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Kurzauftritt von Schwarzer im Kachelmann-Prozess

Kurzauftritt von Schwarzer im Kachelmann-Prozess

AFP VOM 9.2.2011 | Nachrichten - Allgemein | 1039 Aufrufe
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Kachelmann, Schwarzer

Journalistin beruft sich auf Zeugnisverweigerungsrecht

Der mit Spannung erwartete Auftritt Alice Schwarzers als Zeugin im Verfahren gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann fiel kurz und unspektakulär aus. Schwarzer, die über ihre Kontakte zu Günter Seidler, dem Therapeuten des mutmaßlichen Opfers, aussagen sollte, machte von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht als Journalistin Gebrauch. Daraufhin wurde sie aus dem Zeugenstand entlassen.

Kachelmanns Verteidiger Johann Schwenn hatte die Vernehmung beantragt, weil Seidler solche Kontakte zu Schwarzer bestritt. Schwenn wollte mit dem Antrag Prozessbeobachtern zufolge die Glaubwürdigkeit des Therapeuten erschüttern. Seidler geht davon aus, dass Kachelmanns Ex-Freundin vergewaltigt wurde und attestierte ihr ein posttraumatisches Belastungssyndrom.

Zuvor hatten zwei Gutachter die Aussagen des angeblichen Opfers zum Tathergang als unglaubwürdig dargestellt. Ihre Angaben würden vom Verletzungsbild nicht eindeutig gedeckt, sagten die Gutachter vor dem Landgericht Mannheim.

Die Ex-Freundin des Wettermoderators hatte Kachelmann angezeigt, weil er ihr vor einem Jahr nach einem Beziehungsstreit ein Messer an den Hals gehalten und sie vergewaltigt haben soll. Der vom Gericht bestellte Rechtsmediziner Rainer Mattern sagte dazu, er halte es "für nicht vorstellbar", dass der 34-Jährigen das Messer ununterbrochen an den Hals gedrückt worden sei. Dagegen spreche die Verletzung am Hals. Die rund zwei Zentimeter breite Rötung sei nur durch mehrfaches Andrücken des Messerrückens vorstellbar.

Ähnlich äußerte sich der von der Verteidigung bestellte Kölner Rechtsmediziner Markus Rothschild. Es sei "ausgesprochen unwahrscheinlich", dass solch eine Verletzung auf Grundlage der Angaben des mutmaßlichen Opfers entstehen könne. Der Täter hätte den knapp einen Millimeter breiten Messerrücken dem Opfer bis zu 20 Mal nebeneinander an den Hals drücken müssen, damit solch ein Verletzungsbild entstehen könne. Rothschild zufolge hätten sich am Messerrücken dann auch Gen-Spuren des Opfers finden müssen. Doch dies war nicht der Fall. Solche Anhaftungen würden auch nicht abfallen, wenn das Messer etwa auf den Boden geworfen würde.

Dass sich das mutmaßliche Opfer die Wunde selbst beigebracht haben könnte, hielten beide Gutachter für ebenso möglich, wie bei Kratzern am Bauch sowie Blutergüssen an den Oberschenkeln der 34-Jährigen.

09.02.2011 - 17:31 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010

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