Kurzcheck-Liste: Müssen Sie Schönheitsreparaturen durchführen oder nicht?
AFP VOM 8.2.2001 | Ratgeber - Mietrecht | 599321 Aufrufe Mehr zum Thema:renovierung, schönheitsreparaturen, mietvertrag
Hier eine kurze Checkliste, anhand der Sie feststellen können, ob und in welcher Form Sie zu Schönheitsreparaturen verpflichtet sind:
- Sind Sie durch Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen verpflichtet?
- Ist die diesbezügliche vertragliche Absprache überhaupt wirksam ?
- Ist dem Mietvertrag ein Fristenplan zugrundegelegt? Sind diese Fristen abgelaufen? Handelt es sich um starre Fristen, die nach einem Urteil des BGH unwirksam sind?
- Was passiert, wenn kein Fristenplan im Mietvertrag erwähnt ist, aber eine Renovierung von Nöten scheint?
- Müssen Sie anstatt Renovierungsarbeiten einen Pauschalbetrag an den Vermieter leisten ?
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Renovierung und Schönheitsreparaturen - Worum es gehtSeite 2: Was sind Schönheitsreparaturen?Seite 3: Ist die Schönheitsreparaturklausel wirksam? Gängige BeispieleSeite 4: Umfang und Anspruch von Schönheitsreparaturen Seite 5: PauschalbetragsvereinbarungSeite 6: Typische Probleme: Umbau, Verweigerung, VerjährungSeite 7: Kurzcheck-Liste: Müssen Sie renovieren?Seite 8: Abschlusstipp: Protokolle, Fotos, Zeugen


