Kurzarbeit - Feiertage vorarbeiten

16. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
Schneekoppe
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kurzarbeit - Feiertage vorarbeiten

Hallo allerseits,

folgende Situation:

Regelarbeitszeit in unserem Betrieb ist Mo - Fr 8 Stunden täglich also 40 Stunden wöchentlich.
Seit einigen Monaten ist in unserem Betrieb auf Kurzarbeit (50% d.h. wir arbeiten täglich 4 Stunden) umgestellt worden.
Wir sind 10 Mann Unternehmen, einen Betriebsrat gibt es nicht.

Nun zum Problem:
In der Silvesterwoche mussten wir uns bereits Anfang des Jahres einen halben Urlaubstag für den 31. Dezember reservieren. An diesem Tag ist frei.
So das aufgrund des Feiertags am 01. Januar nur noch der Montag und der Dienstag reguläre Arbeitstage im Monat Dezember sind.
Nun eröffnete uns die Geschäftleitung das wir an diesen Tagen nicht wie üblich 4 Stunden, sondern 8 Stunden arbeiten müssen.
So kommen wir in der Silvesterwoche auf 20 Arbeitsstunden trotz Urlaubs- und Feiertag. Darauf angesprochen wurde behauptet, wir müssten auf 20 Stunden kommen. Ich halte das für Blödsinn, da uns ja jetzt praktisch ein Urlaubstag und der Feiertag gestohlen werden.
Meine Vermutung ist, dass für Montag und Dienstag trotz der Vollzeitarbeit Kurzarbeit angemeldet wird und man sich die beiden freien Tage die ja vom AG bezahlt werden müssen, so subventioniert.
Wie kann ich dagegen vorgehen bzw. wie und wo kann ich meine Lohnabrechnung auf Richtigkeit prüfen lassen?
Weiß da jemand Rat?




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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

/// wir müssten auf 20 Stunden kommen. Ich halte das für Blödsinn,

Ich auch - ihre sollt die Feiertage nicht bezahlt bekommen.
Aber wie dagegen wehren? Nach Hause gehen und es drauf ankommen lassen, könnte schwierig werden. Per Eilantrag vors Arbeitsgericht - reichlich dramatisch. Es kann zudem sein, dass das noch ein Kleinbetrieb ist - 10 Leute sind u.U. nicht genug, wenn es nicht 10 Vollzeitstellen sind.

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#2
 Von 
Schneekoppe
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Also vors Arbeitsgericht werde ich deswegen definitiv nicht ziehen. Das ist dezent überzogen. Aber ich denke das Arbeitsamt sollte man durchaus verständigen?
Ich Nachgang müsste dann doch eigentlich auch auf der Lohnabrechnung auch irgendwie nachzuvollziehen sein, dass wir die Feiertage nicht bezahlt bekommen haben, bzw. das wir an den beiden Tragen mit 8 Stunden nur je 4 Stunden vom Arbeitgeber bekommen haben und für die anderen 4 KuG (so meine Vermutung).
Auch wenn es sich nur um ein paar Stunden handelt (in der Weihnachtswoche wird es übrigens genauso gehandhabt), sehe ich nicht ein, wieso ich der Firma Geld schenken sollte und ggf. vielleicht sogar einen Betrug unterstütze.

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#3
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

quote:
Nun eröffnete uns die Geschäftleitung das wir an diesen Tagen nicht wie üblich 4 Stunden, sondern 8 Stunden arbeiten müssen.


Üblich
sind aber doch nicht die 4-Stunden-KUG-Tage sondern 8-Stunden-Tage?

Generell sehe ich kein Problem darin, wenn der AG am 29. und 30.12. kein KUG sondern die - sonst üblichen - 8 Stunden arbeiten lässt. Die werden dann schließlich auch voll vom AG bezahlt.

Die Arbeitsagentur wird der gleichen Meinung sein - zumal sie für zwei Tage KUG spart.

Ob die Feiertage bezahlt werden, sieht man der Lohnabrechnung an - oder stehen da keine Arbeitstage/Stunden/KUG-Stunden gesondert drauf?

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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"

-- Editiert Schnuckelchen am 16.12.2014 15:45

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