Hallo, liebe Helfer,
gerne würde ich erfahren, ob ich die Sache mit dem P-Konto richtig verstanden habe.
Angenommen Herr P hat der Bank bei Einrichtung des P-Kontos eine 805k ZPO Bescheinigung vom Anwalt vorgelegt, die einen Sockelbetrag in Höhe von 2.300,- EUR ausweist.
1. Ist es korrekt, dass Herrn P monatlich genau dieser Betrag zusteht, egal aus welchem Einnahmen dieser Betrag generiert wird?
2. Wenn die Antwort "ja" lautet, das monatliche feste Einkommen bei 1.860,- EUR liegt könnte Herr P demnach dann auch Einnahmen aus Verkäufen von alten Kindersachen behalten? Oder wären das sowieso nichtpfändbare Einnahmen, da es sich um Vermögensumwandlung handelt?
Vielen lieben Dank für Antworten!
Mirah123
Kurze Frage zum P-Konto
8. April 2017
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Frage vom 8. April 2017 | 16:14
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kurze Frage zum P-Konto
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#1
Antwort vom 10. April 2017 | 11:25
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
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