Kündigungsfrist für geringfügige Beschäftigung

1. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Marco1887
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist für geringfügige Beschäftigung

Hallo,

ich bin in einer Gärtnerei als Aushilfe auf geringfügiger Basis seit 01.07.2004 beschäftigt. Ich bin ohne Vertrag eingestellt wurden.

Aus persönlichen und gesundheitlichen Gründen möchte ich jetzt kündigen. Mich würde nun interessieren, wie ich am schnellsten kündigen kann.

Vielen Dank.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

Wenn man von mindestens 3 Monaten Probezeit ausgeht, hast du eine Kündigungsfrist (hier gilt die Gesetzliche) von 2 Wochen, das würde bedeuten, du hättest gestern wirksam kündigen können und wärst in 2 Wochen raus gewesen... Falls die Probezeit 6 Monate beträgt, gilt das immer noch (gibt es da eine Vereinbarung?)

Ansonsten hast du eine Kündigungsfrist von 4 Wochen außerhalb der Probezeit.

Hamburgerin, gibt es eine gesetzliche Regelung von Probezeiten für geringfügig Beschäftigte ohne Arbeitsvertrag?

VLG nefertari1968

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Hallo nefertari,
hat mich sehr gefreut, wieder von dir gefragt zu werden, Danke für dein Vertrauen!

Deinem Statement ist nichts hinzuzufügen!
In diesem Fall gibt es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine besonderen Gesetze.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Marco1887
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank,

habe jetzt die Küngigung fertig gemacht und abgegeben.
Ihr habt mir sehr geholfen.

0x Hilfreiche Antwort

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