Hallo,
ich bin in einer Gärtnerei als Aushilfe auf geringfügiger Basis seit 01.07.2004 beschäftigt. Ich bin ohne Vertrag eingestellt wurden.
Aus persönlichen und gesundheitlichen Gründen möchte ich jetzt kündigen. Mich würde nun interessieren, wie ich am schnellsten kündigen kann.
Vielen Dank.
Kündigungsfrist für geringfügige Beschäftigung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Wenn man von mindestens 3 Monaten Probezeit ausgeht, hast du eine Kündigungsfrist (hier gilt die Gesetzliche) von 2 Wochen, das würde bedeuten, du hättest gestern wirksam kündigen können und wärst in 2 Wochen raus gewesen... Falls die Probezeit 6 Monate beträgt, gilt das immer noch (gibt es da eine Vereinbarung?)
Ansonsten hast du eine Kündigungsfrist von 4 Wochen außerhalb der Probezeit.
Hamburgerin, gibt es eine gesetzliche Regelung von Probezeiten für geringfügig Beschäftigte ohne Arbeitsvertrag?
VLG nefertari1968
Hallo nefertari,
hat mich sehr gefreut, wieder von dir gefragt zu werden, Danke für dein Vertrauen!
Deinem Statement ist nichts hinzuzufügen!
In diesem Fall gibt es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine besonderen Gesetze.
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Vielen Dank,
habe jetzt die Küngigung fertig gemacht und abgegeben.
Ihr habt mir sehr geholfen.
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