Kurzfristige Mieterhöhung

15. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
nurnochgenervt
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Kurzfristige Mieterhöhung

Hallo!

Heute hatte ich eine Mieterhöhung im Briefkasten.
Daraus geht hervor, dass meine Wohnung plötzlich eine Sozialwohnung wird.
Zum 01.01.17 steigt die Miete um 20,33€.

Geht das so einfach?
Ich hab den Vertrag vor 5 Jahren abgeschlossen. Da war es keine Sozialwohnung & von heut auf morgen soll es plötzlich eine sein?!

Bei einer "normalen" Mieterhöhung kann ich widersprechen, da ja die Frist nicht eingehalten wäre. Aber bei Sozialwohnungen darf die Miete ja bereits zum nächsten Monat steigen.

Was ist nun korrekt?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6438 Beiträge, 2318x hilfreich)

Wer soll hier wissen, ob es eine Sozialwohnung ist ?

Wo im Mietvertrag steht, dass es keine Sozialwohnung vermietet wurde ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
nurnochgenervt
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Mietvertrag vor 5 Jahren war nie die Rede von Sozialwohnung.
Bisher stand auch in keinem Brief etwas davon.
Jetzt plötzlich soll es eine werden.

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#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6438 Beiträge, 2318x hilfreich)

Ob da ne Rede von war, ist nicht relevant.
Gab es vorher noch keine Mieterhöhung ?
Was steht denn über die Miete im gedruckten Text des Mietvertrages ? Kostenmiete ?
Wie ist denn die Begründung für die Mieterhöhung ? Gab es eine Wirtschaftlichkeitsberechnung dabei ?

Signatur:

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#4
 Von 
nurnochgenervt
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, es gab bisher keine Mieterhöhung.
Lediglich über die Nebenkosten.

Die Überschrift im Mietvertrag lautet "..für preisgebundene Wohnräume"

"Die Miete enthält ohne kalte Betriebskosten..."

In dem Schreiben von heut steht da Kostenmiete. Im Mietvertrag ist dieses Wort nicht enthalten.

Und eine Wirtschaftlichkeitsberechnung ist beigefügt (die ich allerdings überhaupt nicht verstehe - noch nie gesehen sowas)

Eine richtige Begründung les ich nicht heraus.


-- Editiert von meowJENNYrawr am 15.12.2016 17:09

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#5
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6438 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
für preisgebundene Wohnräume

Und für welche Wohnungen gibt es eine Preisbindung ? Genau, für Sozialwohnungen.
Also einen Mietvertrag unterschreiben, ohne zu verstehen, was Preisbindung heißt und dann sagen "keine Sozialwohnung" ist schlecht. Kein Beweis sondern genau das Gegenteil.

Für mich klingt dies aber alles nach einer wirksamen Mieterhöhung.
Geh mal zu einem Mietverein, die kennen sich da aus.

Außerdem preisgebundene Wohnungen liegen in der Regel mit der Miete unter der Miete für freifreie Wohnungen.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#6
 Von 
nurnochgenervt
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Zitat:
für preisgebundene Wohnräume

Und für welche Wohnungen gibt es eine Preisbindung ? Genau, für Sozialwohnungen.
Also einen Mietvertrag unterschreiben, ohne zu verstehen, was Preisbindung heißt und dann sagen "keine Sozialwohnung" ist schlecht. Kein Beweis sondern genau das Gegenteil.

Für mich klingt dies aber alles nach einer wirksamen Mieterhöhung.
Geh mal zu einem Mietverein, die kennen sich da aus.

Außerdem preisgebundene Wohnungen liegen in der Regel mit der Miete unter der Miete für freifreie Wohnungen.


Sorry, dass ich mich mit den Worten nicht auskenne.
Ich hab den Vertrag vor 5 Jahren unterschrieben (direkt mit 18 - erste eigene Wohnung) und so lang hab ich das nicht im Kopf.
Aber gut zu wissen. Dann zahl ich halt die 20€ mehr und gut ist.

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#7
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von meowJENNYrawr):
Dann zahl ich halt die 20€ mehr und gut ist.

Entweder du zahlst die Mieterhöhung oder du lässt sich von jemandem überprüfen, der sich damit auskennt. Dieser wird aber in der Regel Geld verlangen. Bei einem Mieterverein ist es der jährliche Mitgliedsbeitrag. Bei einem Anwalt wird es eine einmalige Gebühr sein, die jedoch einigermaßen hoch sein wird.

Um wieviel Prozent ist denn die Nettomiete gestiegen? Auch wenn du die Wirtschaftlichkeitsberechnung nicht verstehst, so kannst du ja zumindest mal auf Plausibilität prüfen.

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#8
 Von 
nurnochgenervt
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Steigung sind 8,5% (ist ja kein Weltuntergang).

Aber prüfen lassen klingt zumindest logisch.

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#9
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von meowJENNYrawr):
Die Steigung sind 8,5% (ist ja kein Weltuntergang).


Eine Mieterhöhung um 20€ nach 5 Jahren? Ein Traum für viele Mieter. Der Vermieter könnte schon viel früher und um mindestens 15% erhöhen. (Natürlich muss man da den Mietspiegel berücksichtigen, doch 235 € Miete erscheint mir doch sehr günstig.)

Auch wenn das kein offizieller Vergleich - wie etwas der Mietspiegel - ist: Einfach mal im ImmobilienScout24.de googlen, um einen Vergleich zu haben, so für die erste Näherung, ob 255€ nicht immer noch sehr günstig ist.

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#10
 Von 
nurnochgenervt
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Klar ist die Wohnung günstig.
Ist ja auch nur 1 Zimmer

Ich sag ja auch nicht, dass das jetzt zu viel ist. Ich find es eben nur sehr kurzfristig, 2 Wochen Zeit einzuräumen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von meowJENNYrawr):
Ich find es eben nur sehr kurzfristig, 2 Wochen Zeit einzuräumen.


Bei Sozialwohnungungen ist das normal und das kann man durch einfaches Googlen herausfinden. Was ja wohl schon selbst erfolgt ist.

Zitat (von meowJENNYrawr):
Aber bei Sozialwohnungen darf die Miete ja bereits zum nächsten Monat steigen.

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