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Kurzcheck-Liste: Müssen Sie Schönheitsreparaturen durchführen oder nicht?

AFP VOM 8.2.2001 | Ratgeber - Mietrecht | 599321 Aufrufe
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renovierung, schönheitsreparaturen, mietvertrag

Hier eine kurze Checkliste, anhand der Sie feststellen können, ob und in welcher Form Sie zu Schönheitsreparaturen verpflichtet sind:

  1. Sind Sie durch Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen verpflichtet?
  2. Ist die diesbezügliche vertragliche Absprache überhaupt wirksam ?
  3. Ist dem Mietvertrag ein Fristenplan zugrundegelegt? Sind diese Fristen abgelaufen? Handelt es sich um starre Fristen, die nach einem Urteil des BGH unwirksam sind?
  4. Was passiert, wenn kein Fristenplan im Mietvertrag erwähnt ist, aber eine Renovierung von Nöten scheint?
  5. Müssen Sie anstatt Renovierungsarbeiten einen Pauschalbetrag an den Vermieter leisten ?

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Seite 1: Renovierung und Schönheitsreparaturen - Worum es geht
Seite 2: Was sind Schönheitsreparaturen?
Seite 3: Ist die Schönheitsreparaturklausel wirksam? Gängige Beispiele
Seite 4: Umfang und Anspruch von Schönheitsreparaturen
Seite 5: Pauschalbetragsvereinbarung
Seite 6: Typische Probleme: Umbau, Verweigerung, Verjährung
Seite 7: Kurzcheck-Liste: Müssen Sie renovieren?
Seite 8: Abschlusstipp: Protokolle, Fotos, Zeugen

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