Kurze Frage zum P-Konto

8. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12311.04.2017 11:22:55
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kurze Frage zum P-Konto

Hallo, liebe Helfer,

gerne würde ich erfahren, ob ich die Sache mit dem P-Konto richtig verstanden habe.

Angenommen Herr P hat der Bank bei Einrichtung des P-Kontos eine 805k ZPO Bescheinigung vom Anwalt vorgelegt, die einen Sockelbetrag in Höhe von 2.300,- EUR ausweist.

1. Ist es korrekt, dass Herrn P monatlich genau dieser Betrag zusteht, egal aus welchem Einnahmen dieser Betrag generiert wird?

2. Wenn die Antwort "ja" lautet, das monatliche feste Einkommen bei 1.860,- EUR liegt könnte Herr P demnach dann auch Einnahmen aus Verkäufen von alten Kindersachen behalten? Oder wären das sowieso nichtpfändbare Einnahmen, da es sich um Vermögensumwandlung handelt?

Vielen lieben Dank für Antworten!

Mirah123

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1 Antwort
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

1) Ja
2) Ja

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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