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Kundendienstrechnung-wer zahlt?

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Kundendienstrechnung-wer zahlt?

Hallo, ich hoffe ich bin in dieser Rubrik richtig.

Wir haben bei der Firma "Roller" u.a. einen Herd mit Cerankochfeld gekauft. Nun wurde seitens der Firma "Roller" der Kundendienst beauftragt, da bei unserem Cerankochfeld eine Kochplatte nicht mehr funktionierte.

Der Kundendienst war da und hat uns nun eine Rechnung gestellt (Arbeitskosten, Anfahrtskosten und MwSt.).

Wer muss diese Rechnung nun zahlen? Wir oder die Firma "Roller", da diese den Kundendienst beauftragt hat? Wir wurden seitens der Firma "Roller" nicht auf die Kosten des Kundendienstes hingewiesen.
Oder gibt es Klauseln, in Bezug zur Garantie bzw. wer für den Defekt verantwortlich ist?
Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar, vielleicht gibt es dazu auch einen Hinweis zu einem Paragrahen und/ oder Gesetz mit Aktenzeichen.

Danke und Grüße

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von kara1512 am 02.07.2011 22:51
Status: Praktikant (22 Beiträge)
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>Kundendienstrechnung-wer zahlt?
Wer bestellt zahlt.
Allerdings kommt es auch auf die Umstände an, denn auch eine mittelbare Beauftragung kann zur Kostenübernahme führen. War es ein Gewährleistungsfall?

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"


von Mr.Cool am 04.07.2011 09:20
Status: Unsterblich (3549 Beiträge)
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>Kundendienstrechnung-wer zahlt?
quote:
Wir haben bei der Firma "Roller" u.a. einen Herd mit Cerankochfeld gekauft.


Wann? Wurde (neben der gesetzlichen Verkäufer-Gewährleistung) von irgendjemandem eine freiwillige GARANTIE ( § 443 BGB ) gewährt?

quote:
bei unserem Cerankochfeld funktionierte eine Kochplatte nicht mehr.


Was war die Ursache? Habt ihr den Herd aus dem Fesnter fallen lassen, oder ...?

quote:
Nun wurde seitens der Firma "Roller" der Kundendienst beauftragt,


Was ging dieser Beauftragung voraus? Eine Beschwerde bei wem, eine Forderung ( was genau wurde verlangt )?

quote:
Oder gibt es Klauseln, in Bezug zur Garantie bzw. wer für den Defekt verantwortlich ist?


Wenn der Verkäufer eine Sache liefert, die schon bei der Übergabe nicht die "richtige" vertragsgemäße Beschaffenheit hat und wenn dies zu einem später auftretenden Fehler führt, dann muß er nach Wahl des Käufers entweder auf EIGENE KOSTEN reparieren (lassen), oder einen Ersatzherd liefern (lassen), es sei denn, die vom Käufer gewählte Variante wäre "nur mit unverhältnismäßigen Kosten" möglich. )

M.



von Mirk am 04.07.2011 13:43
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