Kurze Frage zum Strafrecht

3. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Lene40
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 12x hilfreich)
Kurze Frage zum Strafrecht

Hallo,

ein Vater eines Freundes meines Sohnes hat meinen Sohn in meinem Beisein bedroht, ihn Krankenhausreif zu schlagen. Er würde dann mind. 3 Wochen im Kh liegen.

Gestern, auf einer Fete dieses Freundes, hat dieser Vater meinen Sohn am Hals gepackt, ihm die "Nase lang gezogen" und ihm gleiches nochmal angedroht.

Mein Sohn ist 16, der Freund ist 15 und der Vater so ca. Ende 40.

Der Vater dieses Jungen ist bekannt für seine "Sauferei", daß er gerne zuschlägt und ich vermute mal auch diesbezüglich polizeilich bekannt. Verschrien als Psychopath.

Nun, meine Frage: Was ist dass eigentlich? Nötigung? Bedrohung?

Hintergrund: Mein Sohn hat mit 4 weiteren Freunden heimlich das Auto meiner Mutter zu einer Spritztour genommen. Dies war in der Silvesternacht - natürlich alle sternhagelvoll.

Nun überlege ich den Typen anzuzeigen. Dazu gehört aber logischerweise auch eine Selbstanzeige meines Sohnes. Eben damit er damit nicht mehr bedroht werden kann.

Könnt ihr mir tips geben, wie es rechtlich ausschaut?

Lieben Dank vorab für die rechtlichen Ratschläge/Hinweise

Grüsse
Lene

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

hmm, bzgl. dem Vater:

"Nase langziehen" --> Körperverletzung § 223 StGB
Drohung "Krankenhausreif" --> Drohung § 241 StGB

bzgl Deinem Sohn:

"Spritztour"

Fahren ohne Führerschein: § 21 StVG
"Sternhagelvoll" --> Trunkenheitsfahrt § 316 StGB

Insgesamt wird die Strafe für Deinen Sohn aber wesentlich höher ausfallen als für den Vater des Freundes, deswegen würde ich überlegen, die Sache auf sich beruhen zu lassen.

-----------------
"justice"

-- Editiert von justice005 am 03.01.2006 15:20:12

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Ach ja, nicht zu vergessen den unerlaubten Gebrauch von kraftfahrzeugen § 248 b StGB . Dies ist allerdings ein Antragsdelikt...

-----------------
"justice"

-- Editiert von justice005 am 03.01.2006 15:24:00

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

@justice005

quote:
...ausfallen als für den Vater Deines Sohnes, deswegen würde

ich denke Lenes mann hat damit nichts zu tun;)
aber sonst bin ich deiner meinung.
gruss,
kristijan

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

bereits selbst gemerkt und editiert... :)

-----------------
"justice"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Lene40
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo,

einen Mann gibt es nicht - ich bin alleinerziehend.

Wegen Alkohol am Steuer kann ihn keine. Er ist nicht erwischt wurden und nichts ist passiert. Hier bleibt also nur das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Wer allerdings von den 5 gefahren ist, steht auch nicht fest. Da es keiner gesehen hat. Jedoch sagt mein Sohn, er wäre gefahren. Ich bin aber nicht sicher ob er jemanden "deckt".

Aber wahrscheinlich habt ihr recht, es steht schlechter für meinen Sohn, als diesem Typen.

Die große Gefahr, wehalb mir ja erst der Gedanke kam, ist jedoch, daß der Typ weiterhin drohen wird und auch zuschlagen wird. Er ist bekannt dafür bei Jugendlichen. Er hat auch seine frühere Ehefrau regelmässig verprügelt. Dass sie wirklich z.B. sogar mal Nachts nackt auf die Straße laufen musste, um sich ausser Lebensgefahr zu bringen.

Der Typ ist halt bekannt, daß er Drohungen in die Tat umsetzt und genau daß macht mir angst.

Ich will aber natürlich nicht andererseits meinen Sohn Schwierigkeiten machen.

Vielen Dank für die Infos. Ich werde nun erstmal abwarten und den Typen schonmal drauf hinweisen, was passiert, wenn er nochmal droht oder gar meinen Sohn anfasst. Denn bei der Anzeige wäre seiner genauso dran. Mitgehangen, mitgefangen.

LG
Lene

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Die Drohung, den Sohn krankenhausreif zu schlagen, ist keine Nötigung. Zu was soll denn genötigt werden? Es ist auch keine Bedrohung, weil kein Verbrechen angedroht wird. Es bliebe also für diesen Zeitgenossen bei einer Körperverletzung zum Nachteil des Sohnes.
Und für den Sohn, wenn er sich im Rahmen einer solchen Strafanzeige selbst anzeigen würde, wäre es das, was Justice gesagt hat. Wenn er einräumt, gefahren zu sein, käme wohl auch seine Alkoholisierung zur Sprache.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Die Drohung für sich ist noch keine Nötigung, aber es stellt sich schon die Frage, aus welchem Anlaß denn solche Drohungen ausgesprochen werden. Ich denke vor dem Hintergrund der Trunkenheitsfahrt, bei der scheinbar auch der Sohn des Täters wenigstens anwesend war, könnte es zum Beispiel darum gehen, dass der Täter von seinem Opfer verlangt, nicht den wahren Fahrer zu nennen. Das wäre dann schon eine Nötigung, sofern es nicht um einen Angehörigen geht, dessen Tat gedeckt werden soll, vielleicht sogar in Tateinheit mit Strafvereitelung. Das würde auch dazu passen, dass der Sohn behauptet, er sei gefahren!

-- Editiert von danielB am 03.01.2006 19:32:41

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Alles richtig, aber wir haben eben nur könnte, wäre...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
555bobby6
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 42x hilfreich)

@ wastl: keine bedrohung, weil kein verbrechen angedroht wird? ist das krankenhausreif schlagen keine schwere körperverletzung?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Nein. Ab wann ist man denn krankenhausreif?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

wie schon gesagt, es müßten bleibende Schäden zurückbleiben, die auch das Krankenhaus nicht mehr kurieren kann....

-----------------
"justice"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

So ist es. Und krankenhausreif ist so schwammig, dass man sich alles darunter vorstellen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Wenn die Staatsanwaltschaft von der Trunkenheitsfahrt und der Drohungen Kenntnis hätte, würde ich davon ausgehen, dass sie sich zumindest mit der Frage beschäftigen würde, ob hier ein Zusammenhang besteht. Das sie vielleicht nicht viel machen kann, wenn der einzige Zeuge, der die Antwort kennt, sich mit dem §55 STPO aus der Affäre zieht, könnte natürlich Anklage oder Verurteilung in Frage stellen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Don Carlo123
Status:
Schüler
(446 Beiträge, 82x hilfreich)

Eine Anzeige dürfte hier, egal für wen, wenig Aussicht auf Erfolg haben. Mit welchem empfindlichen Übel der Vater des Freundes überhaupt drohen sollte, ist daher nicht ganz verständlich. Auch wenn er von der Autofahrt Kenntnis hat, fehlt es ihm wohl an Beweismitteln, diese belegen zu können. Eine Verurteilung wegen einer Trunkenkheitsfahrt nur aufgrund einer vagen Zeugenaussage wird es nicht geben. Alle anderen involvierten haben als Beteiligte oder Verwandte von Tätern Aussage- bzw. Auskunftsverweigerungsrechte.

Also am besten: dem Vater des Freundes klar darlegen, dass Übergriffe an Ihren Sohn nicht geduldet werden (verbal oder körperlich) und das nächste Mal Strafanzeige erstattet werden wird.


0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Lene40
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 12x hilfreich)

Danke Don Carlo.

Die Drohung kam dadurch zu Stande, daß dieser Vater sagte, mein Sohn hätte das Leben seines Sohnes auf`s Spiel gesetzt.

Dass widerrum sehe ich etwas anders. Die Kinder sind ungefähr im gleichen Alter und man sollte meinen, sie sind alt genug zu wissen, was Recht und Unrecht ist. Wenn sie dann bei Unrecht mitmachen, heißt es für mich Mitgehangen-Mitgefangen.

So, wie Sie es geschrieben haben, werde ich es auch händeln jetzt.

Allerdings werde ich derzeit noch nichts zu diesem Vater sagen. Freunde/Familie, die diesen Menschen kennen, haben mir eher davon abgeraten. Er würde dann mit hoher Wahrscheinlichkeit erst recht aggressiv werden. Er ist leider ein Mensch, der sich gerne vor Jugendliche aufspielt und sich auch nur mit Jugendlichen messen kann. Von Gleichaltrigen -sprich Erwachsenen- wird er nicht für voll genommen.

Ich danke allen für die Tips/Ratschläge/Hinweise.

Grüsse
Lene

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Don Carlo123
Status:
Schüler
(446 Beiträge, 82x hilfreich)

Gern geschehen!

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Lene40
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo nochmal,

wie könnte es für meinen Sohn ausgehen, wenn sich rausstellt, daß der Freund meines Sohnes gefahren ist und nicht mein Sohn?

Zudem der Vater dieses Jungen (der meinem gedroht hat) daß genau wusste?

Danke nochmal.

Grüsse
Lene

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Das ist nicht so einfach zu beantworten. Es steht ja noch irgendwo im Raum, dass sich die Beteiligten das Fahrzeug aus seinem Familienbesitz verschafft haben. Daran war Ihr Sohn doch vermutlich beteiligt? Insofern stellt sich auch die Frage, inwieweit er durch Anstiftung oder Beihilfe (absichtliches Verschaffen der Gelegenheit) zur Trunkenheitsfahrt beigetragen hat. Wenn er weder den Schlüssel beschafft, noch dem anderen gesagt hat er solle fahren, wäre er freizusprechen. Sonst wäre er als Helfer geringer als der Fahrer, als Anstifter müßte er mit derselben Strafe rechnen, als wäre er selbst gefahren.

Der Vater des anderen hätte aber in diesem Fall aber Nötigung zur Verdeckung einer Straftat (Trunkenheitsfahrt des eigenen Sohnes begangen) und müßte dafür wohl mit einer Geldstrafe rechnen.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Lene40
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo DanielB.

Den Schlüssel hat mein Sohn beschafft. Er ist also schon Schuldig - keine Frage. Dafür darf er die nächsten Monate bei meinen Eltern schufften gehen. Denn dies ist auch nicht mehr mit ner einfachen Entschuldigung abgetan.

Was mich aber so ärgert, daß der Vater des Jungen, meinen Sohn bedroht und daß gleich mehrmals und sich hier als "Retter in der Not" aufspielt. Dies aber vermutlich alles nur ist, weil sein Sohn gefahren ist.

Der Typ hat schon Vorstrafen wegen Nötigung und Körperverletzung, Trunkenheit am Steuer, Hausfriedensbruch etc. pp.
Es ist also tatsächlich anzunehmen, daß so einer richtig fies werden kann - daß zeigt ja sein Strafregister.

Insoweit werde ich also nichts juristisch unternehmen.
Sollte ich aber jetzt die letzte Bestätigung kriegen, daß sein Sohn gefahren ist, werd ich ihn zur Schnecke machen. Vorstrafen hin und her. Dass kann es ja wohl nicht sein.

Vielen Dank für die Auskunft.

Grüsse
Lene

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.052 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen