Hallo,
ich habe nach einem 1. Halbjahresvertrag nun einen 2. Anschlussvertrag für ein halbes Jahr befristet erhalten.
In anderen Beiträgen las ich, dass es keine gesetzlichen Kündigungsfristen für befristete Verträge gibt. Aber wie ist das mit meinem Vertrag? Dort steht die ges. Kündigungsfrist drin und auch die kenne ich nicht, da ich im Einzelhandel arbeite ohne Betriebsrat.
Also - kann ich vorher kündigen und wenn ja mit wieviel Vorlauf?
Lg Ulrike
Kündigungsfrist bei befristetem Halbjahresvertrag
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo,
quote:<hr size=1 noshade>In anderen Beiträgen las ich, dass es keine gesetzlichen Kündigungsfristen für befristete Verträge gibt. <hr size=1 noshade>
Das bezweifle ich. Im Gesetz steht [color=red]'Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist.'[/color] ... und das ist nicht das gleiche, wie du oben geschrieben hast.
Die gesetzliche Kündigungsfrist kannst du im § 622 BGB nachlesen.
MfG
Quelle zum roten Zitat oben: Hier klicken.
Hallo,
vielen Dank für den Tipp, ich dachte mir sowas schon und hatte jetzt Panik dass ich da unter Umständen nicht vor Ablauf aus dem Vertrag rauskomme..
Lg U.
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Was steht denn in dem Vertrag zum Thema Kündigung wortwörtlich drin?
wortwörtlich = genauer Vertragstext
Bei befristeten Verträgen kann es durchaus sein, dass das Arbeitsverhältnis nicht vor Enddatum der Befristung endet.
Daher bitte Angabe wie venotis schreibt des genauen Wortlautes.
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Hallo,
also da muß ich nochmal nachschlagen. Teile Euch den genauen Wortlaut nochmal mit.
Danke im voraus für die Mühe!
LG
U.
Hallo und guten Abend,
so mittlerweile habe ich den Text zum Kündigungspassus greifbar vorliegen:
"Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Parteien auch während der Befristung mit gesetzlicher Kündigungsfrist gekündigt werden.
Im Übrigen wird vereinbart, dass jede gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist durch welche die AN begünstigt wird in gleicher Weise auch zu Gunsten des AG gilt die längere Kündigungsfrist ist dann für beide Vertragsparteien bindend. Eine Kündigung vor Dienstanstritt ist unzulässig. "
Also, ich arbeite ja im Einzelhandel. Den MTV kenne ich nicht, aber laut BGB 622 habe ich 4 Wochen zum Monatsende oder zum 15.
Daran dürfte der Passus auch nichts ändern. Oder wie seht ihr das?
Vielen Dank und liebe Grüße
U.
quote:
aber laut BGB 622 habe ich 4 Wochen zum Monatsende oder zum 15.
So isses.
Guten Morgen,
danke nochmal für die Bestätigung.
Wünsche allen ein schönes WE
LG U.
Hallo und guten Abend,
es wird aber noch bunter...
.
Nachdem mein AG den Vertrag nun verlängert hat (ich warte noch auf meine Kopie) hat er mir heute eröffnet dass er mich aus dem bisherigen Bereich (Buha) an die Kasse versetzen möchte. Begründung - der Bereich (Neuland für mich, war aber bekannt) wäre nichts für mich und für eine gründliche Einarbeitung wäre keine Zeit..
Ich frage mich, ob das zulässig ist? Ich wurde nicht als Kassiererin eingestellt...und ehrlich gesagt möchte ich auch nicht an der Kasse arbeiten..
Für ein kurzes Feedback wäre ich sehr dankbar...oder einen Tipp wo ich nachlesen kann..
Liebe Grüße und schönen Abend
U
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