In der Probezeit gekündigt, vermutlich soll Stelle mit Lebensgefährtin vom Vorstand wiederbesetzt werden.
Wegen mobbing krankgeschrieben am Tag nach der Kündigung.
Krankenkasse zahlt nur Krankengeld auf Höhe des Arbeitslosengeldes.
Begründung : Ich wäre nach Ablauf der Kündigungsfrist arbeitslos geworden und dürfe nicht bessergestellt sein als Arbeitslose.
Kündigung wird noch vor dem Arbeitsgericht verhandelt, also schwebend unwirksam bisher.
Ist Vorgehen der Krankenkasse rechtlich abgesichert?
Krankenkasse argumentiert mit angeblicher gesetzlicher Änderung zum 1.1.2004, kann aber kein Gesetz dazu nennen.
Angeblich ist ein ähnlicher "Fall" gerade vor einem Gericht anhängig.
Wer weiß näheres ?
Pix
Kündigung in Probezeit Krankengeld wie Arbeitslosengeld?
15. August 2004
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Frage vom 15. August 2004 | 22:58
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung in Probezeit Krankengeld wie Arbeitslosengeld?
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#1
Antwort vom 16. August 2004 | 07:42
Von
Status: Student (2659 Beiträge, 772x hilfreich)
Ja die Krankenkasse handelt vollkommen rechtens. §27b SGB V . Einfach nachlesen.
#2
Antwort vom 16. August 2004 | 14:08
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Habe umfangreich nachgelesen :
Im SGB V gibt es keinen §27b (bisher zumindest, d.h. einschließlich der Änderungen bis 01.01.2005). Nachzulesen im internet"www.sozialgesetzbuch.de".
Woher das info, ist mir nicht nachvollziehbar. Bitte link o.ä. angeben.
Danke!
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#3
Antwort vom 16. August 2004 | 14:27
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Du meintest wahrscheinlich §47b SGB V
.
Der greift nur nicht, da ich zum Zeitpunkt der Krankschreibung noch beschäftigt war, und zudem die Kündigung schwebend unwirksam ist.
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