aber noch um Einzelheiten einer gesetzlichen Regelung. Der Bundesrat verabschiedete einen Entschließungsantrag, in dem ein Strafgesetz gegen das Gewerbe zur Sterbehilfe verlangt wird. Ein von mehreren unionsgeführten Ländern vorgelegter Gesetzentwurf, den SPD und FDP als zu weitgehend kritisiert hatten, wurde entgegen der ursprünglichen Planung nicht zur Abstimmung gestellt. In dem Ziel eines Verbots der kommerziellen Sterbehilfe gebe es jedoch breite Übereinstimmung, sagte SPD-Chef Kurt Beck im Bundesrat.




Das Betreiben eines Gewerbes, dessen Zweck darauf gerichtet ist, anderen die Gelegenheit zur Selbsttötung zu gewähren, soll unter Strafe gestellt werden, hieß es in der vom Bundesrat beschlossenen Resolution. Verboten werden solle auch der Vertrieb von Mitteln für den Selbstmord. Offen lässt die Resolution die Frage, ob bereits die Gründung sowie eine "maßgebliche Rolle" in einer entsprechenden Vereinigung unter Strafe gestellt werden sollen. Die Resolution wurde von 13 Ländern eingebracht.

Beck sagte, die Entschließung sei nach einem Gespräch zwischen ihm und dem baden-württembergischen Ministerpräsidenten Günther Oettinger (CDU) verfasst worden. In den entscheidenden Fragen des Schutzes von Leben und der Würde von Menschen gebe es unter den Ländern keine grundsätzlichen Unterschiede. Auch Baden-Württembergs Bundesratsminister Wolfgang Reinhart (CDU) sprach von einem "guten Weg", der helfen könne, das Gesetz auf eine breitere Basis zu stellen.

Die Deutsche Hospiz-Stiftung forderte den Gesetzgeber zum raschen Handeln auf. "Eine eindeutige Position ist dringend nötig, denn so lange die schwache Haltung der Politik besteht, spielt dies selbsternannten Sterbehelfern in die Hände", erklärte der Geschäftsführende Vorstand der Stiftung, Eugen Brysch, in Berlin. Der Deutsche Hospiz- und Palliativverband begrüßte, dass mit der Bundesratsentschließung der Anstoß für ein Gesetzgebungsverfahren zum Verbot der organisierten Sterbehilfe erfolgt sei.

Der Deutsche Richterbund kritisierte das geplante Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe generell als "praxisfern". "Staatsanwälte müssten dann von Amts wegen jedem Hinweis auf eine geplante professionelle Sterbehilfe nachgehen, also in jedem Einzelfall in die Intimsphäre alter oder todkranker Menschen eindringen, um die Umstände ihres Sterbewillens aufzuklären", sagte der Vorsitzende des Richterbunds, Christoph Frank.

4. Juli 2008 - 15.35 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2008

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