Kündigungsfristen bei 1 Jahresverträgen

17. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
tigerpfote
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfristen bei 1 Jahresverträgen

Hallo,

Ich habe da mal eine Frage, wir haben einen 1 Jahresvertrag, der aber nicht gekündigt wurde und somit sich ja automatisch verlängert hat.

Im Vertrag finde ich nix eindeutiges wie lang die Kündigungsfrist sein muss, es steht nur drin gesetzliche Kündigungsfrist, wie lang ist die, wenn man im 2. Jahr in der Wohnung ist?

Desweiteren wollte ich fragen, ob man was dagegen machen kann, wenn der Vermieter einem verschweigt, dass er von Anfang an vorhatte, das Haus mit Grundstück zu verkaufen, aber nichts dem Mieter vor dessen Einzug sagt?

Ich weiss dass Kauf den Mietvertrag nicht bricht, aber genau dieses haben wir schon mal gehabt, das Haus wurde damals verkauft, der neue Vermieter hat einen nach dem anderen raus geekelt, in dem er anfing das Haus zu sanieren und komplett umzubauen und wenn man dann auch noch Kids hat vergeht einem der Spass.

Das haben wir dem Vermieter gesagt, dass wir aus diesem Grunde auf der Suche nach einer anderen Wohnung waren, er hat also bei der Besichtigung der Wohnung bereits gewusst, dass wir was längeres suchen, hätte er uns da schon sagen sollen, dass er vorhat es zu verkaufen?

Ok, ok, wir haben grad eine schlechte Wirtschaftslage, aber wir haben von vielen Leuten schon zu hören bekommen, dass die Vermieterin vorhat sobald unser Vermieter nicht mehr leben sollte (ist schon etwas älter), das Grundstück schnellstmöglichst loszuwerden, wer sagt uns dann, dass das Haus (schon über 100 Jahre alt) nicht abgerissen werden soll oder ob wir wieder einen "netten" Vermieter bekommen?

Danke schon mal für die Antworten.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Wie Du schon gechrieben hats, Kauf bricht Miete nicht, somit kann der Vermieter das Mietobjekt verkaufen wann er will, das muss er dem Mieter auch nicht mitteilen.

Gruß
Michael

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#2
 Von 
guest123-2214
Status:
Praktikant
(678 Beiträge, 628x hilfreich)

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#3
 Von 
tigerpfote
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)

Weisst du wie schwer es ist, mit 2 Kids umzuziehen, vorallem, wenn das 3. in kürze da ist?

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#4
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
tigerpfote
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)

Muss man sich trotzdem an die 3 Monate halten, obwohl der Mietvertrag nur für 1 Jahr ausgestellt war?

Denn rein Theoretisch lief der Mietvertrag im Dez. aus, wir zahlen aber trotzdem an den Vermieter weiterhin die Miete, er lässt uns sozusagen ohne schriftlichen Mietvertrag hier wohnen. Wie sieht da die Sache aus mit der Kündigungsfrist?

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Dann ist durch das Verhalten von Mieter und Vermieter ein unbefristeter Mietvertrag entstanden, der mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden kann. Der Vermieter kann nur unter Einhaltung des Mieterschutzes kündigen, z.B. bei Eigenbedarf.

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