Hallo,
hätte da mal eine dringende Frage an euch!
Ich habe mir vor ca 2 Wochen einen Wagen aus Friedberg mit Kurzzeitkennzeichen überführt.
Der Wagen war vorschiftsgemäß am straßenrand geparkt. Da ich in den urlaub gefahren bin hatte ich leider keine Zeit mehr den Wagen zu entfernen.
Nach einer woche urlaub erhielt ich einen anruf von einer bekannten der Wagen sei abgeschleppt worden.
Ist es erlaubt einen Wagen der abgelaufene kurzzeitkennzeichen hat einfach so abzuschleppen? Es war kein Warnhinweis auf dem Auto angebracht.
--> Der Wagen war nicht im anwohnerbereich und absolut 'vorschriftsmäßig' abgestellt.
Das Kennzeichen war ziemlich genau 1 Woche abgelaufen.
Vielen Dank für eure Hilfe,
Alex
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Kurzzeitkennzeichen abgelaufen--> abgeschleppt
1. Januar 2012
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Frage vom 1. Januar 2012 | 21:17
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kurzzeitkennzeichen abgelaufen--> abgeschleppt
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#2
Antwort vom 2. Januar 2012 | 11:46
Von
Status: Lehrling (1570 Beiträge, 463x hilfreich)
Da das Fahrzeug mit Ablauf der Kennzeichen nicht mehr Versichert war, war die Entfernung vom Öffentlichen Verkehrsgrund rechtens.
Es handelt sich neben den abgelaufenen Kennzeichen, die eine Ordnungswidrigkeit darstellten um eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz.
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#4
Antwort vom 2. Januar 2012 | 15:02
Von
Status: Junior-Partner (5997 Beiträge, 1938x hilfreich)
quote:Nö,so lange das Fahrzeug nicht in Betrieb genommen wurde liegt kein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vor.
Es handelt sich neben den abgelaufenen Kennzeichen, die eine Ordnungswidrigkeit darstellten um eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz.
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#5
Antwort vom 2. Januar 2012 | 16:01
Von
Status: Lehrling (1570 Beiträge, 463x hilfreich)
quote:
Nö,so lange das Fahrzeug nicht in Betrieb genommen wurde liegt kein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vor.
Das wusste ich nicht.
Dann bleibt ja nur die Ordnungswidrigkeit, war das Abscheppen ohne Fristsetzung daher verhältnismäßig?
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#6
Antwort vom 2. Januar 2012 | 18:06
Von
Status: Junior-Partner (5997 Beiträge, 1938x hilfreich)
quote:Mir ist kein Gesetz und keine Vorschrift bekannt, die die Einhaltung einer Frist regelt oder vorschreibt. Wenn das Fahrzeug z.B. in einem Wohngebiet geparkt war in dem der Parkraum ohnehin knapp ist, und wenn sich daher womöglich Anwohner beim OA oder der Polizei beschwert haben, halte ich das Abschleppen ohne Frist für gerechtfertigt. Ist jetzt aber meine persönliche Meinung ohne Kenntnis etwaiger Dienstvorschriften oder Richtlinien.
war das Abscheppen ohne Fristsetzung daher verhältnismäßig?
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