Kündigungsfrist bei Zusatzvereinbarung

8. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
mirkolemke
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist bei Zusatzvereinbarung

Hallo zusammen,
ich habe ein riesen Problem. Seit August 08 arbeite ich in einer leitenden Position in einer Firma in Rumänien die Herrn XXX gehört. Angestellt bin ich bei einer anderen deutschen Firma die auch Herrn XXX gehört.
Da ich in Rumänien jeden Monat fast 300 Stunden arbeite und ich in Deutschland das top Stellenangebot schlechthin bei einer anderen Firma bekommen habe möchte ich im Februar den Job wechseln. Jedoch glaube ich dass mein Chef mich nicht gehen lässt.
In meinm Arbeitsvertrag sind folgende Punkte bezüglich Kündigungsfristen niedergeschrieben:
2. Die ersten drei Monate gelten als Probearbeitsverhältnis. Während dieser Probezeit kann beiderseits mit einer Frist von 1 Monat zum Schluss eines Kalendermonats ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
in der Zusatzvereinbarung
§ 1 Auslandsbeschäftigung
Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Arbeitnehmer für die Dauer eines Jahres, beginnend ab dem 15.08.2008 im Rahmen seines Beschäftigungsverhältnisses für den Arbeitgeber in Rumänien tätig wird.

Kann ich mich trotzdem auf das BGB berufen und mit einer Frist von 4 Wochen kündigen?
Einem Auflösungsvertag wird mein Chef leider nicht zustimmen.



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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Der § 1 der Zusatzvereinbarung macht doch gar keine Aussagen zu einer Kündigungsfrist. Daher gilt nach meiner Einschätzung die gesetzliche Kündigungsfrist von einem Monat zum 15. oder zum Monatsende.

Etwas merkwürdig finde ich jedoch, dass die Kündigungsfrist in der Probezeit länger sein soll als die gesetzliche Kündigungsfrist nach Ablauf der Probezeit. Typischerweise würde ich noch eine weitere Klausel über die Länge der Kündigungsfrist nach Ablauf der Probezeit erwarten. Hast Du vergessen, diese Klausel zu erwähnen oder gibt es sie tatsächlich nicht?

Oder handelt es sich um einen befristeten Vertrag? Auch dann sähe die Sachlage anders aus, als im ersten Absatz dieser Antwort dargestellt.

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#2
 Von 
mirkolemke
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Außer im Punkt 2. wird keine Angabe zur Kündigungsfrist gemacht. Ich denke, dass da jemanden ein Formfehler passiert ist. Meiner Meinung nach ist im § 1 keinerlei Rede von einer verlängerten Kündigungsfrist. Der Vertrag ist unbefristet.

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#3
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Würde die Papiere mal einem versierten Fachanwalt für Arbeitsrecht vorlegen.

Ich meine mich erinneren zu können, dass arbeitnehmerseitige Kündigungsfristen von mehr als 6 Monaten unwirksam sind, womit eine überlange KF nicht auf 6 Monate gedrosselt wird, sondern auf das gesetzliche Maß reduziert wird.
Da muss wie gesagt ein Profi ran.

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#4
 Von 
mirkolemke
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für dei Antworten. In diesem Fall werde ich mich in Deutschland an einen kompetenten Anwalt wenden müssen.

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