Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Ratgeber » Strafrecht » 

Kurzmitteilung Sexualstrafrecht: Bei Download von Kinderpornographie über Tauschbörsen kann eine Haftstrafe von mindestens 3 Monaten drohen!

Von Rechtsanwalt Thomas M. Amann 2.2.2009 | Ratgeber - Strafrecht | 3740 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Download, Kinderpornographie, Tauschbörsen

Wer sich nach der Durchsuchung und Sicherstellung bzw. Beschlagnahmung seiner Rechner noch nicht anwaltlich vereidigen lässt, sollte sich schnellstmöglich an eine im Strafrecht und der Strafverteidigung tätige Kanzlei wenden.

Nach § 184b StGB kann der reine Besitz von Kinderpornographie mit einer Haftstrafe von bis zu 2 Jahren bestraft werden.

Dazu zählt auch das bloße Betrachten von Fotos und Filmen im Internet Browser, das über den (gelöschten) temporären Speicher nachgewiesen werden kann.

Wenn über eine Tauschbörse wie z.B. edonkey oder emule Dateien heruntergeladen wurden und diese während des Downloads zum Upload bereitgestellt wurden, wird die Staatsanwaltschaft dem Betroffenen neben dem Besitz noch ein sogenanntes Verbreiten unterstellen, das nach § 184b StGB mit einer Mindeststrafe von 3 Monaten Haft und einer Höchststrafe von 5 Jahren (!) bestraft wird.

Ganz wichtig: Auf keinen Fall darf abgewartet werden – wie es die Polizei oft anrät – bis die beschlagnahmten Rechner ausgewertet sind!

123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97920
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?