Kundenkartenvertrag und AGB Änderung

20. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
Saltman
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)
Kundenkartenvertrag und AGB Änderung

Guten Abend,

gehen wir von der folgenden fiktiven Konstellation aus:

######################################

Herr D geht am 04.04. in eine Filiale der *****-GmbH, hier Z genannt, und erwirbt dort eine sog. *****Card. Anschließend geht er auf die Internetseite von Z. Dort steht gut lesbar: „Kaufe mit der *****Card ein Päckchen 123 und du erhältst von uns ein Gratis Getränk in der Größe Big mit dazu." D registriert sich mit Namen und Passwort, kreuzt die Box „AGB akzeptiert" an, die gleichzeitig einen Link zu den AGB von Z enthält. Die AGB selbst ruft D bei der Anmeldung nicht ab. Kurze Zeit später erhält er eine E-Mail von Z, die ihn als neuen Teilnehmer am Programm begrüßt.

Als D am 06.04. mit seiner *****Card ein Päckchen 123 kauft, wird ihm der Ausschank eines gratis X in der Größe 1 verweigert. Der Mitarbeiter von Z verweist auf § 13 der AGB Stand 04.04., in denen es heißt: „Kaufe ein Päckchen 123 und du erhältst von uns ein Gratis Getränk in der 1 mit dazu. Änderungen vorbehalten." Z hatte am 05.04. auf seiner Internetseite neue AGB veröffentlicht, in denen § 13 jetzt lautet: „Kaufe mit der *****Card ein Päckchen 123 und du erhältst von uns ein Gratis Getränk in der Größe 0 dazu."

Hat D Anspruch gegen Z auf Übergabe eines X in der Größe 1?

######################################

Es handelt sich beim Erwerb der Kundenkarte doch um einen Kaufvertrag, genauer Kundenkartenvertrag genannt oder täusche ich mich?

Wie würde man strukturell an die Lösung herangehen? Offensichtlich muss ja geprüpft werden, ob die alten AGB für D noch gelten.

Anspruchsgrundlage § 13 der AGB Stand 04.04.

I. Schuldverhältnis
Kaufvertrag (+)

II. Pflichtverletzung.
Prüfung der erfolgten AGB-Änderung?

Freundliche Grüße
Saltman



-- Editier von Saltman am 20.04.2016 23:00



-- Editiert von Moderator am 20.04.2016 23:08

-- Thema wurde verschoben am 20.04.2016 23:08

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
Es handelt sich beim Erwerb der Kundenkarte doch um einen Kaufvertrag

Für wieviel Euro hat man denn die *****Card erworben?



Zitat:
kreuzt die Box „AGB akzeptiert" an, die gleichzeitig einen Link zu den AGB von Z enthält. Die AGB selbst ruft D bei der Anmeldung nicht ab

Das wäre dann der Faktor "selbst schuld".



Was genau steht denn zum Thema "Änderungen der AGB" in den AGB?
Hat der Kunde eine Änderungsmitteilung bezüglich der neuen AGB erhalten?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Saltman
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Für wieviel Euro diese erworben wurde ist leider im vorliegenden Sachverhalt nicht ersichtlich. Könnte es sich deshalb evtl. auch um eine Schenkung handeln? (Bei dieser fiktiven Konstellation handelt es sich um eine Hausaufgabe, deshalb die maue Sachlage)

Es wird lediglich im § 13 folgendes angegeben „Kaufe ein Päckchen 123 und du erhältst von uns ein Gratis Getränk in der 1 mit dazu. Änderungen vorbehalten."

Von einer Änderungsmitteilung ist nicht auszugehen, diese AGB-Änderung wurde lediglich am 05.04. auf der Internetseite des Z veröffentlicht.

-- Editiert von Saltman am 20.04.2016 23:44

2x Hilfreiche Antwort

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