Kündigungsschutz bei formaler Unternehmensspaltung
AFP VOM 30.9.2002 | Nachrichten - Neue Urteile | 2970 Aufrufe Mehr zum Thema:Kündigungsschutz
BAG gibt Klage von Arbeitnehmern Recht
Arbeitgeber können nicht den Kündigungsschutz ihrer Mitarbeiter umgehen, indem sie ihr Unternehmen in unselbstständige Betriebe zerschlagen. Ein solches Vorgehen wäre rechtsmissbräuchlich, urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Um Lohnkosten zu sparen, wollte zuvor eine Rheuma-Klinik in Schleswig-Holstein Service-Bereiche wie Reinigung und Küche schließen und diese Aufgaben einer neu zu gründenden Service GmbH übertragen. Das neue Unternehmen sollte mehrheitlich der Klinik gehören und auch durch deren Geschäftsführung geleitet werden.
Ihre eigenen Service-Mitarbeiter wollte die Klinik entlassen, das Service-Unternehmen sollte zu niedrigeren Löhnen neue Beschäftigte anwerben. Das BAG verhandelte 35 Kündigungsschutzklagen und gab in allen Fällen den Arbeitnehmern Recht.
Der Beschäftigungsbedarf bestehe unverändert weiter, das neue Service-Unternehmen sei voll in die Klinik eingebunden und nicht selbständig, urteilte das BAG. Wer aber sein Unternehmen allein mit dem Ziel aufspalte, Arbeitnehmern ihren Kündigungsschutz zu nehmen, handele rechtsmissbräuchlich, hieß es zur Begründung.
26. September 2002
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