Kurzzeitkennzeichen abgelaufen--> abgeschleppt

1. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
go323995-91
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kurzzeitkennzeichen abgelaufen--> abgeschleppt

Hallo,
hätte da mal eine dringende Frage an euch!
Ich habe mir vor ca 2 Wochen einen Wagen aus Friedberg mit Kurzzeitkennzeichen überführt.
Der Wagen war vorschiftsgemäß am straßenrand geparkt. Da ich in den urlaub gefahren bin hatte ich leider keine Zeit mehr den Wagen zu entfernen.
Nach einer woche urlaub erhielt ich einen anruf von einer bekannten der Wagen sei abgeschleppt worden.
Ist es erlaubt einen Wagen der abgelaufene kurzzeitkennzeichen hat einfach so abzuschleppen? Es war kein Warnhinweis auf dem Auto angebracht.
--> Der Wagen war nicht im anwohnerbereich und absolut 'vorschriftsmäßig' abgestellt.
Das Kennzeichen war ziemlich genau 1 Woche abgelaufen.
Vielen Dank für eure Hilfe,
Alex

-----------------
""

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Da das Fahrzeug mit Ablauf der Kennzeichen nicht mehr Versichert war, war die Entfernung vom Öffentlichen Verkehrsgrund rechtens.
Es handelt sich neben den abgelaufenen Kennzeichen, die eine Ordnungswidrigkeit darstellten um eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

quote:
Es handelt sich neben den abgelaufenen Kennzeichen, die eine Ordnungswidrigkeit darstellten um eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz.
Nö,so lange das Fahrzeug nicht in Betrieb genommen wurde liegt kein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vor.

-----------------
"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

quote:
Nö,so lange das Fahrzeug nicht in Betrieb genommen wurde liegt kein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vor.



Das wusste ich nicht.
Dann bleibt ja nur die Ordnungswidrigkeit, war das Abscheppen ohne Fristsetzung daher verhältnismäßig?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

quote:
war das Abscheppen ohne Fristsetzung daher verhältnismäßig?
Mir ist kein Gesetz und keine Vorschrift bekannt, die die Einhaltung einer Frist regelt oder vorschreibt. Wenn das Fahrzeug z.B. in einem Wohngebiet geparkt war in dem der Parkraum ohnehin knapp ist, und wenn sich daher womöglich Anwohner beim OA oder der Polizei beschwert haben, halte ich das Abschleppen ohne Frist für gerechtfertigt. Ist jetzt aber meine persönliche Meinung ohne Kenntnis etwaiger Dienstvorschriften oder Richtlinien.

-----------------
"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.920 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen