Kündigung, Frist und Termin eingehalten? Anteiliger Urlaubsanspruch?

6. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
A.M.
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 27x hilfreich)
Kündigung, Frist und Termin eingehalten? Anteiliger Urlaubsanspruch?

Hallo,
mir wurde innerhalb der Probezeit gekündigt. Mir geht es jetzt um den Resturlaubsanspruch.
Vertrag war MTV und ERTV mit 30 Tagen Urlaub.

1. Urlaubstage erhält man nur für volle Kalendermonate? Wenn von Mitte April bis Mitte August (Ende Kündigungsfrist) gearbeitet wurde, zählen nur Mai bis Juli als Anspruch? Oder auch der halbe April + halbe August, zusammen auch über einen Monat?

2. Gekündigt wurde mir mit einem Schreiben vom 31.07.07, welches ich per Einschreiben am 02.08.07 erhalten habe, vorher gab es keine Information. Welcher Termin gilt nun für die 2 wöchige Kündigungsfrist, vom 31.07.07 zum 13.08.07 oder vom 02.08.07 zum 15.08.07?

3. Wieviel Urlaub habe ich nun von den 30 Tagen Jahresurlaub (noch keinen genommen), 3/12x30=7,5. Sind das 7 oder 8 Tage und werden die an die 2 wöchige Kündigungsfrist angehangen?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
Urlaubstage erhält man nur für volle Kalendermonate?


Hallo,

Nö. Lt. Gesetz für volle Beschäftigungs monate. Wann (Datum) fing denn das Arbeitsverhältnis an?

Die Kündigung gilt ab Erhalt. Das Datum der Kündigung spielt da keine Rolle. Wenn die Kündigung am 02. kam, dann zählen die 14 Tage ab dem 03. (also wäre - bei 14-tägiger Frist - am 16. der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses).

MfG

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#2
 Von 
A.M.
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 27x hilfreich)

Hallo,

Arbeitsbeginn war die 2. Aprilwoche, direkt nach Ostern.
Wenn die Kündigung erst ab Zugang (02.08.) wirksam ist, können die mir erst zum 16.08.07 + Resturlaub kündigen?
Wieviel Urlaub hätte ich dann, 7, 8 oder 10 Tage?

MfG

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
Arbeitsbeginn war die 2. Aprilwoche, direkt nach Ostern.[/qoute]

Und nochmal: Bitte das genaue Anfangsdatum.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
A.M.
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 27x hilfreich)

Hallo,
es war der 11.04.07, warum so genau?
mfg

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Weil die Beschäftigungsmonate eben nun mal mit dem Anfangsdatum des Arbeitsverhältinisses anfangen und nicht mit dem Kalendermonatsanfang. Und weil 1 Tag darüber entscheiden kann, ob ein Beschäftigungsmonat voll ist oder eben nicht.

Meiner Rechnung nach: 30/12*4 = 10 Tage Anspruch.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
A.M.
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 27x hilfreich)

Hallo,
ich habe jetzt in der Kündigung gelesen, dass der AG mich in der Kündigungsfrist freistellt und der Urlaub damit verrechnet wird. Kann der das so einfach?
Mfg

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Ja, kann er.

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