Kurioses: Werbung mit einer Kuh…
Von Rechtsanwältin Ulrike Hinrichs 25.8.2010 | Ratgeber - Verbraucherschutz | 1475 Aufrufe Mehr zum Thema:Kuh, Werbung, Persönlichkeitsrecht
Kann das Fotografieren einer Kuh das Persönlichkeitsrecht der Eigentümerin verletzen? Mit dieser Frage hatte sich das Amtsgericht Köln ( Urteil vom 22. 6. 2010 – 111 C 33/10 ) zu beschäftigen.
Eine Event-Veranstalterin hatte ungefragt eine Kuh fotografiert und das Bild als Werbung für einen Charity Event ins Internet gestellt.
Ulrike Hinrichs
Berlin
Arbeitsrecht, Miet und Pachtrecht, Zivilrecht, Vertragsrecht, allgemein, Inkassorecht
Die Klägerin meinte, ihr Persönlichkeitsrecht sei durch die Veröffentlichung ihrer Kuh verletzt und begehrte Schadensersatz in Höhe von EUR 2.000,00.
Das Amtsgericht Köln entschied dagegen. Zwar könne in der unzulässigen Fertigung und Verbreitung von Fotos eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts liegen, dafür sei jedoch stets ein Bezug zur menschlichen Persönlichkeit erforderlich. Der könne sich auch aus den auf dem Foto abgebildeten Sachen ergeben, die Rückschlüsse auf die Persönlichkeit des Rechtsgutsinhabers zulassen (zum Beispiel Haus).
Die Kuh allein aber definiert nicht ihren Besitzer. Na... das ist doch auch irgendwie beruhigend, oder ?…



